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Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Sport- und Servicezentrum Sattelpark - Grundsatzbeschluss

03.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 003/2003

Antrag:
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Die Stadt baut das Sport- und Servicezentrum Sattelpark im Rahmen der Betriebe
gewerblicher Art (BgA)
· BgA Sportzentrum
· BgA Gastronomie / Servicezentrum
mit Gesamtkosten von 1.576.030 € brutto bzw. 1.376.356 € netto.
Zu den Baukosten werden Baukostenzuschüsse Dritter in Höhe von insgesamt 305.000 € netto erwartet. Der Gesamtkreditbedarf beläuft sich auf 1.071.350 €.
2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Erarbeitung der erforderlichen Planunterlagen für das Projekt: „Sport- und Servicezentrum Sattelpark“ entsprechend den Nutzungsanforderungen eines Servicegebäudes für das Forum, den Sportplatz und die LGS Nachfolgegesellschaft auf der Ebene 1 und den Nutzungsanforderungen eines Gastronomiebetriebes auf der Ebene 2.
3. Die Realisierung des Projektes erfolgt in 2 Bauabschnitten.
Der 1. Bauabschnitt beinhaltet die Gebäudehülle und einen reduzierten Ausbau – für die Zeit der Landesgartenschau. Nach der Landesgartenschau wird der Endausbau (Gastronomie und LGS Nachfolgegesellschaft) durchgeführt und das Gebäude seiner endgültigen Nutzung zugeführt.

Bau eines Hauses der Vereine auf dem Petrisberg am Sport- und Servicezentrum (Grundsatzbeschluss und Baubeschluss) Ausserplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 100 GemO

14.09.2005

Stadtrat Trier Vorlage 333/2005

Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ wurden die beiden Vereinsgebäude der Sportvereine FSV Kürenz und PSV entfernt. Grundlage hierfür ist der Stadtratsbeschluss 417/2002 vom 27.11.2002.
Den Vereinen wurde zugesagt, dass ihnen nach Abschluss der Landesgartenschau ein vollwertiger Ersatz an der neuen Sportanlage geschaffen würde. Die ermittelten Baukosten in Höhe von 249.339 € enthalten keine Architekten- und Projektsteuerungsleistungen; sie sollen vom Amt für Gebäudewirtschaft ohne Berechnung erbracht werden. Die Entschädigung für die alten Gebäude , die den Vereinen seitens der Stadt entsprechend der Bewertung des Gutachterausschusses gewährt wurde, soll zum überwiegenden Teil in die Finanzierung des Ersatzgebäudes einfließen.
Darüber hinaus bringen die Vereine einen großen Anteil an Eigenleistungen ein, indem sie die Boden-, Wand- und Deckenbeläge sowie die Außenanlagen und die Inneneinrichtung in Eigenleistung übernehmen. Für die in diesem Zusammenhang stehenden Materialbeschaffungen werden den Vereinen die nicht in die Finanzierung des von der Stadt erstellten Gebäudes eingerechneten Anteile aus den Entschädigungssummen (FSV Kürenz 10.060 € und PSV Trier 9.200 €) ausgezahlt.
Die eigentumsrechtliche Situation wird gem. der Forderung der ADD im Rahmen der Zuschussbewilligung in der Form geklärt, dass die Grundstücksfläche, auf dem das Gebäude erstellt wird, von der EGP unentgeltlich ins Eigentum der Stadt Trier zurück übertragen wird. Eine entsprechende Zustimmung seitens der EGP liegt vor. Das Gebäude bleibt im Eigentum der Stadt.
Über die Nutzung des Vereinsgebäudes wird mit den beiden Vereinen eine einvernehmliche vertragliche Regelung herbeigeführt. Des weiteren müssen die beiden Vereine die Folgekosten des Gebäudes sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebenkosten übernehmen.
Aus Kostengründen wird für beide Vereine ein gemeinsames Gebäude errichtet, in dem jedoch jeder Verein seine eigenen Bereiche hat. Die infrastrukturellen Einrichtungen für die Sportstätten (Duschen, Umkleiden, Schiedsrichterraum, Geräteraum etc.) sind bereits im Untergeschoss des Biergartengebäudes vorhanden und stehen den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung. Das Raumprogramm wurde im Detail mit den beiden Vereinen einvernehmlich abgestimmt.