Mit »Stadtratsvorlage« verschlagwortete Ereignisse

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Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Beschluss über die öffentliche Auslegung

06.09.2007

Stadtrat Trier Vorlage 324/2007

Das in diesem Bereich geplante allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von ca. 31.000 m2. Vorgesehen sind vorwiegend freistehende Eigenheime im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit zwei Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 1.000 m2. Die Wohngebäude werden von der Straße „Auf dem Petrisberg“ über verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlossen. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus im Übergang zwischen der Haupterschließungsstraße und dem nördlich angrenzenden Wald fünf so genannte Wohnhöfe mit Gruppen freistehender Wohngebäude um einen gemeinsamen Hof.

Die ehemalige Kfz-Wartungshalle im westlichen Planbereich soll zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst darüber hinaus die Erdskulptur im Westen sowie einen Teil des nördlich angrenzenden Waldes; beide Teile sollen als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, wobei die Festsetzung für den Wald der bestehenden Festsetzung in dem hier noch gültigen Bebauungsplan BO 6Ä entspricht.
Ein Planungsziel ist die behutsame Umgestaltung dieser Waldrandsituation auch mit dem Zweck einer ökologischen Aufwertung. Daneben sind auch die Anlagen der Oberflächenwasserbewirtschaftung südlich der Promenade mit in den Geltungsbereich der Planung einbezogen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Satzungsbeschluss

07.12.2007

Stadtrat Trier Vorlage 474/2007

Bebauungsplans BU 21 “Petrisberg West“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 22.03.2007. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach Beschlussfassung im Stadtrat am 06.09.2007 (Vorlage 324/2007) in der Zeit vom 26.09.2007 bis zum 26.10.2007 durchgeführt. Parallel zu diesen Verfahrensschritten erfolgte jeweils die Behördenbeteiligung gem. § 4 BauGB. Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich des ehemaligen STALAG-Geländes vom Rand des Baugebietes BU 20-2
bis zur Erdskulptur mit einer Größe von ca. 7,8 ha.
Das in diesem Bereich geplante allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von ca. 31.000 m2. Vorgesehen sind vorwiegend freistehende Eigenheime im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit zwei Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 1.000 m2. Die Wohngebäude werden von der Straße „Auf dem Petrisberg“ über verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlossen. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus im Übergang zwischen der Haupterschließungsstraße und dem nördlich angrenzenden Wald fünf so genannte Wohnhöfe mit Gruppen freistehender Wohngebäude um einen gemeinsamen Hof. Die ehemalige Kfz-Wartungshalle im westlichen Planbereich soll zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
In die Planung mit einbezogen sind auch die Erdskulptur im Westen sowie ein Teil des nördlich angrenzenden Waldes; beide Teile sollen als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, wobei die Festsetzung für den Wald der bestehenden Festsetzung in dem hier noch gültigen Bebauungsplan BO 6Ä entspricht. Ein Planungsziel ist die behutsame Umgestaltung dieser Waldrandsituation auch mit dem Zweck einer ökologischen Aufwertung; Einzelheiten hierzu werden zwischen der Stadt Trier und der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH vertraglich geregelt. Ein weiterer Bestandteil der Planung sind die Anlagen der Oberflächenwasserbewirtschaftung südlich
der Promenade.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 1.Änderung - Satzungsbeschluss

14.11.2008

Stadtrat Trier Vorlage 382/2008

Die 1. Änderung des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg-Ost“ umfasst den Teilbereich G2 des Ursprungsbebauungsplans BU 16 (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die geplante Änderung bezieht sich primär auf die Art der baulichen Nutzung, die von „Gewerbegebiet“ in „Mischgebiet“ modifiziert werden soll.
Die Änderung ist erforderlich, da die nach dem bestehenden – vom Stadtrat am 25.11.2004 als Satzung beschlossenen - Bebauungsplan vorgesehenen Grundstücke für produktionsorientierte Hallenbauten und Großflächen von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH nicht als nachfragekonform angesehen werden. Vorgesehen ist demgegenüber nun eine weitgehend kleinteilige Parzellierung für Dienstleistungsbetriebe, Freiberufler, Büronutzungen und Wohnungsbau. Das in der Überarbeitung des Bebauungsplans vorgesehene Angebot soll sich insbesondere an junge, klein- und mittelständisch geprägte sowie hoch qualifizierte Dienstleistungsunternehmen richten, wobei gerade in der Kombination von Arbeiten und Wohnen ein Nachfrageschwerpunkt gesehen wird. Diese geänderten Zielsetzungen für das Plangebiet wurden bereits im Rahmen der 59. Änderung des Flächennutzungsplans (Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2007, Drucksache 159/2007) planerisch durch Darstellung einer „gemischten Baufläche“ vorbereitet.
Dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplans BU 16Ä liegt das Ergebnis eines im Jahr 2006 durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs zu Grunde, aus dem das Frankfurter Büro MEURER als erster Preisträger hervorging. Entlang der Robert-Schuman-Allee sind in Anlehnung an die gegenüber liegende Bebauung (Wohngebiet W1) maximal dreigeschossige Solitärbaukörper vorgesehen. Der Innenbereich des Baugebietes besteht aus maximal zweigeschossigen Gebäuden in Haus-Hof-Typologie. Entlang des landwirtschaftlichen Weges im Osten sind max. zweigeschossige freistehende Baukörper geplant. Den Eingang bzw. Abschluss des Gebietes zum Sattelpark bildet ein dreigeschossiger Sonderbaukörper.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 2.Änderung - Beschluss über die öffentliche Auslegung

