Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 'Petrisberg' - Beschluß über die Durchführung der vor der förmlichen Festlegung erforderlichen Voruntersuchungen
16.12.1996
Stadtrat Trier Vorlage 298/1996
Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Der in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnete Bereich 'Petrisberg' soll gemäß § 165 des Baugesetzbuches (BauGB) als städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gemäß § 165 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen.
Begründung:
Mit dem Freiwerden sämtlicher französisch genutzter militärischer Flächen zum 31.05.1999 erlangt das Konversionsthema in Trier über das bisherige Maß hinaus eine weitreichende strukturplanerische und gesamträumliche Dimension. Ausschlaggebend hierfür ist einerseits die Gesamtfläche der zukünftig wieder für die städtebauliche Entwick lung zur Verfügung stehenden Flächen, andererseits aber auch Ausdehnung und besondere Lagen einzelner Liegenschaften. Mit ungefähr 70 ha stellt das Konversionsgelände auf dem Petrisberg ein stadtentwicklungspolitisch besonders wichtiges Areal dar.
Regelungsbedarf besteht zudem über die engere Abgrenzung des militärischen Geländes hinaus, denn dieser Bereich stellt ein Bindeglied zwischen der alten Talstadt und den neuen Höhenstadtteilen dar, welches bisher nicht in Anspruch genommen werden konnte. Insofern sind die benachbarte zivile Wohnsiedlung 'Frankenstraße/Burgunderstraße', die Übungsfahrbahn, die Sportanlagen und das Gelände um das ehemalige Hospital in die Betrachtung einzubeziehen; so ist das vor wenigen Jahren freigegebene Lazarett zwar inzwischen der Universität zugeordnet worden, stadtstrukturell aber noch nicht integriert. Darüber hinaus wirken Überlegungen im Zusammenhang mit der neuen Entwicklungsmaßnahme 'Tarforster Höhe - Erweiterung' und der weiteren Universitätsentwicklung konzeptionell und räumlich--strukturell auf die Konversionsflächen ein.
Die Neuordnung dieses Bereichs, verbunden mit einer Neudefinition hier zu verortender städtebaulicher oder freiräumlicher Funktionen erfordert den Einsatz des Instrumentariums der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, um den Bereich zügig und einheitlich einer neuen Entwicklung zuführen zu können. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die Schaffung von Wohnstätten, die, durch die Umnutzung bereits bestehender Siedlungen, in Form der Innenentwicklung betrieben werden kann. Eine besondere städtebauliche Aufgabe stellen die bestehenden Gebäude dar; Möglichkeiten der Umnutzung sind im Rahmen baufachlicher Gutachten zu klären. Weiterhin besteht Untersuchungsbedarf zu Fragen der vorhandenen technischen Infrastruktur und ihres Zustandes, zu landespflegerischen Aspekten und vor allem zur verkehrstechnischen Konzeption. Diese Untersuchung sollen von der Verwaltung durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.