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49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Feststellungsbeschluss

02.07.2002

Stadtrat Trier Vorlage 230/2002

Gegenstand der 49. Flächennutzungsplanänderung ist primär die Konversion der ehemaligen militärischen Liegenschaften im Bereich des Petrisbergs auf der Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung. Das Verfahren wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 04.04.2000 (Drucksache Nr. 124/2000) eingeleitet.
Der Änderungsbereich umfasst neben den aus der städtebaulichen Rahmenplanung entwickelten Nutzungsschwerpunkten Wissenschaftspark , Universität, Wohngebiete und Freiraumentwicklung auch angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Dies betrifft insbesondere den Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die öffentliche Auslegung der Planänderung wurde nach Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 21.10.2001 in der Sitzung des Stadtrates am 21. Februar 2002 beschlossen (Drucksache Nr. 020/2002). Die Offenlegung erfolgte mit paralleler Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.03.2002 bis 15.04.2002. Die landesplanerische Anpassung wurde bereits im Vorverfahren zur Festlegung des Bereichs als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt.

49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Feststellungsbeschluss

09.12.2002

Stadtrat Trier Vorlage 531/2002

Die 49. Flächennutzungsplanänderung umfasst die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg sowie angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Hierzu gehören insbesondere der Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sowie die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Stadtrat nach Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung am 02.07.2002 beschlossen. Der Feststellungsbeschluss wurde unter Berücksichtigung von Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren in der Sitzung des Stadtrates vom
29.10.2002 (Drucksache Nr. 415/2002) aufgehoben und gleichzeitig die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen. Im Planentwurf wurden gegenüber der vorherigen Fassung geringfügige Änderungen vorgenommen in Form eines Verzichts auf die Darstellung einer örtlichen Hauptverkehrsstraße und der Darstellung des Randbereichs zur Wohnsiedlung Burgunderstraße als gemischte Baufläche an Stelle von gewerblicher Baufläche.

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Feststellungsbeschluss

20.04.2007

Stadtrat Trier Vorlage 159/2007

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und
„Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier
dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant. Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt.