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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme 'Petrisberg' - Beschluß über die Durchführung der vor der förmlichen Festlegung erforderlichen Voruntersuchungen

16.12.1996

Stadtrat Trier Vorlage 298/1996

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Der in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnete Bereich 'Petrisberg' soll gemäß § 165 des Baugesetzbuches (BauGB) als städtebaulicher Entwicklungsbereich fest­gelegt werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gemäß § 165 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vor der förmlichen Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen.

Begründung:
Mit dem Freiwerden sämtlicher französisch genutzter militärischer Flächen zum 31.05.1999 erlangt das Konversionsthema in Trier über das bisherige Maß hinaus eine weitreichende strukturplanerische und gesamträumliche Dimension. Ausschlaggebend hierfür ist einerseits die Gesamtfläche der zukünftig wieder für die städtebauliche Entwick­ lung zur Verfügung stehenden Flächen, andererseits aber auch Ausdehnung und beson­dere Lagen einzelner Liegenschaften. Mit ungefähr 70 ha stellt das Konversionsgelände auf dem Petrisberg ein stadtentwicklungspolitisch besonders wichtiges Areal dar.

Regelungsbedarf besteht zudem über die engere Abgrenzung des militärischen Geländes hinaus, denn dieser Bereich stellt ein Bindeglied zwischen der alten Talstadt und den neuen Höhenstadtteilen dar, welches bisher nicht in Anspruch genommen werden konnte. Insofern sind die benachbarte zivile Wohnsiedlung 'Frankenstraße/Burgunderstraße', die Übungsfahrbahn, die Sportanlagen und das Gelände um das ehemalige Hospital in die Betrachtung einzubeziehen; so ist das vor wenigen Jahren freigegebene Lazarett zwar inzwischen der Universität zugeordnet worden, stadtstrukturell aber noch nicht integriert. Darüber hinaus wirken Überlegungen im Zusammenhang mit der neuen Entwicklungs­maßnahme 'Tarforster Höhe - Erweiterung' und der weiteren Universitätsentwicklung konzeptionell und räumlich--strukturell auf die Konversionsflächen ein.

Die Neuordnung dieses Bereichs, verbunden mit einer Neudefinition hier zu verortender städtebaulicher oder freiräumlicher Funktionen erfordert den Einsatz des Instrumentari­ums der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, um den Bereich zügig und einheitlich einer neuen Entwicklung zuführen zu können. Dies gilt insbesondere in Hinblick auf die Schaffung von Wohnstätten, die, durch die Umnutzung bereits bestehender Siedlungen, in Form der Innenentwicklung betrieben werden kann. Eine besondere städtebauliche Aufgabe stellen die bestehenden Gebäude dar; Möglich­keiten der Umnutzung sind im Rahmen baufachlicher Gutachten zu klären. Weiterhin be­steht Untersuchungsbedarf zu Fragen der vorhandenen technischen Infrastruktur und ih­res Zustandes, zu landespflegerischen Aspekten und vor allem zur verkehrstechnischen Konzeption. Diese Untersuchung sollen von der Verwaltung durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.

Bilder

Untersuchungsbereich
Stadt Trier / Baudezernat / Stadtplanungsamt
Umgrenzung des Untersuchungsgebietes Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Wissenschafts- und Innovationspark Petrisberg

12.03.1998

Stadtrat Trier Vorlage 042/1998

Entscheidungsvorschlag:
Der Stadtrat nimmt das Vorhaben „Wissenschafts- und Innovationspark Petrisberg" zustimmend zur Kenntnis.