27.03.2009

Stadtrat Trier Vorlage 091/2009

Der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 25.11.2004 als Satzung beschlossen. Er umfasst die Haupterschließungsstraße für den Petrisberg und die im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 festgelegten Teilbereiche G 2 bis G 6 des Wissenschaftsparks. Im Rahmen der Vermarktung der Flächen durch die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH besteht für eine Teilfläche südöstlich des Wohngebietes an der Burgunder Straße die Absicht zum Bau eines Studentenwohnheims. Aufgrund des
nach wie vor hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe zur Universität wird dieses Vorhaben für den in Frage kommenden Bereich als geeignet angesehen. Die geplante Wohnnutzung ist auch mit der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gebietskategorie Mischgebiet und aller gemäß Festsetzung allgemein dort zulässigen Einrichtungen und Anlagen vereinbar.

EGP Entwicklungsgesellschaft Petrisberg GmbH; Entsendung städtischer Vertreter in den Aufsichtsrat

24.08.2009

Stadtrat Trier Vorlage 256/2009

Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages der EGP GmbH ist für die Gesellschaft ein Aufsichtsrat zu bilden. Diesem gehören für die Stadt Trier neben der Baudezernentin und dem Wirtschaftsdezernenten als stimmberechtigte Mitglieder jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied der im Stadtrat vertretenen Fraktionen an. Die Fraktionsvertreter werden auf der Grundlage eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses gem. § 88 Abs. 3 i.V.m. Abs.1 S. 5 GemO in den Aufsichtsrat entsandt. Die Fraktionen des Stadtrates haben die im Beschlusstenor genannten Personen vorgeschlagen.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Trier entsendet die nachfolgenden Damen und Herren in den Aufsichtsrat der EGP Entwicklungsgesellschaft Petrisberg GmbH:
CDU-Fraktion: Köhler, Udo, Karl-Marx-Straße 62, 54292 Trier
SPD-Faktion: Lehnart, Rainer, Am Irscher Hof 33, 54294 Trier
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Backes, Gudrun, Langflur 31a, 54296 Trier
UBM-Fraktion: Ernser, Richard, Burgmühlenstraße 25, 54294 Trier
FDP-Fraktion: Müller-Hammerschmidt, Oliver, Graf-Reginar-Straße 29, 54294 Trier

EGP Entwicklungsgesellschaft Petrisberg GmbH; Entsendung städtischer Vertreter in den Aufsichtsrat

21.09.2009

Stadtrat Trier Vorlage 322/2009

Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages der EGP GmbH ist für die Gesellschaft ein Aufsichtsrat zu bilden. Diesem gehören für die Stadt Trier neben der Baudezernentin und dem Wirtschaftsdezernenten als stimmberechtigte Mitglieder jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied der im Stadtrat vertretenen Fraktionen an. Die Fraktionsvertreter werden auf der Grundlage eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses gem. § 88 Abs. 3 i.V.m. Abs.1 S. 5 GemO in den Aufsichtsrat entsandt.
Mit dieser Beschlussfassung wird der in der Sitzung vom 25.08.2009 gefasste Beschluss des Stadtrates ersetzt. Der Stadtrat möge die städtischen Vertreter (Vertreter der Fraktionen) im Aufsichtsrat der „EGP Entwicklungsgesellschaft Petrisberg GmbH“ auf der Grundlage der Wahlvorschläge der im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen wählen.

Gemeinsamer Wahlvorschlag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der UBM-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Linksfraktion
Ordentliche Mitglieder
CDU: Köhler, Udo
SPD: Lehnart, Rainer
Bündnis 90/ Grüne: Backes, Gudrun
UBM: Ernser, Richard
FDP: Gilles, Dr. Karl-Josef
Die Linke: Verbeek, Dr. Johannes

Bebauungsplan BU 22 Kasino Petrisberg - Aufstellungsbeschluss

17.06.2010

Stadtrat Trier Vorlage 269/2010

Das Grundstück des ehemaligen Unteroffizierskasinos Petrisberg ist der letzte noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilbereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) beabsichtigt hier den Umbau des ehemaligen Kasinogebäudes sowie eine bauliche Ergänzung auf dem Kasinogrundstück zur Unterbringung einer „Law-School“. Ziel ist die Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. In diese Nutzung sollen Wohnungen sowie Beherbergungsgewerbe im Sinne eines Boarding-Houses integriert werden.
Als Grundlage für die Zulassung dieser Nutzungen soll der Bebauungsplan BU 22 „Kasino Petrisberg“ neu aufgestellt werden. Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines Sondergebietes (Bildung, Beherbergungsgewerbe, Wohnen) vorgesehen. Weitere
Grundlage der Bebauungsplaninhalte sind die Entwürfe, die im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung für die Fläche des ehemaligen Kasinos ausgearbeitet wurden sowie das Nutzungskonzept des Investors. Darüber hinaus werden durch die Festsetzungen des
Bebauungsplanes die Übergänge zu den angrenzenden Nutzungen gestaltet sowie die öffentlichen und privaten Flächen geordnet.

