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Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

24.10.2006

Stadtrat Trier Vorlage 350/2006

Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 29.03.2001 wurden für den Entwicklungsbereich Petrisberg flächendeckend Beschlüsse über die Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst (Drucksache Nr. 072/2001). Diese Beschlüsse wurden zwischenzeitlich mit den Bebauungsplänen BU 16, BU 17, BU 18, BU 19 sowie BU 20-1 und BU 20-2 nahezu vollständig in verbindliches Planrecht umgesetzt. Konkretisierende Planungen stehen lediglich noch aus für die künftige Erweiterung der Universität (ehemalige Übungsfahrbahn) sowie die Fläche des Unteroffizierkasinos und den Bereich zwischen Wetteramt und dem in Bau befindlichen Wohngebiet BU 20-2.
Für diesen zuletzt angeführten Bereich der Konversionsfläche soll nun mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss die Phase der konkreten städtebaulichen Planung eingeleitet werden. Das Plangebiet mit der Bezeichnung Bebauungsplan BU 21 „Petrisberg West“ umfasst eine Bruttofläche von ca. 4 ha. Es war im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 nur in untergeordnetem Umfang als Wohngebiet (W 4) definiert, der überwiegende Teil der Fläche erhielt die Zweckbestimmung „Grünfläche/ Freizeitnutzung“. Mit der seit Februar 2003 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung „Wohnbaufläche“ dann unter Berücksichtigung des Konzeptes für die Landesgartenschau mit einem verringerten Umfang des Wohngebietes W 2 nach Westen erweitert worden.
Mit der zwischen Verwaltung und Entwicklungsgesellschaft abgestimmten Entscheidung, die ehemalige KFZ-Wartungshalle am Rande der Erdskulptur zu erhalten und einer Wohnnutzung zuzuführen, soll innerhalb des Plangebietes ein neuer Abschluss der Gesamtwohnbebauung auf dem Petrisberg definiert worden. Die daran nach Osten angrenzenden Flächen sollen im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern entwickelt werden. Die Straße „Auf dem Petrisberg“ wird weiter als Sammelstraße ausgebaut und an die Wendeanlage Sickingenstraße angebunden werden.
Eine Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung ist auch - anknüpfend an die bereits mit der Landesgartenschau durchgeführten Maßnahmen - die Weiterentwicklung der nach Norden an das Plangebiet angrenzenden Waldfläche zum Naherholungswald. Der Waldrand zur zukünftigen Wohnbebauung hin soll sukzessive neu gestaltet werden. Die noch zu entwickelnde Wohnbebauung wird durch ihre Gestaltung dieser besonderen Situation Rechnung tragen. Die ebenfalls zur Landesgartenschau gestaltete Erdskulptur im Westen soll dauerhaft als Grünfläche erhalten werden.

Bilder

bu_21_geltungsbereich.jpg
Stadt Trier
BU 21 Geltungsbereich

Nicht noch mehr Verkehr

27.10.2006

Ortsbeirat Kürenz lehnt neues Baugebiet auf dem Petrisberg ab, solange Verkehrsprobleme ungelöst bleiben

Von unserem Mitarbeiter LUDWIG HOFF:TRIER-KÜRENZ. Die Sensation ist ausgeblieben: Der Ortsbeirat Kürenz hat auch in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan » BU 21 Petrisberg West«abgelehnt. Der Grund: Die Kommunalpolitiker sind nach wie vor der Meinung, die Stadtrverwaltung müsse erst die bestehenden Verkehrsprobleme lösen, bevor sie durch die Genehmigung neuer Baugebiete zusätzlichen Verkehr schaffe.

