Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Beschluss über die öffentliche Auslegung
06.09.2007
Stadtrat Trier Vorlage 324/2007
Das in diesem Bereich geplante allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von ca. 31.000 m2. Vorgesehen sind vorwiegend freistehende Eigenheime im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit zwei Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 1.000 m2. Die Wohngebäude werden von der Straße „Auf dem Petrisberg“ über verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlossen. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus im Übergang zwischen der Haupterschließungsstraße und dem nördlich angrenzenden Wald fünf so genannte Wohnhöfe mit Gruppen freistehender Wohngebäude um einen gemeinsamen Hof.
Die ehemalige Kfz-Wartungshalle im westlichen Planbereich soll zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst darüber hinaus die Erdskulptur im Westen sowie einen Teil des nördlich angrenzenden Waldes; beide Teile sollen als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, wobei die Festsetzung für den Wald der bestehenden Festsetzung in dem hier noch gültigen Bebauungsplan BO 6Ä entspricht.
Ein Planungsziel ist die behutsame Umgestaltung dieser Waldrandsituation auch mit dem Zweck einer ökologischen Aufwertung. Daneben sind auch die Anlagen der Oberflächenwasserbewirtschaftung südlich der Promenade mit in den Geltungsbereich der Planung einbezogen.
(Fortsetzung siehe Dokument)