Mit »Stadtratsvorlage« verschlagwortete Ereignisse

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53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16 3.Änderung und Erweiterung "Petrisberg-Ost" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

24.05.2012

Stadtrat Trier Vorlage 208/2012

Die 53. Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung umfassen den Bereich zwischen der ehemaligen Wohnsiedlung Burgunderstraße, der Kohlenstraße und der Robert-Schumann-Allee. Mit der vorliegenden Planung werden der Bebauungsplan BU 16 2. Änderung sowie die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplante Fläche des ehemaligen Reiterslagers und der ehemaligen Vorschule überplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen im Parallelverfahren.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und den hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll durch die Planung zum Einen die Zweckbestimmung der Teilfläche zwischen der Siedlung Burgunder Straße und der Robert-Schumann-Allee von „Mischgebiet“ in „Wohngebiet“ geändert werden. Aufgrund der Nähe zur Universität soll wegen des unverändert hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum eine Studentenwohnheim errichtet werden. Die ursprünglich dort angestrebte Entwicklung des Wissenschaftsparks hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Auf der Fläche südlich der Robert-Schumann-Allee wird im Bereich des Gebietseingangs an einer gewerblichen bzw. universitären Entwicklung festgehalten.
Zum Anderen sollen durch die Planung die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² geschaffen werden. Der Markt soll gegenüber dem bestehenden LIDL Lebensmittelmarkt auf der Fläche des ehemaligen Reiterslagers entstehen und in Arbeitsteilung mit dem Stadtteilzentrum in Tarforst die Versorgung der ansässigen Wohnbevölkerung garantieren. Vorgesehen ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung im Flächennutzungsplan bzw. die Festsetzung eines entsprechenden Sondergebiets im Bebauungsplan. Das in Bezug auf die Verträglichkeit dieses Vorhabens erstellte Gutachten des Büros CIMA kommt zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Vollsortimenter im Standortbereich Robert-Schumann-Allee stadtverträglich darstellbar ist und andere Wettbewerbsstandorte in ihrer Funktion nicht gefährdet werden.
Im Geltungsbereich sind weiterhin der Bereich der ehemaligen französischen Vorschule und die nördlich angrenzende Fläche enthalten. Die Kindertageseinrichtung soll planungsrechtlich gesichert und die Option einer wohnbaulichen Nachverdichtung im Hinblick auf die bessere Ausnutzung im Umfeld des Grundstücks angeboten werden.

Petrisbergaufstieg: Ergebnis der Potenzialstudie Seilbahn sowie weiteres Vorgehen

15.06.2012

Stadtrat Trier Vorlage 162/2012

Der Vorschlag zur Einrichtung einer ÖPNV-Querachse (Petrisbergaufstieg) von der Innenstadt bis zum Tarforster Plateau geht bereits auf die im Jahr 1972 vorgelegte Struktur- und Flächennutzungsplanung des Stadtteils Tarforster Plateau zurück. Zur Lösung der verkehrstechnischen Probleme wurde neben der Ertüchtigung und Ergänzung des Straßensystems für den Individual- und Busverkehr als dauerhafte ergänzende Lösung ein Kabinenbahnsystem von der Porta Nigra aus vorgeschlagen. Dieser Gedanke wurde im Zuge der Vorbereitung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tarforster Höhe – Erweiterung“ und der Konversion des Petrisbergs angesichts der zunehmenden Leistungsfähigkeitsengpässe und der
Umweltprobleme im Bereich der Haupterschließungsstraßen „Aveler Tal“ und „Olewiger Tal“ zum Ende der 1990er-Jahre von der Verwaltung und dem Stadtrat erneut aufgegriffen. Nach der Erstellung von Machbarkeitsstudie, Standardisierter Bewertung und Folgekostenrechnung wurde am 31.01.2006 im Stadtrat die Vorlage Nr. 010/2006 „ÖPNV-Querachse Trier
– Petrisberg-Aufstieg – Sachstandsbericht und weiteres Verfahren“ beschlossen. Fazit war, dass zum damaligen Zeitpunkt eine mittelfristige Realisierung aufgrund der Rahmenbedingungen für die Förderung der Maßnahme und damit der Wirtschaftlichkeit nicht gegeben war.
Allerdings wurden die Stadtwerke Trier (AÖR) / Verkehrsbetriebe beauftragt, die weitere technische Entwicklung und die Frage der Finanzierungsbedingungen bezüglich der Umsetzung einer Direktverbindung Hauptbahnhof – Höhenstadtteile aktiv zu beobachten und dem Stadtrat einen Bericht zuzuleiten, wenn sich Veränderungen der technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer solchen Maßnahme ergeben. Am 28.01.2010 wurde dem Stadtrat daher mit Vorlage 518/2009 eine weitere Studie vorgelegt, die die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen der technischen Rahmenbedingungen darstellte und die bezüglich der untersuchten technischen Systeme entsprechend neu definierten Planfälle (= reine Bussysteme ohne die zuvor favorisierte Spurführung) vor dem Hintergrund ansonsten unveränderter Annahmen und Rahmenbedingungen neu bewertete. Als wesentliches Ergebnis wurde festgehalten, dass alle Fälle mit Bussystemen Nutzen-Kosten-Faktoren aufwiesen, die einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und damit eine grundsätzliche Förderfähigkeit bedeuteten.

