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Bebauungsplan BK 22 „Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße " - Erlaß einer Veränderungssperre -

12.05.1999

Stadtrat Trier Vorlage 105/1999

Antrag
Der Stadtrat wolle beschließen:
1. Für das Gebiet des zukünftigen Bebauungsplans BK 22 „Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" wird gern. § 14 i. V. m. § 16 BauGB eine Satzung über eine Verände­rungssperre beschlossen.
2. Es wird bestimmt, daß im Bereich der Veränderungssperre
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden dürfen;
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind,
nicht vorgenommen werden dürfen.

(Fortsetzung siehe Dokument)