Bebauungsplan BU 20-2 "Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich" - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
29.11.2005
Stadtrat Trier Vorlage 390/2005
Der Bebauungsplan BU 20-2 umfasst den westlichen Teil des in der Rahmenplanung für den Petrisberg als Wohngebiet W 3 bezeichneten Bereichs zwischen Wasserturm und Kreuzweg. Dieser Teilbereich war größtenteils bereits Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens BU 20, für das nach Beschlussfassung durch den Stadtrat am 24.02.2005 in der Zeit vom 23.03.2005 bis 25.04.2005 eine erste öffentliche Auslegung durchgeführt wurde. Das Verfahren BU 20-2 wurde im Anschluss hieran wegen verschiedener noch klärungsbedürftiger Gesichtspunkte von dem östlich angrenzenden Bebauungsplanbereich (BU 20-1) abgekoppelt.
Gegenüber dem ursprünglichen Planungskonzept, das bereits Bestandteil der ersten Offenlegung war, ist im Bebauungsplan BU 20-2 „Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich“ primär der südliche Bereich zwischen Haupterschließung und Promenade neu gestaltet worden. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg verfolgt hier mit dem Projekt „Wohnen am Lindenplatz“ das Konzept eines um einen kleinen öffentlichen Platz gruppierten Wohnens in Form von Patiohäusern auf vorwiegend kleineren Grundstücken zwischen 280 und 400 m². Die anderen im Baugebiet BU 20-2 angebotenen Grundstücke sind vorwiegend für freistehende Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1000 m2 konzipiert.
In den Bebauungsplan BU 20-2 sind gegenüber der ersten Planfassung weitere Grünflächen südlich der Promenade mit einbezogen. Sie dienen der Bewirtschaftung des in den weiteren Baugebieten westlich des Wasserturms anfallenden Oberflächenwassers sowie dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Zusätzlich mit einbezogen ist die Weiterführung des Oberflächenwassers in den Bereich Brettenbach in Form der Festsetzung von Überleitungsrechten. Der in diesen Bereichen gültige Bebauungsplan BU 19 soll mit der vorliegenden Planung teilweise aufgehoben werden.