Mit »Stadtratsvorlage« verschlagwortete Ereignisse

77 Ereignis in der Datenbank

Bau eines Hauses der Vereine auf dem Petrisberg am Sport- und Servicezentrum (Grundsatzbeschluss und Baubeschluss) Ausserplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 100 GemO

14.09.2005

Stadtrat Trier Vorlage 333/2005

Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ wurden die beiden Vereinsgebäude der Sportvereine FSV Kürenz und PSV entfernt. Grundlage hierfür ist der Stadtratsbeschluss 417/2002 vom 27.11.2002.
Den Vereinen wurde zugesagt, dass ihnen nach Abschluss der Landesgartenschau ein vollwertiger Ersatz an der neuen Sportanlage geschaffen würde. Die ermittelten Baukosten in Höhe von 249.339 € enthalten keine Architekten- und Projektsteuerungsleistungen; sie sollen vom Amt für Gebäudewirtschaft ohne Berechnung erbracht werden. Die Entschädigung für die alten Gebäude , die den Vereinen seitens der Stadt entsprechend der Bewertung des Gutachterausschusses gewährt wurde, soll zum überwiegenden Teil in die Finanzierung des Ersatzgebäudes einfließen.
Darüber hinaus bringen die Vereine einen großen Anteil an Eigenleistungen ein, indem sie die Boden-, Wand- und Deckenbeläge sowie die Außenanlagen und die Inneneinrichtung in Eigenleistung übernehmen. Für die in diesem Zusammenhang stehenden Materialbeschaffungen werden den Vereinen die nicht in die Finanzierung des von der Stadt erstellten Gebäudes eingerechneten Anteile aus den Entschädigungssummen (FSV Kürenz 10.060 € und PSV Trier 9.200 €) ausgezahlt.
Die eigentumsrechtliche Situation wird gem. der Forderung der ADD im Rahmen der Zuschussbewilligung in der Form geklärt, dass die Grundstücksfläche, auf dem das Gebäude erstellt wird, von der EGP unentgeltlich ins Eigentum der Stadt Trier zurück übertragen wird. Eine entsprechende Zustimmung seitens der EGP liegt vor. Das Gebäude bleibt im Eigentum der Stadt.
Über die Nutzung des Vereinsgebäudes wird mit den beiden Vereinen eine einvernehmliche vertragliche Regelung herbeigeführt. Des weiteren müssen die beiden Vereine die Folgekosten des Gebäudes sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebenkosten übernehmen.
Aus Kostengründen wird für beide Vereine ein gemeinsames Gebäude errichtet, in dem jedoch jeder Verein seine eigenen Bereiche hat. Die infrastrukturellen Einrichtungen für die Sportstätten (Duschen, Umkleiden, Schiedsrichterraum, Geräteraum etc.) sind bereits im Untergeschoss des Biergartengebäudes vorhanden und stehen den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung. Das Raumprogramm wurde im Detail mit den beiden Vereinen einvernehmlich abgestimmt.

Bebauungsplan BU 20-2 "Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich" - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

