Mit »Aufstellungsbeschluss« verschlagwortete Ereignisse

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Bebauungsplan "BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" - Aufstellungsbeschluß

15.07.1998

Stadtrat Trier Vorlage 283/1998

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:

1. Gemäß § 2 BauGB ist der Bebauungsplan 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße ' aufzustellen; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen. Die Abgrenzung des Planungsbereichs ist in der als Anla­ge beigefügten Übersichtskarte 1 dargestellt.
2. Zur Sicherung der Planung 'BK 22 - Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße' soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
3. Gleichzeitig ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB der Be­bauungsplan 'BK 8Ä - An der Tabakmühle' aufzuheben; die Verwaltung wird beauftragt die hierzu erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen . Die Abgrenzung des Geltungsbe­reichs des Bebauungsplanes ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte 2 dargestellt.

Begründung:
Der Bebauungsplan 'BK SÄ - An der Tabakmühle' erlangte am 23.05.70 Rechtskraft. Grundlegendes Ziel dieser Planung war die bauleitplanerische Sicherung der 'Ostrandstraße' zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrssystems. Wie andere Pläne leidet auch dieser Bebauugsplan an einem Ausfertigungsmangel. Aufgrund der geänderten Zielsetzung - eine Entlastungsstraße in dieser Form. wird als städtisches Ziel nicht mehr verfolgt - soll dieser Plan aufgehoben werden, um einen vorhandenen Rechtsschein zu be­ seitigen.
Gleichwohl sieht das aktuelle Verkehrskonzept eine teilweise Neuordnung des Verkehrswe­ gesystems vor, mit dem Ziel einer zusätzlichen Direktanbindung des Bahnhofsbereichs über das ehemalige Moselbahngelände und die Trasse der Metternichstraße mit einem direkten Autobahnanschluß am Ende der Metternichstraße.
Bestandteil dieser Verkehrskonzeption ist ebenfalls eine neue Anbindung der 'L 144' (Aveler Straße) an die Metternichstraße durch eine Überbrückung der Bahnanlagen; hierdurch ließe sich eine Verkehrsentlastung von Alt-Kürenz und damit eine Verbesserung der Immissions­situation erreichen.

Bebauungsplan BU 16 »Konversion Petrisberg-Ost« -Aufstellungsbeschluss

19.06.2000

Stadtrat Trier Vorlage 259/2000

Die Entwicklung des Konversionsbereichs »Petrisberg« soll als wichtiger Baustein der Stadtentwicklung mit Vorrang betrieben werden.
Zu den mit Priorität zu verfolgenden Programmpunkten gehört dabei insbesondere die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des «Nucleus« als künftige Keimzelle des Wissenschaftsparks. Diese Einrichtung ist unmittelbar nördlich des Geozentrums der Universität auf einer Fläche von ca. 2 ha geplant. Das Geozentrum selbst soll auch im Hinblick auf die hier bevorstehenden baulichen Maßnahmen ebenfalls in die Planung mit einbezogen werden.
Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 besteht in der Schaffung der künftigen Haupterschließung für den motorisierten Individualverkehr von der Kohlenstraße aus sowie in der Integration der innerhalb des Gebietes geplanten ÖPNV-Trasse. Der genaue Verlauf der Trassen sowie die Lösung potentieller Konflikte mit der Wohnbebauung im Bereich Burgunderstraße/Frankenstraße sollen im Zuge der Bebauungsplanaufstellung geklärt werden.
Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplans BU 16 »Konversion Petrisberg-Ost« ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Bei der Abgrenzung ist der Bereich der französischen Schule einschließlich des sogenannten Reiterslagers zunächst nicht mit aufgenommen, da für diesen Bereich noch keine förmliche Freigabe durch die französischen Streitkräfte vorliegt. Im weiteren Verlauf der Planung wird zu klären sein, inwiefern auch diese Flächen in den ersten Planabschnitt mit aufgenommen werden können.

Bebauungsplan BU 17 »Konversion Petrisberg Belvedere-Nord« - Aufstellungsbeschluss

25.01.2001

Stadtrat Trier Vorlage 587/2000

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs »Petrisberg« als Satzung beschlossen. Die Entwicklungssatzung ist seit dem 19.12.2000 rechtsverbindlich.
Im Hinblick auf die angestrebte zügige Umsetzung der Maßnahme wurde vom Stadtrat am 19. Juni diesen Jahres ebenfalls die Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 »Konversion Petrisberg-Ost« im Bereich der ehemaligen Übungsfahrbahn und des Geozentrums der Universität beschlossen. Mit dieser Planung sollten insbesondere die Voraussetzungen für die rasche Ansiedlung der Keimzelle (Nukleus) des künftigen Wissenschaftsparks geschaffen werden.
Die Flächendisposition wurde zwischenzeitlich in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren dahingehend geändert, dass die Keimzelle des Wissenschaftsparks im Bereich der Krone Belvedere unter anderem durch Umnutzung vorhandener Kasernengebäude entstehen soll. Insoweit wird auch für diesen Bereich neben der bereits eingeleiteten Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans BU 17 »Konversion Petrisberg Belvedere-Nord« ist in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt. Die inhaltliche Verzahnung mit den angrenzenden Bereichen und der Gesamtentwicklung im Bereich des Petrisbergs wird mittels der aktuell in der Aufstellung befindlichen städtebaulichen Rahmenplanung sichergestellt.

Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

24.10.2006

Stadtrat Trier Vorlage 350/2006

Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 29.03.2001 wurden für den Entwicklungsbereich Petrisberg flächendeckend Beschlüsse über die Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst (Drucksache Nr. 072/2001). Diese Beschlüsse wurden zwischenzeitlich mit den Bebauungsplänen BU 16, BU 17, BU 18, BU 19 sowie BU 20-1 und BU 20-2 nahezu vollständig in verbindliches Planrecht umgesetzt. Konkretisierende Planungen stehen lediglich noch aus für die künftige Erweiterung der Universität (ehemalige Übungsfahrbahn) sowie die Fläche des Unteroffizierkasinos und den Bereich zwischen Wetteramt und dem in Bau befindlichen Wohngebiet BU 20-2.
Für diesen zuletzt angeführten Bereich der Konversionsfläche soll nun mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss die Phase der konkreten städtebaulichen Planung eingeleitet werden. Das Plangebiet mit der Bezeichnung Bebauungsplan BU 21 „Petrisberg West“ umfasst eine Bruttofläche von ca. 4 ha. Es war im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 nur in untergeordnetem Umfang als Wohngebiet (W 4) definiert, der überwiegende Teil der Fläche erhielt die Zweckbestimmung „Grünfläche/ Freizeitnutzung“. Mit der seit Februar 2003 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung „Wohnbaufläche“ dann unter Berücksichtigung des Konzeptes für die Landesgartenschau mit einem verringerten Umfang des Wohngebietes W 2 nach Westen erweitert worden.
Mit der zwischen Verwaltung und Entwicklungsgesellschaft abgestimmten Entscheidung, die ehemalige KFZ-Wartungshalle am Rande der Erdskulptur zu erhalten und einer Wohnnutzung zuzuführen, soll innerhalb des Plangebietes ein neuer Abschluss der Gesamtwohnbebauung auf dem Petrisberg definiert worden. Die daran nach Osten angrenzenden Flächen sollen im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern entwickelt werden. Die Straße „Auf dem Petrisberg“ wird weiter als Sammelstraße ausgebaut und an die Wendeanlage Sickingenstraße angebunden werden.
Eine Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung ist auch - anknüpfend an die bereits mit der Landesgartenschau durchgeführten Maßnahmen - die Weiterentwicklung der nach Norden an das Plangebiet angrenzenden Waldfläche zum Naherholungswald. Der Waldrand zur zukünftigen Wohnbebauung hin soll sukzessive neu gestaltet werden. Die noch zu entwickelnde Wohnbebauung wird durch ihre Gestaltung dieser besonderen Situation Rechnung tragen. Die ebenfalls zur Landesgartenschau gestaltete Erdskulptur im Westen soll dauerhaft als Grünfläche erhalten werden.

Bilder

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Stadt Trier
BU 21 Geltungsbereich

Planung und Vorbereitung W4

11.12.2006

Derzeit erfolgen die Abstimmungen zur städtebaulichen Konzeption. Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan wurde am 02.11.2006 gefasst. Mittlerweile wurde mit der Planung der Erschließung und Leitungskoordination begonnen. Der Baubeginn der Erschließungsmaßnahmen für W4 ist für Mitte 2007 vorgesehen. Ab Mitte Dezember 2006 wird die neue asphaltierte Baustraße (Verbindung zwischen Sickingenstraße und Straße Auf dem Petrisberg) geöffnet. Die Asphaltierung der Baustraße wurde aufgrund der Stadtbusanbindung (Linie 12) ab Januar 2007 und aufgrund der Erfahrungen mit der Baustraße in W3 (Schäden, Befahrbarkeit) durchgeführt.
Der erste Entwurf sieht drei verschiedene Quartiere vor – W4 Nord, Süd und West (ehemalige Panzerhalle). In W4-Nord sind kompaktere Hoftypologien, ähnlich wie am Lindenplatz vorgesehen. In W4-Süd, dem Bereich für freistehende Einfamilienhäuser, sind gegenüber dem Konzept im Wohnbaugebiet W3 geänderte Erschließungs- und Baufensteranordnungen geplant. An Stelle der Ringerschließung treten vier Stichstraßen mit kleineren Wendehämmern. So entstehen ruhige Kleinstquartiere. Die Positionierung von Baufenstern innerhalb der Grundstücke wurde verbessert und stärker reglementiert, so dass die Anzahl von Grundstücken mit Nordausrichtung der Gartenflächen (keine Sonnenterassen) minimiert wird.
 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 11. Dezember 2006

Bebauungsplan BU 22 Kasino Petrisberg - Aufstellungsbeschluss

17.06.2010

Stadtrat Trier Vorlage 269/2010

Das Grundstück des ehemaligen Unteroffizierskasinos Petrisberg ist der letzte noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilbereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) beabsichtigt hier den Umbau des ehemaligen Kasinogebäudes sowie eine bauliche Ergänzung auf dem Kasinogrundstück zur Unterbringung einer „Law-School“. Ziel ist die Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. In diese Nutzung sollen Wohnungen sowie Beherbergungsgewerbe im Sinne eines Boarding-Houses integriert werden.
Als Grundlage für die Zulassung dieser Nutzungen soll der Bebauungsplan BU 22 „Kasino Petrisberg“ neu aufgestellt werden. Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines Sondergebietes (Bildung, Beherbergungsgewerbe, Wohnen) vorgesehen. Weitere
Grundlage der Bebauungsplaninhalte sind die Entwürfe, die im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung für die Fläche des ehemaligen Kasinos ausgearbeitet wurden sowie das Nutzungskonzept des Investors. Darüber hinaus werden durch die Festsetzungen des
Bebauungsplanes die Übergänge zu den angrenzenden Nutzungen gestaltet sowie die öffentlichen und privaten Flächen geordnet.

Bilder

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Stadt Trier
BU 22 Übersichtskarte Geltungsbereich