Begründung:
Am 1. und 2. Juli 1997 hat die Stadt Trier mit der Landesregierung den Workshop „Stadtentwicklung und Konversion" durchgeführt. In dieser Veranstaltung wurde der Konversionsbereich „Petrisberg/Tarforster Höhe" behandelt. Dem Rat liegt zwischenzeitlich der Bericht vor. Auf den Seiten 35 ff. wurde neben dem Thema Wissenschaft, Forschung und Entwicklung auch erstmals der Arbeitstitel „Wissenschafts- und 1 nnovationspark" erwähnt.
Im Bericht heißt es: ,,In diesem Park sollten vorrangig private Betriebe angesiedelt werden, die eine hohe Affinität zu Hoch­schuleinrichtungen haben. Seitens der Hochschule sind hier Flächen zur Anmietung für Universitäts­ institute und die entsprechenden An-Institute vorzusehen. Die Ausrichtung dieses Parks muß sich jedoch wesentlich unterscheiden von der Konzeption des Techno­logieparks in der Gottbillstraße. Mögliche Konkurrenzen zwischen den beiden Nutzungen und Standorten gilt es sofort zu verhindern. Die Konversion dieser Fläche sollte ausschließlich privat betrieben werden Nutzungen in diesem Park ( sind jedoch mit der Hochschule abzustimmen, damit gezielte Synergien aufgebaut werden können. Damit muß sich die Einrichtung wirtschaftlich rechnen lassen.

Für den Park sollte der Auftrag zur Konzeptionierung vergeben (z. B. an die Fraunhofer Gesellschaft) und mit der Hochschule abgestimmt werden. Die inhaltliche und wirtschaftliche Konzeptionierung und Programmierung des "Wissenschafts- bzw. Innovationsparkes" ist vorzunehmen. Die Arbeitsgruppe kommt überein, daß hierzu ein entsprechendes Budget gebildet werden sollte. In Folgegesprächen hat die Verwaltung gemeinsam mit der Universität und der Fachhochschule die An­satzpunkte zur Entwicklung dieses Wissenschafts- und Innovationsparkes definiert. In einer Machbar­keitsstudie soll nun die Frage der inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Umsetzbarkeit dieses Konzeptes geklärt werden. Das Innenministerium hat als Auftragnehmer die Fraunhofer Management GmbH, München, vorgeschlagen, die ihrerseits bereits den „Sciencepark" in Saarbrücken konzipiert hat.

(Fortsetzung Begründung siehe Dokument)

Bewerbung für eine Landesgartenschau in Trier - Grundsatzbeschluß

15.07.1998

Stadtrat Trier Vorlage 1/1998

Antrag:
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Der Stadtrat faßt einen Grundsatzbeschluß zur Bewerbung für die Austragung einer Landesgartenschau in Trier, die ca. im Jahr 2005 stattfinden könnte.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisa­tionen 1998 Bewerbungsunterlagen für die Ausrichtung erarbeiteten zu lassen.
3. Die zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 DM sind im Haushaltsplan 1998 bei der HHst. 2.5800.950400.9 VKZ 905 „Planungs- und Wettbewerbskosten Landesgartenschau" veranschlagt.

(Auszug aus der Begründung) / (vollständiger Text siehe Dokument)

Nach Abschluß des Workshqps ist im Ergebnis festzustellen:
• Der interdisziplinäre Arbeitsansatz und die Bearbeitung in mehreren Planungsteams führte zu kreativen und vielschichtigen Lösungen.
• Trier hat genügend thematisches und flächenmässiges Potential zur Durchführung einer Landesgartenschau.
• Sowohl eine zentrale Konzeption mit einem Hauptgelände als auch eine dezentrale Konzeption in Form von themenbezogenen Rundwegen zu Einzelpunkten sind mög­ lich. • Alle Konzeptionen beziehen Konversionsflächen als Kernpunkte mit ein.
• Alle Arbeiten bieten Leitthemen an, deren Umsetzung auch ohne Landesgarten­schau ein verfolgenswerter Beitrag zur Stadtentwicklung in Trier sein kann.
• Die Häufigkeit und Intensität der planerischen Auseinandersetzung mit den Gebieten Konversionsfläche Petrisberg und Altbachtal / Olewig lassen zumindest von Planer­seite her eine gewisse Präferenz und Projekteignung ableiten.