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Bebauungsplan BU 22 "Kasino Petrisberg" - Satzungsbeschluss

15.06.2012

Stadtrat Trier Vorlage 266/2012

Zunächst war geplant im Bestandsgebäude sowie sukzessive in den Ergänzungsgebäuden eine „Law-School“ zur Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften einzurichten.
Demnach wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses das Planungsziel gefasst, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Modernisierung und Umnutzung des Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück für ein Sondergebiet Bildung und studentisches Wohnen zu schaffen. Mit der Abkehr von dieser Planung muss das Planungsziel in der Weise modifiziert werden, dass nunmehr ein offeneres Nutzungsspektrum (Mischgebiet) zulässig sein soll, dass sich harmonisch in die umgebenden Nutzungen einfügt. Dabei soll der gewerbliche Teil der Mischnutzung den angrenzenden Wissenschaftspark ergänzen und abrunden.

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egp
Auszug aus dem Ergebnis der Mehrfachbeauftragung der EGP GmbH (Quelle: Tatiana Fabeck, Koerich 2010, genordet, ohne Maßstab)

Antrag der CDU-Fraktion: "Befreiung vom Bebauungsplan BU 16.3 - Antrag auf Genehmigung der Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Petrisberg"

26.06.2014

Stadtrat Trier Vorlage 178/2014

Trier, 24. März 2014
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bezugnehmend auf Tagesordnungspunkt 3.3. der nächsten Stadtratssitzung, stellen wir folgenden Antrag:
Befreiung vom Bebauungsplan BU 16.3 – Antrag auf Genehmigung der Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Petrisberg
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird angewiesen die im Bebauungsplan 16.3. „Petrisberg-Ost“ festgelegten Einschränkungen hinsichtlich der Ansiedlung eines Drogeriemarktes über eine entsprechende Befreiung aufzuheben.

Begründung:
Der Bebauungsplan, 16.3. „Petrisberg-Ost“, Vorlage: 545/2011, wurde vom Stadtrat bei seiner Sitzung am 31.01.2012 beschlossen. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass Verkaufsflächen, für Einzelhandelsnutzung ausgewiesen werden. Konkret war ausgeführt, dass ein „Wasgau-Frischmarkt“ angesiedelt werden kann. Ziel der Planung war es im Bereich des Petrisberges die Nahversorgung nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen der Beratungen zum „Einzelhandelskonzept“ wurde verdeutlicht, dass im Bereich des Petrisberges ein „Stadteilzentrum“ neu auf- und ausgebaut werden kann und ausgebaut werden sollte.
Im Bereich des Petrisbgerges hat sich gerade in letzter Zeit eine Situation entwickelt, die bei der Erstellung des Bebauungsplanes noch nicht erkennbar war. Zunehmend wird deutlich, dass der Bereich des Einkaufszentrums Tarforst völlig überlastet ist. Vermehrt fahren Kunden bereits heute in die Stadt, weil das Einkaufen in Tarforst unerträglich geworden ist. Es wird vermeidbarer und unnötiger Verkehr erzeugt, der in besonderer Weise „Alt-Kürenz“ belastet.
Der Ortsbeirat Kürenz hat bei seiner Sitzung am 04.02.2014 und bei der Sitzung am 19.03.2014 das Thema ausführlich behandelt. Die anliegenden Auszüge aus den Niederschriftn sind ausdrücklich Bestandteil unseres Antrages. Die Detailausführungen müssen nicht wiederholt werden. Die grundsätzliche Annahme, dass ein Drogeriemarkt für einen Bereich von ca. 20.000 Einwohnern ausreichend ist, wird durchaus gesehen. Dabei müssen die besonderen Umstände, wie sie auf dem Petrisbgerg bestehen aber mit berücksichtigt werden.
Es ist nicht zu befürchten, dass andere Entwicklungen im Bereich des Güterbahnhofes nachhaltig und negativ beeinflusst werden. Dort gibt es eine völlig andere Zielgruppe, nämlich die Bewohner des Mittelmoselbereiches und des Ruwertals.

