Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
24.10.2006
Stadtrat Trier Vorlage 350/2006
Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 29.03.2001 wurden für den Entwicklungsbereich Petrisberg flächendeckend Beschlüsse über die Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst (Drucksache Nr. 072/2001). Diese Beschlüsse wurden zwischenzeitlich mit den Bebauungsplänen BU 16, BU 17, BU 18, BU 19 sowie BU 20-1 und BU 20-2 nahezu vollständig in verbindliches Planrecht umgesetzt. Konkretisierende Planungen stehen lediglich noch aus für die künftige Erweiterung der Universität (ehemalige Übungsfahrbahn) sowie die Fläche des Unteroffizierkasinos und den Bereich zwischen Wetteramt und dem in Bau befindlichen Wohngebiet BU 20-2.
Für diesen zuletzt angeführten Bereich der Konversionsfläche soll nun mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss die Phase der konkreten städtebaulichen Planung eingeleitet werden. Das Plangebiet mit der Bezeichnung Bebauungsplan BU 21 „Petrisberg West“ umfasst eine Bruttofläche von ca. 4 ha. Es war im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 nur in untergeordnetem Umfang als Wohngebiet (W 4) definiert, der überwiegende Teil der Fläche erhielt die Zweckbestimmung „Grünfläche/ Freizeitnutzung“. Mit der seit Februar 2003 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung „Wohnbaufläche“ dann unter Berücksichtigung des Konzeptes für die Landesgartenschau mit einem verringerten Umfang des Wohngebietes W 2 nach Westen erweitert worden.
Mit der zwischen Verwaltung und Entwicklungsgesellschaft abgestimmten Entscheidung, die ehemalige KFZ-Wartungshalle am Rande der Erdskulptur zu erhalten und einer Wohnnutzung zuzuführen, soll innerhalb des Plangebietes ein neuer Abschluss der Gesamtwohnbebauung auf dem Petrisberg definiert worden. Die daran nach Osten angrenzenden Flächen sollen im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern entwickelt werden. Die Straße „Auf dem Petrisberg“ wird weiter als Sammelstraße ausgebaut und an die Wendeanlage Sickingenstraße angebunden werden.
Eine Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung ist auch - anknüpfend an die bereits mit der Landesgartenschau durchgeführten Maßnahmen - die Weiterentwicklung der nach Norden an das Plangebiet angrenzenden Waldfläche zum Naherholungswald. Der Waldrand zur zukünftigen Wohnbebauung hin soll sukzessive neu gestaltet werden. Die noch zu entwickelnde Wohnbebauung wird durch ihre Gestaltung dieser besonderen Situation Rechnung tragen. Die ebenfalls zur Landesgartenschau gestaltete Erdskulptur im Westen soll dauerhaft als Grünfläche erhalten werden.