Für die Umsetzung des Zieles, sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau zu bewerben, sind folgende Schritt notwendig:
1 . Der Stadtrat faßt einen Grundsatzbeschluß über die Bewerbung zur Landesgarten­schau in Trier. Vom Zeitpunkt des Zuschlags für die Ausrichtung bis zum Ausstel­lungstermin muß mit einer Vorlaufzeit von ca. 7-8 Jahren gerechnet werden, so daß frühestens ab 2005 die Durchführung möglich wäre.
2. 1998 werden die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der anläßlich des Workshops gewonnen Erkenntnisse erarbeitet. Die Kosten hierfür belaufen sich bei Vergabe an ein Planungsbüro auf schätzungsweise 50.000 DM, wobei planerische Vorarbeiten seitens der Stadt Trier noch hinzugerechnet werden müßten.
3. Einreichen der Bewerbung Ende 1998.
4. Nach Erteilung des Zuschlages zur Durchführung einer Landesgartenschau in Trier wird eine detaillierte, thematische und planerische Ausgestaltung über einen Archi­tektenwettbewerb erfolgen.

Bebauungsplan "BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" - Aufstellungsbeschluß

15.07.1998

Stadtrat Trier Vorlage 283/1998

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:

1. Gemäß § 2 BauGB ist der Bebauungsplan 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße ' aufzustellen; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen. Die Abgrenzung des Planungsbereichs ist in der als Anla­ge beigefügten Übersichtskarte 1 dargestellt.
2. Zur Sicherung der Planung 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße' soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
3. Gleichzeitig ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB der Be­bauungsplan 'BK 8Ä - An der Tabakmühle' aufzuheben; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen . Die Abgrenzung des Geltungsbe­reichs des Bebauungsplanes ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte 2 dargestellt.

Begründung:
Der Bebauungsplan 'BK SÄ - An der Tabakmühle' erlangte am 23.05.70 Rechtskraft. Grundlegendes Ziel dieser Planung war die bauleitplanerische Sicherung der 'Ostrandstraße' zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrssystems. Wie andere Pläne leidet auch dieser Bebauugsplan an einem Ausfertigungsmangel. Aufgrund der geänderten Zielsetzung - eine Entlastungsstraße in dieser Form. wird als städtisches Ziel nicht mehr verfolgt - soll dieser Plan aufgehoben werden, um einen vorhandenen Rechtsschein zu be­ seitigen.
Gleichwohl sieht das aktuelle Verkehrskonzept eine teilweise Neuordnung des Verkehrswe­ gesystems vor, mit dem Ziel einer zusätzlichen Direktanbindung des Bahnhofsbereichs über das ehemalige Moselbahngelände und die Trasse der Metternichstraße mit einem direkten Autobahnanschluß am Ende der Metternichstraße.
Bestandteil dieser Verkehrskonzeption ist ebenfalls eine neue Anbindung der 'L 144' (Aveler Straße) an die Metternichstraße durch eine Überbrückung der Bahnanlagen; hierdurch ließe sich eine Verkehrsentlastung von Alt-Kürenz und damit eine Verbesserung der Immissions­situation erreichen.