Bilder

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Stadt Trier
BU 22 Übersichtskarte Geltungsbereich

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 2.Änderung - Satzungsbeschluss

27.01.2011

Stadtrat Trier Vorlage 598/2010

Der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 25.11.2004 als Satzung beschlossen.
Er umfasst die Haupterschließungsstraße für den Petrisberg und die im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 festgelegten Teilbereiche G 2 bis G 6 des Wissenschaftsparks.
Aufgrund des nach wie vor hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe zur Universität, wurde zur Verwirklichung eines Studentenwohnheimes das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes BU 16 eingeleitet. Diese Nutzung ist mit der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gebietskategorie Mischgebiet und aller gemäß Festsetzung allgemein dort zulässigen Einrichtungen und Anlagen vereinbar. Die Flächen MI 1 und MI 2 sollen demnach auch weiterhin gleichwertig neben dem Wohnungs- auch dem Gewerbebau dienen. Eine wirtschaftliche Umsetzung des geplanten Studentenwohnheims bedingte jedoch eine Planänderung in Bezug auf die bisher in dem Mischgebiet festgesetzte Geschossigkeit und die Bauweise. Die Geschossigkeit in den Mischgebieten MI 1 und MI 2 sollte von zwei auf drei Geschosse erhöht werden. Durch Beibehaltung der bisher festgesetzten maximalen Gebäudehöhe von 10,50 m wird damit jedoch nach wie vor der im Nordwesten an das geplante Mischgebiet anschließenden zweigeschossigen
Wohnbebauung der „Burgunder-Siedlung“ Rechnung getragen.

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 3.Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss

26.01.2012

Stadtrat Trier Vorlage 545/2011

Im Bereich zwischen der Siedlung „Burgunder Straße“ und der Robert-Schumann-Allee wurde mit der städtebaulichen Neuordnung des Petrisbergs (49. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16) eine gemischte Nutzung mit einem Teil des
Wissenschaftsparks und einem Wohnanteil als „Auftakt“ des Petrisbergs vorgesehen. Etwa die Hälfte dieses Bereichs wird durch das vor kurzem realisierte Studentenwohnheim „The Flag I“ derzeit für Wohnzwecke genutzt.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und den hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll die Zweckbestimmung dieser Teilfläche nun in „Wohngebiet“ geändert werden. Die Entwicklung des Wissenschaftsparks hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Auf der Fläche gegenüber wird an einer gewerblichen bzw. universitären Entwicklung festgehalten.
Die Gesellschaft für urbane Projektentwicklung (EGP) hat als Flächeneigentümerin ein entsprechendes Konzept mit dem Ziel der Errichtung eines Studentenwohnheims als Grundlage für die weitere Planung vorgelegt (siehe Anlage 2). Dieses Nutzungsprogramm
ist vor allem wegen des unverändert hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe der Universität für diese Teilfläche besonders geeignet.

Bilder

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Stadt Trier
Übersichtskarte über den geplanten Geltungsbereich der 53. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung
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Stadt Trier/egp
Entwurf BU 16 / FNP-Änderung

Bebauungsplan BU 22 "Kasino Petrisberg" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

15.02.2012

Stadtrat Trier Vorlage 013/2012

Das Grundstück des ehemaligen Kasino Petrisberg ist der letzte noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilbereich der Sanierungsmaßnahme „Petrisberg – Krone Belvédère“.
Geplant ist der Umbau des ehemaligen Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück zur Ergänzung der Kronenrandbebauung.
Zunächst war geplant im Bestandsgebäude sowie sukzessive in den Ergänzungsgebäuden eine „Law-School“ zur Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften einzurichten. Demnach wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses das Planungsziel gefasst, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Modernisierung und Umnutzung des Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück für ein Sondergebiet Bildung und studentisches Wohnen zu schaffen. Mit der Abkehr von dieser Planung muss das Planungsziel in der Weise modifiziert werden, dass nunmehr ein offeneres Nutzungsspektrum (Mischgebiet) zulässig sein soll, dass sich harmonisch in die umgebenden Nutzungen einfügt. Dabei soll der gewerbliche Teil der Mischnutzung den angrenzenden Wissenschaftspark ergänzen und abrunden.

Bilder

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Stadt Trier
BU 22 Kasino Petrisberg - Geltungsbereich
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Stadt Trier
BU 22 - Auszug aus der Planzeichnung

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