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49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Feststellungsbeschluss

09.12.2002

Stadtrat Trier Vorlage 531/2002

Die 49. Flächennutzungsplanänderung umfasst die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg sowie angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Hierzu gehören insbesondere der Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sowie die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Stadtrat nach Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung am 02.07.2002 beschlossen. Der Feststellungsbeschluss wurde unter Berücksichtigung von Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren in der Sitzung des Stadtrates vom
29.10.2002 (Drucksache Nr. 415/2002) aufgehoben und gleichzeitig die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen. Im Planentwurf wurden gegenüber der vorherigen Fassung geringfügige Änderungen vorgenommen in Form eines Verzichts auf die Darstellung einer örtlichen Hauptverkehrsstraße und der Darstellung des Randbereichs zur Wohnsiedlung Burgunderstraße als gemischte Baufläche an Stelle von gewerblicher Baufläche.

Baulandumlegung Petrisberg

16.01.2003

Stadtrat Trier Vorlage 560/2002

Die Umlegung dient der Erschließung und Neugestaltung des Gebiets um nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu bilden (§ 45 BauGB). Durch das behördlich geleitete Verfahren soll insbesondere die zügige Herstellung und zeitnahe Vermarktung der Baugrundstücke gewährleistet werden. Um eine rechtzeitige Abwägung zwischen den planerischen und bodenordnerischen Belangen zu erreichen, ist die Anordnung der Umlegung zum jetzigen Zeitpunkt auf der Grundlage der im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne erforderlich.
Auf Grund des § 46 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der geltenden Fassung wird die Umlegung für das Baugebiet „Petrisberg“ im Bereich der Bebauungspläne BU 16 „Petrisberg-Ost“, BU 17 „Konversion Petrisberg Nord“, BU 18 „Belvedere-Ost, BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ und BU 20/21 „Petrisberg-Mitte“ angeordnet.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Aufhebung der Entwicklungssatzung

16.01.2003

Stadtrat Trier Vorlage 559/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 (Drucksache Nr. 255/2000) die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Petrisberg als Satzung beschlossen. Zielsetzung war die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Konversion der ehemaligen Militärflächen und der damit zusammenhängenden Bereiche.
Die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme ist mit dem Erwerb der notwendigen Flächen, der Flächennutzungsplanänderung, der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Abwicklung sonstiger Ordnungsmaßnahmen mittlerweile weit fortgeschritten. Die weitere Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme hat die Stadt Trier gemäß Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002 (Drucksache Nr. 103/2002) der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH (EGP) übertragen. Die Umsetzung der Entwicklungsziele ist durch städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Trier und der EGP vom 20.12.2002 gesichert.

Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Sport- und Servicezentrum Sattelpark - Grundsatzbeschluss

03.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 003/2003

Antrag:
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Die Stadt baut das Sport- und Servicezentrum Sattelpark im Rahmen der Betriebe
gewerblicher Art (BgA)
· BgA Sportzentrum
· BgA Gastronomie / Servicezentrum
mit Gesamtkosten von 1.576.030 € brutto bzw. 1.376.356 € netto.
Zu den Baukosten werden Baukostenzuschüsse Dritter in Höhe von insgesamt 305.000 € netto erwartet. Der Gesamtkreditbedarf beläuft sich auf 1.071.350 €.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen für das Projekt: „Sport- und Servicezentrum Sattelpark“ entsprechend den Nutzungsanforderungen eines Servicegebäudes für das Forum, den Sportplatz und die LGS Nachfolgegesellschaft auf der Ebene 1 und den Nutzungsanforderungen eines Gastronomiebetriebes auf der Ebene 2.
3. Die Realisierung des Projektes erfolgt in 2 Bauabschnitten.
Der 1. Bauabschnitt beinhaltet die Gebäudehülle und einen reduzierten Ausbau – für die Zeit der Landesgartenschau. Nach der Landesgartenschau wird der Endausbau (Gastronomie und LGS Nachfolgegesellschaft) durchgeführt und das Gebäude seiner endgültigen Nutzung zugeführt.

Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Satzungsbeschluss

23.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 151/2003

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.07.2002 (Drucksache Nr. 232/2002) den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ gefasst. Die Planung umfasst vorrangig den als Daueranlage konzipierten Kernbereich der Landesgartenschau mit den Nutzungen Sport und Freizeit im Bereich des Sattelparks, den Übergangsbereich zum Kreuzweg und die Neudefinition eines Teils der Sickingenstraße als Panoramaweg. In diese Nutzungen mit integriert sind Flächen für die Oberflächenentwässerung der künftigen Baugebiete.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung (Juli/August 2002) sind Anregungen von Seiten der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern eingegangen, die in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorlage dokumentiert sind. Aus der Abwägung dieser Anregungen ergibt sich kein Bedarf für Änderungen des Bebauungsplans.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost", Teilaufhebung des Bebauungsplans BK 4 Ä "Nördlich Pluwiger Straße" und Lärmsanierungskonzept Aveler Tal - Satzungsbeschluss

23.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 104/2003

Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ eingegangenen Anregungen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch ein und entscheidet wie in der Anlage vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg-Ost“, der Begründung und des Umweltberichts zu.
3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift und der Satzung über die Genehmigungspflichtigkeit von Grundstücksteilungen gem. § 10 i. V. m. § 19 Baugesetzbuch als Satzung.
4. Der Stadtrat beschließt die Teilaufhebung des vom Bebauungsplan BU 16 überlagerten Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 4Ä „Nördlich der Pluwiger Straße“ als Satzung.
5. Der Stadtrat beschließt das Lärmsanierungskonzept für den Bereich „Aveler Tal“ gem. § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz als Satzung. Die erforderlichen Mittel von 280.000 € werden im Vermögenshaushalt 2003 bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
2.6150.9880.000-0407 "Konversion Petrisberg, Zuschüsse an übrige Bereiche" außerplanmäßig bereitgestellt

Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

28.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 007/2003

Der Beschluss zur Aufstellung des BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ wurde vom Stadtrat am 25.02.2001 gefasst (Drucksache 587/2002).
Der Bebauungsplan BU 17 ist Teil des bauleitplanerischen Gesamtkonzeptes zur Vorbereitung der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg. Er umfasst den Bereich der Krone Belvedere und damit den Kernbestandteil des zukünftigen Wissenschaftsparks.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 28.05.2002 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 29.11.2002 bis 10.01.2003.
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung dokumentiert. Die aus der Abwägung der Stellungnahmen sowie aus der verwaltungsseitigen Weiterentwicklung der Planung resultierenden Planänderungen sind in den überarbeiteten Planentwurf eingeflossen.
Der Bebauungsplan BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ soll nun einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.

Delegation der Vergabebeschlüsse der Verkehrserschließungsmaßnahmen zur Landesgartenschau "Ausbau Wasserweg", "Ausbau Herzogenbuscher Straße 2. Bauabschnitt" und "Anbindung Petrisberg-Kreisverkehr Kohlenstraße"