29.11.2005

Stadtrat Trier Vorlage 390/2005

Der Bebauungsplan BU 20-2 umfasst den westlichen Teil des in der Rahmenplanung für den Petrisberg als Wohngebiet W 3 bezeichneten Bereichs zwischen Wasserturm und Kreuzweg. Dieser Teilbereich war größtenteils bereits Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens BU 20, für das nach Beschlussfassung durch den Stadtrat am 24.02.2005 in der Zeit vom 23.03.2005 bis 25.04.2005 eine erste öffentliche Auslegung durchgeführt wurde. Das Verfahren BU 20-2 wurde im Anschluss hieran wegen verschiedener noch klärungsbedürftiger Gesichtspunkte von dem östlich angrenzenden Bebauungsplanbereich (BU 20-1) abgekoppelt.
Gegenüber dem ursprünglichen Planungskonzept, das bereits Bestandteil der ersten Offenlegung war, ist im Bebauungsplan BU 20-2 „Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich“ primär der südliche Bereich zwischen Haupterschließung und Promenade neu gestaltet worden. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg verfolgt hier mit dem Projekt „Wohnen am Lindenplatz“ das Konzept eines um einen kleinen öffentlichen Platz gruppierten Wohnens in Form von Patiohäusern auf vorwiegend kleineren Grundstücken zwischen 280 und 400 m². Die anderen im Baugebiet BU 20-2 angebotenen Grundstücke sind vorwiegend für freistehende Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1000 m2 konzipiert.
In den Bebauungsplan BU 20-2 sind gegenüber der ersten Planfassung weitere Grünflächen südlich der Promenade mit einbezogen. Sie dienen der Bewirtschaftung des in den weiteren Baugebieten westlich des Wasserturms anfallenden Oberflächenwassers sowie dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Zusätzlich mit einbezogen ist die Weiterführung des Oberflächenwassers in den Bereich Brettenbach in Form der Festsetzung von Überleitungsrechten. Der in diesen Bereichen gültige Bebauungsplan BU 19 soll mit der vorliegenden Planung teilweise aufgehoben werden.

Bilder

bu_20-2-geltungsbereich.jpg
Stadt Trier
BU 20-2 Geltungsberich - erneute öffentliche Auslegung

Neuanbindung Aveler Tal

24.01.2006

Planungsauftrag Variante 3

Antrag:

1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die in dem beigefügten Plan (Anlage 1) dargestellte Variante 3 der Kosten-Nutzen-Untersuchung detailliert planerisch zu untersuchen und eine Kostenermittlung durchzuführen.
2. Für die externen Planungsleistungen (Brückenbauwerk) sind im Vermögenshaushalt 2006/2007 für das Jahr 2006 insgesamt 100 Tsd. € bei der HHST 2.6300.9500.000- 0147 Neuanbindung Avelertal – Baukosten Tiefbau einzuplanen.
3. Das Ergebnis dieser Planung ist dem Stadtrat bis zum September 2006 vorzulegen. Auf dieser Grundlage wird der Stadtrat dann entscheiden, ob für die Variante 3 der Anbindung Aveler Tal ein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird und bei erfolgreichem Abschluss dann das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan BK 22 betrieben wird.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Verbindung mit den planerischen Überlegungen zu Variante 3 ein Konzept für die Verkehrsberuhigung in Alt-Kürenz zu erarbeiten, damit in Verbindung mit dem Bauleitplanverfahren die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden können.

(Begründung siehe Dokument in der Anlage)

Bilder

Aveler Tal - Variante 3
Stadt Trier / Baudezernat / Tiefbauamt
Anlage zur Vorlage 008/2006

ÖPNV-Querachse Trier - Petrisberg-Aufstieg - Sachstandsbericht und weiteres Verfahren

