Mit »FNP« verschlagwortete Ereignisse

8 Ereignis in der Datenbank

49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Feststellungsbeschluss

09.12.2002

Stadtrat Trier Vorlage 531/2002

Die 49. Flächennutzungsplanänderung umfasst die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg sowie angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Hierzu gehören insbesondere der Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sowie die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Stadtrat nach Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung am 02.07.2002 beschlossen. Der Feststellungsbeschluss wurde unter Berücksichtigung von Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren in der Sitzung des Stadtrates vom
29.10.2002 (Drucksache Nr. 415/2002) aufgehoben und gleichzeitig die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen. Im Planentwurf wurden gegenüber der vorherigen Fassung geringfügige Änderungen vorgenommen in Form eines Verzichts auf die Darstellung einer örtlichen Hauptverkehrsstraße und der Darstellung des Randbereichs zur Wohnsiedlung Burgunderstraße als gemischte Baufläche an Stelle von gewerblicher Baufläche.

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Beschluss über die Einleitung und öffentliche Auslegung

18.01.2007

Stadtrat Trier Vorlage 456/2006

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde bereits
in der Sitzung des Stadtrates am 02.11.2006 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 21 gefasst (Drucksache Nr. 350/2006). Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und „Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant.
Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt. Die angeführten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung; unter Berücksichtigung der militärischen Vornutzung liegen auch keine Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen vor. Vor diesem Hintergrund soll gem. § 13 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden (vereinfachtes Verfahren).

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Feststellungsbeschluss

20.04.2007

Stadtrat Trier Vorlage 159/2007

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und
„Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier
dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant. Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt.

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 3.Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss

26.01.2012

Stadtrat Trier Vorlage 545/2011

Im Bereich zwischen der Siedlung „Burgunder Straße“ und der Robert-Schumann-Allee wurde mit der städtebaulichen Neuordnung des Petrisbergs (49. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16) eine gemischte Nutzung mit einem Teil des
Wissenschaftsparks und einem Wohnanteil als „Auftakt“ des Petrisbergs vorgesehen. Etwa die Hälfte dieses Bereichs wird durch das vor kurzem realisierte Studentenwohnheim „The Flag I“ derzeit für Wohnzwecke genutzt.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und den hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll die Zweckbestimmung dieser Teilfläche nun in „Wohngebiet“ geändert werden. Die Entwicklung des Wissenschaftsparks hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Auf der Fläche gegenüber wird an einer gewerblichen bzw. universitären Entwicklung festgehalten.
Die Gesellschaft für urbane Projektentwicklung (EGP) hat als Flächeneigentümerin ein entsprechendes Konzept mit dem Ziel der Errichtung eines Studentenwohnheims als Grundlage für die weitere Planung vorgelegt (siehe Anlage 2). Dieses Nutzungsprogramm
ist vor allem wegen des unverändert hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe der Universität für diese Teilfläche besonders geeignet.

Bilder

bu_16_-_fnp-aenderung_-_geltungsbereich.jpg
Stadt Trier
Übersichtskarte über den geplanten Geltungsbereich der 53. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung
entwurf_-_bu_16_-fnp-aenderung.jpg
Stadt Trier/egp
Entwurf BU 16 / FNP-Änderung

Bürgerinformation zu Planungen im Bereich Petrisberg-Ost am 15. Februar

06.02.2012

BU 16

(pe) Nachdem der Stadtrat das Verfahren zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der dritten Änderung des Bebauungsplans BU 16 eingeleitet hat, findet Mitte Februar eine Bürgerinformation zu dem Projekt im Osten des Petrisbergs statt. Dabei geht es um das Gelände, das von der Burgunder - und der Kohlenstraße sowie der Robert-Schuman-Allee begrenzt wird.
In der Nähe des Kreisverkehrs soll ein Neubau die weiterhin dringend benötigten Studentenwohnungen schaffen und einen städtebaulichen Akzent setzen. Außerdem ist gegenüber dem Lidl-Supermarkt ein rund 1.200 Quadratmeter großer Frischemarkt vorgesehen. Bei dem Info-Abend, der auf Einladung des Stadtplanungsamts am Mittwoch, 15. Februar, 19 Uhr, im Seminarraum D im Glasanbau über dem Restaurant „Monte Petris“ beginnt, wird ergänzend das Konzept zur Neugestaltung der früheren französischen Wohnsiedlung Burgunderstraße präsentiert.

Dokumente

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16 3.Änderung und Erweiterung "Petrisberg-Ost" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

24.05.2012

Stadtrat Trier Vorlage 208/2012

Die 53. Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung umfassen den Bereich zwischen der ehemaligen Wohnsiedlung Burgunderstraße, der Kohlenstraße und der Robert-Schumann-Allee. Mit der vorliegenden Planung werden der Bebauungsplan BU 16 2. Änderung sowie die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplante Fläche des ehemaligen Reiterslagers und der ehemaligen Vorschule überplant. Die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgen im Parallelverfahren.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und den hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll durch die Planung zum Einen die Zweckbestimmung der Teilfläche zwischen der Siedlung Burgunder Straße und der Robert-Schumann-Allee von „Mischgebiet“ in „Wohngebiet“ geändert werden. Aufgrund der Nähe zur Universität soll wegen des unverändert hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum eine Studentenwohnheim errichtet werden. Die ursprünglich dort angestrebte Entwicklung des Wissenschaftsparks hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Auf der Fläche südlich der Robert-Schumann-Allee wird im Bereich des Gebietseingangs an einer gewerblichen bzw. universitären Entwicklung festgehalten.
Zum Anderen sollen durch die Planung die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Verbrauchermarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² geschaffen werden. Der Markt soll gegenüber dem bestehenden LIDL Lebensmittelmarkt auf der Fläche des ehemaligen Reiterslagers entstehen und in Arbeitsteilung mit dem Stadtteilzentrum in Tarforst die Versorgung der ansässigen Wohnbevölkerung garantieren. Vorgesehen ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung im Flächennutzungsplan bzw. die Festsetzung eines entsprechenden Sondergebiets im Bebauungsplan. Das in Bezug auf die Verträglichkeit dieses Vorhabens erstellte Gutachten des Büros CIMA kommt zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlicher Vollsortimenter im Standortbereich Robert-Schumann-Allee stadtverträglich darstellbar ist und andere Wettbewerbsstandorte in ihrer Funktion nicht gefährdet werden.
Im Geltungsbereich sind weiterhin der Bereich der ehemaligen französischen Vorschule und die nördlich angrenzende Fläche enthalten. Die Kindertageseinrichtung soll planungsrechtlich gesichert und die Option einer wohnbaulichen Nachverdichtung im Hinblick auf die bessere Ausnutzung im Umfeld des Grundstücks angeboten werden.