Mit »Flächennutzungsplan« verschlagwortete Ereignisse

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49. Änderung des Flächennutzungsplans (Bereich Konversion Petrisberg)

04.04.2000

Stadtrat Trier Vorlage 124/2000

Nach Bekanntwerden des Abzugs der französischen Streitkäfte hat der Stadtrat für den Bereich Petrisberg in seiner Sitzung am den Beschluss über die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung des Gebietes als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gefasst Drucksache Nr. 298/96).
Im Rahmen dieser vorbereitenden Untersuchungen wurden mittlerweile ein Strukturkonzept in mehreren Varianten sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht als Grundlage für die Verkaufsverhandlungen mit den zuständigen Dienststellen des Bundes erarbeitet. Es ist vorgesehen, die vorbereitende Untersuchung in den kommenden Monaten nach landesplanerischer Anpassung, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Beteiligung der Grundstückseigentümer durch Festlegung des Konversionsgebietes als städtebaulicher Entwicklungsbereich abzuschließen.
Um eine zügige Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme zu gewährleisten, soll nunmehr auch der Flächennutzungsplan in dem betreffenden Bereich an die neuen Zielvorstellungen angepasst und ein förmliches Änderungsverfahren durchgeführt werden. Grundlage hierfür sollen die im Rahmen der Strukturplanung entwickelten Zielvorgaben sein.

49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

29.10.2002

Stadtrat Trier Vorlage 415/2002

Die 49. Flächennutzungsplanänderung umfasst die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg sowie angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Hierzu gehören insbesondere der Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sowie die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die 49. Flächennutzungsplanänderung wurde vom Stadtrat nach Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung am 02.07.2002 beschlossen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord nun Bedenken dahingehend geltend gemacht worden, dass nach Abschluss der Offenlegung Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, ohne dass eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt worden wäre. Der Genehmigungsantrag wurde vor diesem Hintergrund von der Stadt zurückgezogen.

Im Interesse der Rechtssicherheit soll der Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung vom 02.07.2002 deshalb aufgehoben und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden. In dem auszulegenden Planentwurf sollen Änderungen dahingehend erfolgen, dass auf die Darstellung der zentralen Erschließungsachse verzichtet und die Fläche des im Bebauungsplan BU 16 geplanten Mischgebietes im Randbereich zur Wohnsiedlung Burgunderstraße nun vorbereitend als „gemischte Baufläche“ dargestellt wird. Der Zeitraum der Offenlegung kann unter Berücksichtigung der Geringfügigkeit der Planänderungen auf zwei Wochen verkürzt werden.

Eine Beteiligung der Ortsbeiräte im Rahmen der vorliegenden Beschlussfassung kann entfallen, da die planerische Konzeption gegenüber der bisherigen Beschlusslage weitgehend unverändert bleibt.

Ein Lichtblick

27.11.2002

Ortsvorsteher Maximini erfreut: Umgehung ertmals im Verkehrskonzept erwähnt

(len): TRIER. Eine Änderung der Schulbezirke, die Offenlegung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Trier, Lärmschutz und die Randbefestigung eines Weges am künftigen Landesgartenschaugelände beschäftigten am Montag den Ortsbeirat Kürenz.

49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Feststellungsbeschluss

09.12.2002

Stadtrat Trier Vorlage 531/2002

Die 49. Flächennutzungsplanänderung umfasst die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg sowie angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Hierzu gehören insbesondere der Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sowie die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die Flächennutzungsplanänderung wurde vom Stadtrat nach Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung am 02.07.2002 beschlossen. Der Feststellungsbeschluss wurde unter Berücksichtigung von Schwierigkeiten im Genehmigungsverfahren in der Sitzung des Stadtrates vom
29.10.2002 (Drucksache Nr. 415/2002) aufgehoben und gleichzeitig die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung beschlossen. Im Planentwurf wurden gegenüber der vorherigen Fassung geringfügige Änderungen vorgenommen in Form eines Verzichts auf die Darstellung einer örtlichen Hauptverkehrsstraße und der Darstellung des Randbereichs zur Wohnsiedlung Burgunderstraße als gemischte Baufläche an Stelle von gewerblicher Baufläche.

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Beschluss über die Einleitung und öffentliche Auslegung

18.01.2007

Stadtrat Trier Vorlage 456/2006

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde bereits
in der Sitzung des Stadtrates am 02.11.2006 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 21 gefasst (Drucksache Nr. 350/2006). Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und „Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant.
Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt. Die angeführten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung; unter Berücksichtigung der militärischen Vornutzung liegen auch keine Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen vor. Vor diesem Hintergrund soll gem. § 13 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden (vereinfachtes Verfahren).

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Feststellungsbeschluss

20.04.2007

Stadtrat Trier Vorlage 159/2007

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und
„Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier
dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant. Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt.

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 3.Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss

26.01.2012

Stadtrat Trier Vorlage 545/2011

Im Bereich zwischen der Siedlung „Burgunder Straße“ und der Robert-Schumann-Allee wurde mit der städtebaulichen Neuordnung des Petrisbergs (49. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16) eine gemischte Nutzung mit einem Teil des
Wissenschaftsparks und einem Wohnanteil als „Auftakt“ des Petrisbergs vorgesehen. Etwa die Hälfte dieses Bereichs wird durch das vor kurzem realisierte Studentenwohnheim „The Flag I“ derzeit für Wohnzwecke genutzt.
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und den hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll die Zweckbestimmung dieser Teilfläche nun in „Wohngebiet“ geändert werden. Die Entwicklung des Wissenschaftsparks hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Auf der Fläche gegenüber wird an einer gewerblichen bzw. universitären Entwicklung festgehalten.
Die Gesellschaft für urbane Projektentwicklung (EGP) hat als Flächeneigentümerin ein entsprechendes Konzept mit dem Ziel der Errichtung eines Studentenwohnheims als Grundlage für die weitere Planung vorgelegt (siehe Anlage 2). Dieses Nutzungsprogramm
ist vor allem wegen des unverändert hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe der Universität für diese Teilfläche besonders geeignet.

Bilder

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Stadt Trier
Übersichtskarte über den geplanten Geltungsbereich der 53. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung
entwurf_-_bu_16_-fnp-aenderung.jpg
Stadt Trier/egp
Entwurf BU 16 / FNP-Änderung

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