Mit »Satzungsbeschluss« verschlagwortete Ereignisse

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Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Satzungsbeschluss

23.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 151/2003

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.07.2002 (Drucksache Nr. 232/2002) den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ gefasst. Die Planung umfasst vorrangig den als Daueranlage konzipierten Kernbereich der Landesgartenschau mit den Nutzungen Sport und Freizeit im Bereich des Sattelparks, den Übergangsbereich zum Kreuzweg und die Neudefinition eines Teils der Sickingenstraße als Panoramaweg. In diese Nutzungen mit integriert sind Flächen für die Oberflächenentwässerung der künftigen Baugebiete.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung (Juli/August 2002) sind Anregungen von Seiten der Träger öffentlicher Belange und von Bürgern eingegangen, die in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorlage dokumentiert sind. Aus der Abwägung dieser Anregungen ergibt sich kein Bedarf für Änderungen des Bebauungsplans.

Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Satzungsbeschluss

17.11.2004

Stadtrat Trier Vorlage 415/2004

Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ umfasst vorrangig den als Daueranlage konzipierten Kernbereich der Landesgartenschau mit den Nutzungen Sport und Freizeit im Bereich des Sattelparks, den Übergangsbereich zum Kreuzweg und die Neudefinition eines Teils der Sickingenstraße als Panoramaweg. In diese Nutzungen integriert sind Flächen für die Oberflächenentwässerung der der künftigen Baugebiete auf dem Petrisberg.
Der Plan ist vom Stadtrat in seiner Sitzung am 22.05.2003 als Satzung beschlossen und am 15.07.2003 öffentlich bekannt gemacht worden. Im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wurde der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ dann aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.08.2004 wegen unzureichender Konfliktbewältigung in Bezug auf die schalltechnischen Fernwirkungen für unwirksam erklärt.
Der Stadtrat hat im Anschluss in seiner Sitzung am 14.10.2004 die Einleitung eines Heilungsverfahrens und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen (Drucksache Nr. 342/2004). Der erste Satzungsbeschluss vom 22.05.2003 wurde aufgehoben.
Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 27.10.2004 bis zum 10.11.2004 durchgeführt. Die im Vorverfahren beteiligten Behörden wurden über die Auslegung benachrichtigt. Innerhalb der Offenlegung sind eine Reihe von Stellungnahmen von Bürgern eingegangen; sie sind mit Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag in Anlage 2 dieser Vorlage dokumentiert.
Aus der Abwägung dieser Anregungen resultiert kein Bedarf zur Änderung der Planung. Lediglich aus der Abstimmung mit den städtischen Fachdienststellen ergibt sich die Notwendigkeit für weitere geringfügige Modifikationen des Bebauungsplans in Bezug auf die Zweckbestimmung von festgesetzten Wegen und öffentlichen Grünflächen. Diese Planänderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung; auch werde die Belange von Bürgern und Behörden hierdurch nicht berührt. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ kann somit gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.
Hinsichtlich der Abwägung der im vorherigen Planverfahren eingegangenen Anregungen ist die Sach- und Rechtslage unverändert, so dass die bisherigen Beschlüsse vom 22.05.2003 weiterhin Gültigkeit haben.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" - Lärmschutzkonzept Alt-Kürenz - Satzungsbeschlüsse

17.11.2004

Stadtrat Trier Vorlage 413/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch ein und entscheidet wie in der Anlage zu dieser Vorlage vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung.
3. Der Stadtrat beschließt das Lärmschutzkonzept „Alt-Kürenz“ als Satzung.

Petrisberg Krone Belvédère - Erweiterung" - Satzungsbeschluss

08.07.2005

Stadtrat Trier Vorlage 232/2005

Der Bereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“ wurde zunächst durch Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2000 förmlich als städtebaulicher Entwicklungsbereich gemäß § 165 Baugesetzbuch festgelegt. Nach Übertragung der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme an die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH (Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002) wurde die Entwicklungssatzung mit Beschluss vom 30.01.2003 aufgehoben. Die Sicherstellung der Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit der EGP geregelt.
Im Hinblick auf den für den Gebäudebestand an der Krone Belvédère weiterhin gegebenen Sanierungsbedarf wurde dieser Bereich mit Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2003 (Drucksache 428/2003) förmlich als städtebauliche Sanierungsmaßnahme gem. § 142 BauGB festgelegt. Die Details der Modernisierung werden durch Modernisierungsverträge für jedes einzelne Gebäude geregelt.
Die Konzeption der Bestandsmodernisierung für die ehemals militärisch genutzten Gebäude wurde nun dahingehend fortgeschrieben, dass auch das Verwaltungsgebäude der Landesgartenschau als Bestandteil des Wissenschaftsparks erhalten werden soll. Beabsichtigt ist eine Umnutzung und Erweiterung des Gebäudes für den Dienstleistungsbereich. Die ursprünglich in der städtebaulichen Rahmenplanung definierte Absicht zur Entwicklung eines Wohngebietes an diesem Standort entfällt.