25.01.2006

Stadtrat Trier Vorlage 010/2006

Der Stadtrat nimmt die beiden Berichte zum Petrisberg-Aufstieg:
a) Standardisierte Bewertung - ÖPNV-Querachse Trier und
b) Standardisierte Bewertung - ÖPNV-Querachse Trier / Folgekostenberechnung
zur Kenntnis.
Aufgrund der vorgelegten Berichte stellt der Stadtrat fest, dass zwar die grundsätzliche Machbarkeit gegeben ist, jedoch die Rahmenbedingungen für eine Förderung der Maßnahme derzeit eine wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme nicht zulassen. Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt eine mittelfristige Realisierbarkeit nicht gegeben.
Um mögliche Zukunftsentwicklungen nicht zu verbauen, sollen jedoch für ein möglicherweise langfristig zu realisierendes ÖPNV-Projekt als direkte ÖPNV-Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Petrisberg / Wissenschaftspark / Universität
a) die bereits jetzt in den verbindlichen Planungen gesicherten Trassen gesichert bleiben,
b) die noch nicht gesicherten Trassen für eine mögliche Verbindung frei gehalten werden und
c) die ÖPNV-Trasse in die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und in das Mobilitätskonzept der Stadt Trier als langfristige Maßnahme aufgenommen werden.
4. Zur mittelfristigen Verbesserung der ÖPNV-Verbindung zwischen der Talstadt und den Höhenstadtteilen werden für die kommenden fünf Jahre mit Darstellung der Kosten bzw. Auswirkungen die Stadtwerke Trier (AöR) / Verkehrsbetriebe beauftragt, eine stufenweise Umsetzungskonzeption auf das Ergebnis des Verkehrsbetriebes vorzulegen. Dabei sollen in die Prüfung folgende Varianten einbezogen werden:
a) Verbindungslinie über die Sickingenstraße, um eine direkte Verbindung zur Innenstadt zuschaffen,
b) Nutzung des Moselbahndurchbruchs als Bustrasse (schon vor Ausbau der Straße), um die Domänenstraße zu entlasten und
c) weitere Alternativen einer anderen Linienführung zur Entlastung der Domänenstraße.
Auf dieser Grundlage sind dann im VRT Verhandlungen über die Umsetzung des Stufenkonzeptes zu führen. Die Stadtwerke Trier AöR beabsichtigt, vorbehaltlich des Fortbestandes des Semestertickets, zum nächsten Fahrplanwechsel mit einer ersten Umsetzungsstufe zu beginnen.
Die Realisierung eines schnellen und damit attraktiven ÖPNV-Angebotes setzt die punktuelle Verbesserung der Fahrwege zum Tarforster Plateau und eine konsequente Beschleunigung des ÖPNV an den Lichtsignalanlagen voraus.
Die Stadtwerke Trier (AöR) / Verkehrsbetriebe werden beauftragt, die weitere technischen Entwicklungen und die Frage der Finanzierungsbedingungen bezüglich Umsetzung einer Direktverbindung Hauptbahnhof / Höhenstadtteile aktiv zu beobachten und dem Stadtrat einen Bericht zuzuleiten, wenn sich Veränderungen der technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer solchen Maßnahme ergeben.

Bilder

petrisberg-aufstieg_-_schemaskizze_zum_grundprinzip.jpg
Stadt Trier
Petrisberg-Aufstieg - Schemaskizee Grundprinzip

Bebauungsplan BU 17 "Petrisberg Belvédère-Nord" -Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

22.02.2006

Stadtrat Trier Vorlage 045/2006

Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des geplanten Wissenschaftsparkes im Bereich der Krone Petrisberg. Zudem beinhaltet der Entwurf des BU 17 eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet im Übergangsbereich zwischen dem Wissenschaftspark und den weiteren geplanten neuen Wohngebieten entlang der ehemaligen Stalag-Straße. Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der 1. Offenlegung im März/April 2003 in der Zeit vom 11.08.2004 bis einschließlich 17.09.2004 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Anregungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung dokumentiert. Aus der Abwägung dieser Anregungen resultieren lediglich geringfügige Änderungen des Bebauungsplans.
Allerdings haben sich zwischenzeitlich die Planungen für den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes verfestigt, die durch weitere Detaillierung der bisherigen Festsetzungen konkretisiert und festgeschrieben werden sollen. Dabei wurde im Nachgang zum Stand der 2. öffentlichen Auslegung auch die Erschließung neu geordnet und die Wohnbaufläche geringfügig auf die vormalige öffentliche Grünfläche erweitert. Des weiteren soll der Bereich des ehemaligen Bürogebäudes der Landesgartenschau einschließlich der nordöstlich angrenzenden Restflächen zwischen den so genannten „Partnerschaftsgärten“ und der Kronenstraße in den Geltungsbereich des BU 17 einbezogen werden. Hier soll in Ergänzung zum Kernbereich des Wissenschaftsparks ein Büro- und Dienstleistungsgebäude zugelassen werden.
Der somit erweiterte Geltungsbereich des BU 17 überlagert den Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ hier in Teilbereichen. Der BU19 ist in diesem Bereich aufzuheben. Vorgenannte Änderungen führten insgesamt zu einem höheren Oberflächenabfluss des Gebietes, welcher durch eine kompensatorische Absenkung der Rückhalteschwelle (versiegelbare Grundstücksflächen ohne Rückhaltepflicht) für private Niederschlagswasser-Retentionsanlagen in den Teilbereichen GEe 3 und GEe 5 wieder korrigiert wurde.
Die genannten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Aus diesem Grund ist der modifizierte Bebauungsplanentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB ein drittes Mal öffentlich auszulegen, die Dauer der Auslegung soll jedoch auf zwei Wochen verkürzt werden.