Dokumente

Bürgerinformation zu Baugebiet BU 21 auf dem Petrisberg

12.03.2007

Weiterentwicklng auf dem ehemaligen LGS-Gelände

Im WIP-Center wird in einer Bürgerinformation am Donnerstag, 22. März, 20 Uhr, der Bebauungsplan BU 21 für das letzte noch zu realisierende Wohngebiet auf dem Petrisberg vorgestellt. Dieser Bereich im Westen der Konversionsfläche diente während der Landesgartenschau 2004 als Ausstellungsgelände für Landwirtschaftsprojekte. Dort standen außerdem das Riesenrad und die Spielstadt. Künftig ist der nördliche Teil Richtung Waldrand für Häuser vorgesehen, die sich um Innenhöfe gruppieren. Der Waldrand wird zu einem Naherholungsgebiet ausgebaut. Die südlich der Straße „Auf dem Petrisberg“ gelegenen Grundstücke sind für freistehende Einfamilienhäuser bestimmt. Im Bereich der alten Panzerhalle können Loftwohnungen errichtet werden.

Dokumente

Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Beschluss über die öffentliche Auslegung

06.09.2007

Stadtrat Trier Vorlage 324/2007

Das in diesem Bereich geplante allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von ca. 31.000 m2. Vorgesehen sind vorwiegend freistehende Eigenheime im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit zwei Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 1.000 m2. Die Wohngebäude werden von der Straße „Auf dem Petrisberg“ über verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlossen. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus im Übergang zwischen der Haupterschließungsstraße und dem nördlich angrenzenden Wald fünf so genannte Wohnhöfe mit Gruppen freistehender Wohngebäude um einen gemeinsamen Hof.

Die ehemalige Kfz-Wartungshalle im westlichen Planbereich soll zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst darüber hinaus die Erdskulptur im Westen sowie einen Teil des nördlich angrenzenden Waldes; beide Teile sollen als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, wobei die Festsetzung für den Wald der bestehenden Festsetzung in dem hier noch gültigen Bebauungsplan BO 6Ä entspricht.
Ein Planungsziel ist die behutsame Umgestaltung dieser Waldrandsituation auch mit dem Zweck einer ökologischen Aufwertung. Daneben sind auch die Anlagen der Oberflächenwasserbewirtschaftung südlich der Promenade mit in den Geltungsbereich der Planung einbezogen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Satzungsbeschluss

07.12.2007

Stadtrat Trier Vorlage 474/2007

Bebauungsplans BU 21 “Petrisberg West“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 22.03.2007. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach Beschlussfassung im Stadtrat am 06.09.2007 (Vorlage 324/2007) in der Zeit vom 26.09.2007 bis zum 26.10.2007 durchgeführt. Parallel zu diesen Verfahrensschritten erfolgte jeweils die Behördenbeteiligung gem. § 4 BauGB. Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich des ehemaligen STALAG-Geländes vom Rand des Baugebietes BU 20-2
bis zur Erdskulptur mit einer Größe von ca. 7,8 ha.
Das in diesem Bereich geplante allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von ca. 31.000 m2. Vorgesehen sind vorwiegend freistehende Eigenheime im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit zwei Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 1.000 m2. Die Wohngebäude werden von der Straße „Auf dem Petrisberg“ über verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlossen. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus im Übergang zwischen der Haupterschließungsstraße und dem nördlich angrenzenden Wald fünf so genannte Wohnhöfe mit Gruppen freistehender Wohngebäude um einen gemeinsamen Hof. Die ehemalige Kfz-Wartungshalle im westlichen Planbereich soll zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
In die Planung mit einbezogen sind auch die Erdskulptur im Westen sowie ein Teil des nördlich angrenzenden Waldes; beide Teile sollen als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, wobei die Festsetzung für den Wald der bestehenden Festsetzung in dem hier noch gültigen Bebauungsplan BO 6Ä entspricht. Ein Planungsziel ist die behutsame Umgestaltung dieser Waldrandsituation auch mit dem Zweck einer ökologischen Aufwertung; Einzelheiten hierzu werden zwischen der Stadt Trier und der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH vertraglich geregelt. Ein weiterer Bestandteil der Planung sind die Anlagen der Oberflächenwasserbewirtschaftung südlich
der Promenade.