Bebauungsplan BU 20-2 Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich - Satzungsbeschluss

27.03.2006

Stadtrat Trier Vorlage 080/2006

Gegenstand des Bebauungsplans BU 20-2 „Petrisberg Mitte westlicher Teilbereich“ ist die Realisierung des Wohngebietsabschnitts W 4 (östlicher Teilbereich) der Entwicklungsmaßnahme „Petrisberg“. Westlich der Grünfläche am Wasserturm soll hier in landschaftlich exponierter Lage weiteres hochwertiges Wohnen in Form von Einfamilienhäusern auf Grundstücken zwischen 290 und 1.000 Quadratmetern entstehen.
Im südwestlichen Teilbereich des neuen Wohngebiets ist eine Sonderform architektonischer und stadträumlicher Gestaltung geplant. Hier sollen auf kleineren Grundstücken (290 bis 400 qm) so genannte Patiohäuser in Kettenbauweise entstehen, die sich um einen gemeinschaftlich nutzbaren, öffentlichen Platz gruppieren. Der südliche Randbereich des Gebietes sowie die Fläche nördlich der Sammelstraße sind demgegenüber vorrangig für freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen. In den Geltungsbereich des 20-2 mit einbezogen werden außerdem die Grünflächen
südlich der Promenade, die dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen. Ein weiterer Teilbereich im Süden wird mit Überleitungsrechten zur Weiterführung des Oberflächenwassers ins Brettenbachtal belegt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 20-2 „Petrisberg-Mitte westlicher Teilbereich“ wurde nach einer ersten öffentlichen Auslegung im Februar/März 2005 in der Zeit vom 07.12. bis einschließlich 21.12.2005 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitnah hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.

Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Satzungsbeschluss

30.06.2006

Stadtrat Trier Vorlage 195/2006

Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des Wissenschaftsparks im Bereich der Krone Belvédère mit der Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet. Zudem beinhaltet der Plan das Wohngebiet W2 im Bereich zwischen dem Wissenschaftspark und dem Kreuzweg.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ wurde nach der 1. Offenlegung im März / April 2003 und einer 2. Offenlegung im August / September 2005 in der Zeit vom 15.03.2006 bis 29.03.2006 ein drittes Mal öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Aus der Abwägung der eingegangenen Anregungen haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Diese betreffen die nun vorgesehene Einschränkung auf flachgeneigte Dächer im Gewerbegebiet GEe 3 sowie Änderungen von öffentlichen Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ in die Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“. Des weiteren soll auf den zwischen den Kronengebäuden Nr. 009 und 011 bis zum WIP-Center verlaufenden, durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesicherten, zukünftigen Trassenverlauf für die geplante ÖPNV-Querachse zugunsten einer alternativen Trassenlage im Nordosten des Plangebietes verzichtet werden. Da eine Detailplanung zu dieser
ÖPNV-Trasse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, erfolgt die Flächensicherung allgemein durch Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche in Form einer Parallelfahrbahn zu der dort geplanten Erschließungsstraße. Gegebenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Flächenanpassung im Rahmen eines Änderungsverfahren des unmittelbar angrenzenden BU 16 „Petrisberg-Ost“ erfolgen.
In Verbindung mit dem Wegfall des Wegerechts für die Nord-Süd-Trasse des Sonderverkehrsmittels soll die Fläche des Platzes am WIP-Center zugunsten einer Erweiterung der östlich angrenzenden Gewerbegebietsfläche (GEe 4) reduziert werden. Um diesen östlichen Bereich der „Plaza“ städtebaulich als geschlossene Platzwand auszubilden, wird auf die Baugrenze zugunsten einer Baulinie verzichtet.
Die dargestellten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Eine Betroffenheit ist lediglich auf Seiten der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH gegeben; diese hat den Planänderungen zugestimmt. Der Bebauungsplan BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere Nord“ kann dementsprechend einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ wird in dem vom BU 17 überlagerten Teilbereich aufgehoben.

Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Satzungsbeschluss

07.12.2007

Stadtrat Trier Vorlage 474/2007

Bebauungsplans BU 21 “Petrisberg West“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 22.03.2007. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach Beschlussfassung im Stadtrat am 06.09.2007 (Vorlage 324/2007) in der Zeit vom 26.09.2007 bis zum 26.10.2007 durchgeführt. Parallel zu diesen Verfahrensschritten erfolgte jeweils die Behördenbeteiligung gem. § 4 BauGB. Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich des ehemaligen STALAG-Geländes vom Rand des Baugebietes BU 20-2
bis zur Erdskulptur mit einer Größe von ca. 7,8 ha.
Das in diesem Bereich geplante allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von ca. 31.000 m2. Vorgesehen sind vorwiegend freistehende Eigenheime im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit zwei Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 1.000 m2. Die Wohngebäude werden von der Straße „Auf dem Petrisberg“ über verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlossen. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus im Übergang zwischen der Haupterschließungsstraße und dem nördlich angrenzenden Wald fünf so genannte Wohnhöfe mit Gruppen freistehender Wohngebäude um einen gemeinsamen Hof. Die ehemalige Kfz-Wartungshalle im westlichen Planbereich soll zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
In die Planung mit einbezogen sind auch die Erdskulptur im Westen sowie ein Teil des nördlich angrenzenden Waldes; beide Teile sollen als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, wobei die Festsetzung für den Wald der bestehenden Festsetzung in dem hier noch gültigen Bebauungsplan BO 6Ä entspricht. Ein Planungsziel ist die behutsame Umgestaltung dieser Waldrandsituation auch mit dem Zweck einer ökologischen Aufwertung; Einzelheiten hierzu werden zwischen der Stadt Trier und der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH vertraglich geregelt. Ein weiterer Bestandteil der Planung sind die Anlagen der Oberflächenwasserbewirtschaftung südlich
der Promenade.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 1.Änderung - Satzungsbeschluss

14.11.2008

Stadtrat Trier Vorlage 382/2008

Die 1. Änderung des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg-Ost“ umfasst den Teilbereich G2 des Ursprungsbebauungsplans BU 16 (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die geplante Änderung bezieht sich primär auf die Art der baulichen Nutzung, die von „Gewerbegebiet“ in „Mischgebiet“ modifiziert werden soll.
Die Änderung ist erforderlich, da die nach dem bestehenden – vom Stadtrat am 25.11.2004 als Satzung beschlossenen - Bebauungsplan vorgesehenen Grundstücke für produktionsorientierte Hallenbauten und Großflächen von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH nicht als nachfragekonform angesehen werden. Vorgesehen ist demgegenüber nun eine weitgehend kleinteilige Parzellierung für Dienstleistungsbetriebe, Freiberufler, Büronutzungen und Wohnungsbau. Das in der Überarbeitung des Bebauungsplans vorgesehene Angebot soll sich insbesondere an junge, klein- und mittelständisch geprägte sowie hoch qualifizierte Dienstleistungsunternehmen richten, wobei gerade in der Kombination von Arbeiten und Wohnen ein Nachfrageschwerpunkt gesehen wird. Diese geänderten Zielsetzungen für das Plangebiet wurden bereits im Rahmen der 59. Änderung des Flächennutzungsplans (Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2007, Drucksache 159/2007) planerisch durch Darstellung einer „gemischten Baufläche“ vorbereitet.
Dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplans BU 16Ä liegt das Ergebnis eines im Jahr 2006 durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs zu Grunde, aus dem das Frankfurter Büro MEURER als erster Preisträger hervorging. Entlang der Robert-Schuman-Allee sind in Anlehnung an die gegenüber liegende Bebauung (Wohngebiet W1) maximal dreigeschossige Solitärbaukörper vorgesehen. Der Innenbereich des Baugebietes besteht aus maximal zweigeschossigen Gebäuden in Haus-Hof-Typologie. Entlang des landwirtschaftlichen Weges im Osten sind max. zweigeschossige freistehende Baukörper geplant. Den Eingang bzw. Abschluss des Gebietes zum Sattelpark bildet ein dreigeschossiger Sonderbaukörper.

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