Umsetzung des Beschlusses des Steuerungsausschusses vom 11.12.2014 zum Drogeriefachmarkt auf dem Petrisberg

10.02.2015

Stadtrat Trier Vorlage 019-1/2015

Der Steuerungsausschuss hat mit Datum vom 11.12.2014 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein Drogeriemarkt auf dem Petrisberg betrieben werden kann.“ Der Beschluss wurde politisch gefasst, obwohl der Runde Tisch und die Fachdezernate und –ämter zu einer anderen begründeten Empfehlung kamen. Sowohl der Runde Tisch als auch die Dezernate und Fachämter sind weiterhin der Auffassung, dass ein Drogeriefachmarkt am Standort Robert-Schuman-Allee nicht verträglich umgesetzt werden kann. Die entsprechenden Argumente werden auch in Vorlage 453/2014 dargestellt.
Gleichfalls hat der Ortsbeirat in seiner Sitzung vom 08.12.2014 sich gegen die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes ausgesprochen.
Unabhängig dieser begründeten Positionen hat der Steuerungsausschuss mehrheitlich den v. g. Beschluss gefasst.

Seitens der Verwaltung ist dieser Beschluss entsprechend umzusetzen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung Petrisberg-Ost - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

19.03.2015

Stadtrat Trier Votlage 055/2015

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB ein und entscheidet wie in der Anlage 1 vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung „Petrisberg-Ost“ zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
3. Der Stadtrat beschließt die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung gem. § 16 Baugesetzbuch als Satzung.

(Begründung siehe Dokument)

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BU 16-3 Abgrenzung - Luftbild
Stadt Trier
BU 16-3 Abgrenzung - Luftbild

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16, 3. Änderung und Erweiterung "Petrisberg Ost" - Feststellungsbeschluss / Satzungsbeschluss

21.07.2015

Stadtrat Trier Vorlage 262/2015

Der Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung „Petrisberg Ost“ umfasst den Bereich zwischen der ehemaligen Wohnsiedlung Burgunderstraße, der Kohlenstraße und der Robert-Schuman-Allee mit einer Größe von ca. 3,9 ha. Damit werden der Bebauungsplan BU 16 2. Änderung sowie die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplante Fläche des ehemaligen Reiterslagers und der ehemaligen École maternelle überplant. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung wird der Flächennutzungsplan in einem eigenständigen Verfahren geändert (53. Änderung).
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und dem hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll die Zweckbestimmung der Teilfläche entlang der Robert-Schuman-Allee von Mischgebiet in Wohngebiet geändert werden. Die hier ursprünglich angedachte Entwicklung des Gebietes als Wissenschaftspark hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Im östlichen Plangebiet (Robert-Schuman-Allee/Kohlenstraße) wurde in der Zwischenzeit eine Studentenwohnanlage auf Grundlage des § 33 BauGB realisiert.
Darüber hinaus sollen durch die Planung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Nahversorgungsschwerpunktes in der Robert-Schuman-Allee gegenüber dem Lebensmitteldiscounter geschaffen werden. Der neue Nahversorgungsstandort auf der Fläche des ehemaligen Reiterslagers soll als Ergänzung des übergeordneten Nahversorgungsbereichs in der Kohlenstraße die Versorgung der ansässigen Wohnbevölkerung gewährleisten. Auf der entsprechenden Fläche wurde inzwischen ein Wasgau-Markt im Erdgeschoss und Studentenwohnungen in den Obergeschossen auf Grundlage des § 33 BauGB errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Planung ist außerdem der Bereich zwischen Robert-Schuman-Allee und Louis-Pasteur-Straße. Hier sieht die Planung die Ansiedlung einer neuen Kindertagesstätte sowie eine ergänzende Wohnbebauung vor.

(Fortsetzung siehe Dokument)

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Stadt Trier / Baudezernat / Stadtplanungsamt
Luftbild - Abgrenzung des Geltungsbereiches

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