Bebauungsplan BU 17 "Petrisberg Belvédère-Nord" -Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
22.02.2006
Stadtrat Trier Vorlage 045/2006
Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des geplanten Wissenschaftsparkes im Bereich der Krone Petrisberg. Zudem beinhaltet der Entwurf des BU 17 eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet im Übergangsbereich zwischen dem Wissenschaftspark und den weiteren geplanten neuen Wohngebieten entlang der ehemaligen Stalag-Straße. Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der 1. Offenlegung im März/April 2003 in der Zeit vom 11.08.2004 bis einschließlich 17.09.2004 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Anregungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung dokumentiert. Aus der Abwägung dieser Anregungen resultieren lediglich geringfügige Änderungen des Bebauungsplans.
Allerdings haben sich zwischenzeitlich die Planungen für den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes verfestigt, die durch weitere Detaillierung der bisherigen Festsetzungen konkretisiert und festgeschrieben werden sollen. Dabei wurde im Nachgang zum Stand der 2. öffentlichen Auslegung auch die Erschließung neu geordnet und die Wohnbaufläche geringfügig auf die vormalige öffentliche Grünfläche erweitert. Des weiteren soll der Bereich des ehemaligen Bürogebäudes der Landesgartenschau einschließlich der nordöstlich angrenzenden Restflächen zwischen den so genannten „Partnerschaftsgärten“ und der Kronenstraße in den Geltungsbereich des BU 17 einbezogen werden. Hier soll in Ergänzung zum Kernbereich des Wissenschaftsparks ein Büro- und Dienstleistungsgebäude zugelassen werden.
Der somit erweiterte Geltungsbereich des BU 17 überlagert den Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ hier in Teilbereichen. Der BU19 ist in diesem Bereich aufzuheben. Vorgenannte Änderungen führten insgesamt zu einem höheren Oberflächenabfluss des Gebietes, welcher durch eine kompensatorische Absenkung der Rückhalteschwelle (versiegelbare Grundstücksflächen ohne Rückhaltepflicht) für private Niederschlagswasser-Retentionsanlagen in den Teilbereichen GEe 3 und GEe 5 wieder korrigiert wurde.
Die genannten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Aus diesem Grund ist der modifizierte Bebauungsplanentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB ein drittes Mal öffentlich auszulegen, die Dauer der Auslegung soll jedoch auf zwei Wochen verkürzt werden.