Umsetzung des WissenschaftsZentrums und des WissenschaftsParks

12.05.1999

Stadtrat Trier Vorlage 150/1999

Der Stadtrat möge entscheiden:
1. Die Stadt Trier (oder der Eigenbetrieb „Projektmanagement Wirtschafts- und Strukturentwicklung (ProWiS)") erwirbt die Fläche zur Errichtung des WissenschaftsZentrums. Dezernat IV wird beauf­tragt, die Verhandlungen mit dem Land Rheinland-Pfalz als Eigentümerin fortzusetzen und zum Abschluß zu bringen.
2. Auf der unter 1 genannten Fläche soll u. a. das Gebäude zur Verlagerung des Technologie­ Zentrums Trier und zur Einrichtung eines TechnologieParks entstehen. Die Stadt Trier (oder der Eigenbetrieb ProWiS) wird das Gebäude bauen und langfristig an TZT vermieten.
3. Die Beschlußpunkte 1 und 2 kommen nur dann zum tragen, wenn die Maßnahme ,,WissenschaftsZentrum"
• als rentierliche Maßnahme dargestellt werden kann;
• die Fördermittel des Landes entsprechend der bisherigen Gesprächsergebnisse tatsächlich bewilligt werden;
• die (Folge-}kosten aus Bau und Betrieb für die Stadt oder (den Eigenbetrieb) zumindest neutral sind;
• in die weitere Entwicklung und Organisation des WissenschaftsParks integriert werden kann.
4. Zur weiteren Konkretisierung des Vorhabens „WissenschaftsZentrum" werden die Planungslei­stungen vergeben. Die Vergabe erfolgt jedoch nur dann, wenn das Land die in Aussicht gestellte Mitfinanzierung (im Rahmen von Konversionsvorhaben bis zu 90 % der zuwendungsfähige n Kosten) auf der Grundlage eines noch zu stellenden Antrages übernimmt. Für die KoFinanzierung der Stadt wird in diesem Fall ein entsprechendes Sonderbudget bereitgestellt, dessen Volumen noch festzulegen ist. Die Planungskosten beziehen sich auf die geschätzten Baukosten für die Bauphase I in Höhe von ca. 8.3 Mio. DM (brutto). Die grob geschätzten Planungskosten werden vor diesem Hintergrund ca. 1,5 Mio. DM umfassen.
5. Für die Entwicklung, Vermarktung und Betreibung des Gesamtvorhabens ist eine entsprechende Einrichtung zu beauftragen oder zu bilden. Dezernat IV und Amt 12 werden beauftragt eine ent­sprechende Entscheidungsvorlage vorzulegen.

(Fortsetzung - Hintergrund und Begründung - siehe Dokument)

 

Bebauungsplan BK 22 „Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße " - Erlaß einer Veränderungssperre -

12.05.1999

Stadtrat Trier Vorlage 105/1999

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Für das Gebiet des zukünftigen Bebauungsplans BK 22 „Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" wird gern. § 14 i. V. m. § 16 BauGB eine Satzung über eine Verände­rungssperre beschlossen.
2. Es wird bestimmt, daß im Bereich der Veränderungssperre
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden dürfen;
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,
nicht vorgenommen werden dürfen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bebauungsplan BK 22: "Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" - Erweiterung des Geltungsbereiches

22.02.2000

Stadtrat Trier Vorlage 067/2000

In seiner Sitzung vom 19.11.1998 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” gefasst. Gleichzeitig mit diesem Beschluss hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle” das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” war beschränkt auf ein Gebiet südöstlich des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG auf der Bergseite (Kürenzer Seite) der Bahnlinie. Dies war dadurch begründet, dass zum damaligen Zeitpunkt noch offen war, ob es sinnvoller und effektiver ist, die Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße

- entweder in direkter Fortsetzung der Straße Im Aveler Tal an der Tabaksmühle als Brücke über das Gelände des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG zu planen,

- oder einen neuen Brückenstandort in Fortsetzung der Dasbachstraße über das Bahngelände vorzusehen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

(Beschluss des Stadtrates:)

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat beschließt nach § 2 BauGB die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” über den derzeit vorgesehenen Geltungsbereich in der Gemarkung Kürenz östlich der Bahnlinie hinaus. Der erweiterte Geltungsbereich wird sowohl Teilbereiche des Bahngeländes als auch Teilbereiche der ehemaligen französischen Militäranlage Nells Park umfassen. Die genaue Abgrenzung des neuen Geltungsbereichs ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.