28.05.2003

Stadtrat Trier Vorlage 231/2003

Zur nördlichen Verkehrserschließung der Landesgartenschau werden die Baumaßnahmen „Ausbau Wasserweg“, „Ausbau Herzogenbuscher Straße 2. Bauabschnitt“ und „Anbindung Petrisberg-Kreisverkehr Kohlenstraße“ durchgeführt.
Die jeweiligen Baubeschlüsse durch den Stadtrat liegen vor. Die Klärung der Zuschussan-gelegenheiten haben einen großen Zeitraum erfordert. Aus zeitlichen Gründen muss mit den Maßnahmen unverzüglich begonnen werden, um eine Fertigstellung bis zur Landesgartenschau 2004 zu gewährleisten. Gemäß „Dienstanweisung über Ausschreibung und Vergabe von Leistungen und Lieferungen“ erfolgt der Vergabebe-schluss für diese Maßnahmen durch den Stadtrat.
Für die Maßnahme „Anbindung Petrisberg-Kreisverkehr Kohlenstraße“ liegt zwischenzeitlich der Bewilligungsbescheid des Zuschussgebers vor, sodass eine sofortige Veröffentlichung am 3.6.2003 terminiert werden kann. Aufgrund der Angebotsfrist und der Submission am 17.6.2003 ist es zeitlich nicht mehr möglich, die Auftragsvergabe in den Stadtrat am 17.6.2003 einzubringen. Der nächste Stadtrat tagt jedoch erst am 17.7.2003. Aus zeitlichen Gründen muss jedoch bereits früher mit der Ausführung begonnen werden. Eine Beratung in der Vergabekommission am 26.6.2003 ist jedoch möglich.
Für die Maßnahmen „Ausbau Wasserweg“ und „Ausbau Herzogenbuscher Straße 2. Bauabschnitt“, welche zusammen ausgeschrieben und ausgeführt werden, gilt das Vorgenannte in ähnlicher Weise. Hier liegt jedoch noch kein Bewilligungsbescheid vor. Er ist seitens des Zuschussgebers mündlich zugesagt. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn liegt vor. Es ist beabsichtigt, die Leistungen dieser Maßnahmen ebenfalls am 3.6.2003 öffentlich auszuschreiben. Bei gleicher Beratungsfolge wie zuvor beschrieben, könnte der Vergabebeschluss erst in der Stadtratssitzung am 17.7.2003 erfolgen. Aufgrund der umfangreichen Arbeiten ist dieser Termin für den Baubeginn zu spät und die Ausführungen müssen früher begonnen werden. Eine Beratung in der Vergabekommission am 26.6.2003 ist jedoch möglich.
Aus den v.g. Gründen ist es erforderlich, den Vergabebeschluss für die o.g. Maßnahmen an den jeweiligen Mindestbieter auf die Vergabekommission zu delegieren.

Baulandumlegung "Petrisberg"

17.06.2003

Stadtrat Trier Vorlage 127/2003

Die Bebauungsplanentwürfe BU 16 „Petrisberg-Ost“, BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“, BU 18 „Belvedere-Süd“, BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“, BU 20/21/22 „Petrisberg Mitte“ und BOL 24 „Brettenbachtal“ sehen für das Konversionsgebiet mit seinem bisher teilweise militärisch, landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten und brachliegenden Gebiet neben Wohnnutzungen in Teilbereichen Gewerbenutzungen (Wissenschaftspark) sowie in weiteren Bereichen Park- und Grünanlagen für die Landesgartenschau Rheinland-Pfalz 2004 und weitere Sondernutzungen vor.
Die Grundstücke sind nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche und sonstige Nutzung nicht zweckmäßig gestaltet. Darüber hinaus sind die vorhandenen Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken entsprechend den Festsetzungen der Bebauungsplanentwürfe neu zu ordnen. Zur Erschließung und Neugestaltung der Bebauungsplanentwürfe ist ein Umlegungsverfahren nach §§ 45-79 BauGB durchzuführen.
Eine Umlegung kann auch vor der Rechtskraft eines Bebauungsplans eingeleitet werden; der Bebauungsplan muss bis zur Aufstellung des Umlegungsplan Rechtskraft erlangt haben.

Petrisberg Krone Belvédère - Förmliche Festlegung als städtebauliche Sanierungsmaßnahme

19.11.2003

Stadtrat Trier Vorlage 428/2003

Der Bereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“ wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2000 förmlich als städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt. Zwischenzeitlich wurde die weitere Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme nach Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002 durch städtebaulichen Vertrag an die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH übertragen. Vor diesem Hintergrund wurde die Entwicklungssatzung mit Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2003 aufgehoben.
Im Rahmen der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Projektes ist nun deutlich geworden, dass die Umnutzung des zu erhaltenden Gebäudebestandes im Randbereich der Krone Belvédère den Einsatz der förmlichen Regelungen des besonderen Städtebaurechts gem. §§ 136 ff Baugesetzbuch erforderlich macht. Der betreffende Bereich soll deshalb gem. § 142 Abs. 3 BauGB förmlich als städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Petrisberg Krone Belvédère“ festgelegt werden.
Die erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB sowie die Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger und Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB ist bereits im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung des Bereichs als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erfolgt. Auf eine erneute Durchführung dieses Verfahrens kann deshalb verzichtet werden. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH als Grundstückseigentümerin hat ihre Mitwirkungsbereitschaft erklärt.

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