Bebauungsplan BU 20-2 Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich - Satzungsbeschluss

27.03.2006

Stadtrat Trier Vorlage 080/2006

Gegenstand des Bebauungsplans BU 20-2 „Petrisberg Mitte westlicher Teilbereich“ ist die Realisierung des Wohngebietsabschnitts W 4 (östlicher Teilbereich) der Entwicklungsmaßnahme „Petrisberg“. Westlich der Grünfläche am Wasserturm soll hier in landschaftlich exponierter Lage weiteres hochwertiges Wohnen in Form von Einfamilienhäusern auf Grundstücken zwischen 290 und 1.000 Quadratmetern entstehen.
Im südwestlichen Teilbereich des neuen Wohngebiets ist eine Sonderform architektonischer und stadträumlicher Gestaltung geplant. Hier sollen auf kleineren Grundstücken (290 bis 400 qm) so genannte Patiohäuser in Kettenbauweise entstehen, die sich um einen gemeinschaftlich nutzbaren, öffentlichen Platz gruppieren. Der südliche Randbereich des Gebietes sowie die Fläche nördlich der Sammelstraße sind demgegenüber vorrangig für freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen. In den Geltungsbereich des 20-2 mit einbezogen werden außerdem die Grünflächen
südlich der Promenade, die dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen. Ein weiterer Teilbereich im Süden wird mit Überleitungsrechten zur Weiterführung des Oberflächenwassers ins Brettenbachtal belegt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 20-2 „Petrisberg-Mitte westlicher Teilbereich“ wurde nach einer ersten öffentlichen Auslegung im Februar/März 2005 in der Zeit vom 07.12. bis einschließlich 21.12.2005 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitnah hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.

Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Satzungsbeschluss

30.06.2006

Stadtrat Trier Vorlage 195/2006

Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des Wissenschaftsparks im Bereich der Krone Belvédère mit der Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet. Zudem beinhaltet der Plan das Wohngebiet W2 im Bereich zwischen dem Wissenschaftspark und dem Kreuzweg.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ wurde nach der 1. Offenlegung im März / April 2003 und einer 2. Offenlegung im August / September 2005 in der Zeit vom 15.03.2006 bis 29.03.2006 ein drittes Mal öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Aus der Abwägung der eingegangenen Anregungen haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Diese betreffen die nun vorgesehene Einschränkung auf flachgeneigte Dächer im Gewerbegebiet GEe 3 sowie Änderungen von öffentlichen Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ in die Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“. Des weiteren soll auf den zwischen den Kronengebäuden Nr. 009 und 011 bis zum WIP-Center verlaufenden, durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesicherten, zukünftigen Trassenverlauf für die geplante ÖPNV-Querachse zugunsten einer alternativen Trassenlage im Nordosten des Plangebietes verzichtet werden. Da eine Detailplanung zu dieser
ÖPNV-Trasse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, erfolgt die Flächensicherung allgemein durch Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche in Form einer Parallelfahrbahn zu der dort geplanten Erschließungsstraße. Gegebenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Flächenanpassung im Rahmen eines Änderungsverfahren des unmittelbar angrenzenden BU 16 „Petrisberg-Ost“ erfolgen.
In Verbindung mit dem Wegfall des Wegerechts für die Nord-Süd-Trasse des Sonderverkehrsmittels soll die Fläche des Platzes am WIP-Center zugunsten einer Erweiterung der östlich angrenzenden Gewerbegebietsfläche (GEe 4) reduziert werden. Um diesen östlichen Bereich der „Plaza“ städtebaulich als geschlossene Platzwand auszubilden, wird auf die Baugrenze zugunsten einer Baulinie verzichtet.
Die dargestellten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Eine Betroffenheit ist lediglich auf Seiten der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH gegeben; diese hat den Planänderungen zugestimmt. Der Bebauungsplan BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere Nord“ kann dementsprechend einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ wird in dem vom BU 17 überlagerten Teilbereich aufgehoben.

Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

24.10.2006

Stadtrat Trier Vorlage 350/2006

Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 29.03.2001 wurden für den Entwicklungsbereich Petrisberg flächendeckend Beschlüsse über die Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst (Drucksache Nr. 072/2001). Diese Beschlüsse wurden zwischenzeitlich mit den Bebauungsplänen BU 16, BU 17, BU 18, BU 19 sowie BU 20-1 und BU 20-2 nahezu vollständig in verbindliches Planrecht umgesetzt. Konkretisierende Planungen stehen lediglich noch aus für die künftige Erweiterung der Universität (ehemalige Übungsfahrbahn) sowie die Fläche des Unteroffizierkasinos und den Bereich zwischen Wetteramt und dem in Bau befindlichen Wohngebiet BU 20-2.
Für diesen zuletzt angeführten Bereich der Konversionsfläche soll nun mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss die Phase der konkreten städtebaulichen Planung eingeleitet werden. Das Plangebiet mit der Bezeichnung Bebauungsplan BU 21 „Petrisberg West“ umfasst eine Bruttofläche von ca. 4 ha. Es war im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 nur in untergeordnetem Umfang als Wohngebiet (W 4) definiert, der überwiegende Teil der Fläche erhielt die Zweckbestimmung „Grünfläche/ Freizeitnutzung“. Mit der seit Februar 2003 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung „Wohnbaufläche“ dann unter Berücksichtigung des Konzeptes für die Landesgartenschau mit einem verringerten Umfang des Wohngebietes W 2 nach Westen erweitert worden.
Mit der zwischen Verwaltung und Entwicklungsgesellschaft abgestimmten Entscheidung, die ehemalige KFZ-Wartungshalle am Rande der Erdskulptur zu erhalten und einer Wohnnutzung zuzuführen, soll innerhalb des Plangebietes ein neuer Abschluss der Gesamtwohnbebauung auf dem Petrisberg definiert worden. Die daran nach Osten angrenzenden Flächen sollen im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern entwickelt werden. Die Straße „Auf dem Petrisberg“ wird weiter als Sammelstraße ausgebaut und an die Wendeanlage Sickingenstraße angebunden werden.
Eine Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung ist auch - anknüpfend an die bereits mit der Landesgartenschau durchgeführten Maßnahmen - die Weiterentwicklung der nach Norden an das Plangebiet angrenzenden Waldfläche zum Naherholungswald. Der Waldrand zur zukünftigen Wohnbebauung hin soll sukzessive neu gestaltet werden. Die noch zu entwickelnde Wohnbebauung wird durch ihre Gestaltung dieser besonderen Situation Rechnung tragen. Die ebenfalls zur Landesgartenschau gestaltete Erdskulptur im Westen soll dauerhaft als Grünfläche erhalten werden.

Bilder

bu_21_geltungsbereich.jpg
Stadt Trier
BU 21 Geltungsbereich

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Beschluss über die Einleitung und öffentliche Auslegung

18.01.2007

Stadtrat Trier Vorlage 456/2006

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde bereits
in der Sitzung des Stadtrates am 02.11.2006 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 21 gefasst (Drucksache Nr. 350/2006). Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und „Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant.
Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt. Die angeführten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung; unter Berücksichtigung der militärischen Vornutzung liegen auch keine Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen vor. Vor diesem Hintergrund soll gem. § 13 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden (vereinfachtes Verfahren).

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Feststellungsbeschluss

20.04.2007

Stadtrat Trier Vorlage 159/2007

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und
„Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier
dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant. Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt.

Seiten