2. Zur Sicherung der Planung BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” wird die bereits für den derzeit beschlossenen Geltungsbereich bestehende Veränderungssperre auf den erweiterten Geltungsbereich ausgedehnt.

3. Unberührt hiervon bleibt der Aufhebungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle”.

49. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Konversion Petrisberg)

04.04.2000

Stadtrat Trier Vorlage 124/2000

Nach Bekanntwerden des Abzugs der französischen Streitkäfte hat der Stadtrat für den Bereich Petrisberg in seiner Sitzung am den Beschluss über die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung des Gebietes als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gefasst Drucksache Nr. 298/96).
Im Rahmen dieser vorbereitenden Untersuchungen wurden mittlerweile ein Strukturkonzept in mehreren Varianten sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht als Grundlage für die Verkaufsverhandlungen mit den zuständigen Dienststellen des Bundes erarbeitet. Es ist vorgesehen, die vorbereitende Untersuchung in den kommenden Monaten nach landesplanerischer Anpassung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Grundstückseigentümer durch Festlegung des Konversionsgebietes als städtebaulicher Entwicklungsbereich abzuschließen.
Um eine zügige Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme zu gewährleisten, soll nunmehr auch der Flächennutzungsplan in dem betreffenden Bereich an die neuen Zielvorstellungen angepasst und ein förmliches Änderungsverfahren durchgeführt werden. Grundlage hierfür sollen die im Rahmen der Strukturplanung entwickelten Zielvorgaben sein.

ÖPNV-Quertrasse von der Talstadt zu den Höhenstadtteilen; Petrisbergaufstieg - Durchführung einer Standardisierten Bewertung

19.06.2000

Stadtrat Trier Vorlage 068/2000

Zur leistungsfähigen Erschließung des bereits vorhandenen Höhenstadtteils sowie vor allem seine absehbare Erweiterung auf den ehemaligen militärischen Flächen des Petrisberges haben Rat und Verwaltung die Entwicklung eines attraktiven ÖPNV-Angebots beschlossen. Um die erforderliche Attraktivität zu schaffen ist über den Standard der derzeitigen ÖPNV-Bedienung hinaus ein Angebot von erhöhter Qualität erforderlich. Da die Busse des derzeitigen Angebots als straßenverkehrsabhängige Fahrzeuge ebenso wie die übrigen Verkehrsteilnehmer den Unzulänglichkeiten des Straßenverkehrs unterworfen sind, besteht die geforderte Attraktivitätssteigerung in erster Linie darin, dem ÖPNV einen vom Straßenverkehr weitestgehend unabhängigen Fahrweg zu geben.

Bilder

ÖPNV-Quertrasse von der Talstadt zu den Höhenstadtteilen
ÖPNV-Quertrasse von der Talstadt zu den Höhenstadtteilen

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme »Petrisberg« - Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen - Satzungsbeschluss

19.06.2000

Stadtrat Trier Vorlage 255/2000

Nach Bekanntgabe des Abzugs der französischen Streitkräfte hat der Stadtrat für den Bereich Petrisberg in seiner Sitzung am 16.12.1996 den Beschluss über die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung des Gebietes als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gefasst (Drucksache Nr. 298/96).
Gegenstand dieser vorbereitenden Untersuchungen ist die Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen als Grundlage für die Entscheidung über die Festlegung eines Bereichs als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme. Zu diesen Voraussetzungen gehören insbesondere:

  • sachgerechte Abgrenzung des Entwicklungsbereichs;
  • Prüfung der Erforderlichkeit des Instrumentes Entwicklungsmaßnahme;
  • Prüfung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer und Nutzungsberechtigten;
  • Nachweis des öffentlichen Interesses an einer zügigen Entwicklung;
  • Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung;
  • Kosten- und Finanzierungsübersicht als Grundlage für die Darstellung der Durchführbarkeit der Maßnahme.

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