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Bebauungsplan BU 16 »Konversion Petrisberg-Ost« -Aufstellungsbeschluss

19.06.2000

Stadtrat Trier Vorlage 259/2000

Die Entwicklung des Konversionsbereichs »Petrisberg« soll als wichtiger Baustein der Stadtentwicklung mit Vorrang betrieben werden.
Zu den mit Priorität zu verfolgenden Programmpunkten gehört dabei insbesondere die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des «Nucleus« als künftige Keimzelle des Wissenschaftsparks. Diese Einrichtung ist unmittelbar nördlich des Geozentrums der Universität auf einer Fläche von ca. 2 ha geplant. Das Geozentrum selbst soll auch im Hinblick auf die hier bevorstehenden baulichen Maßnahmen ebenfalls in die Planung mit einbezogen werden.
Ein weiterer wichtiger Eckpfeiler im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 besteht in der Schaffung der künftigen Haupterschließung für den motorisierten Individualverkehr von der Kohlenstraße aus sowie in der Integration der innerhalb des Gebietes geplanten ÖPNV-Trasse. Der genaue Verlauf der Trassen sowie die Lösung potentieller Konflikte mit der Wohnbebauung im Bereich Burgunderstraße/Frankenstraße sollen im Zuge der Bebauungsplanaufstellung geklärt werden.
Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplans BU 16 »Konversion Petrisberg-Ost« ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Bei der Abgrenzung ist der Bereich der französischen Schule einschließlich des sogenannten Reiterslagers zunächst nicht mit aufgenommen, da für diesen Bereich noch keine förmliche Freigabe durch die französischen Streitkräfte vorliegt. Im weiteren Verlauf der Planung wird zu klären sein, inwiefern auch diese Flächen in den ersten Planabschnitt mit aufgenommen werden können.

Angst vor mehr Verkehr

17.05.2002

Verwaltung stellt Bebauungsplan für Patrisberg vor - Bürger in Kürenz befürchten mehr Lärm und Abgase

Von unserem Mitarbeiter DAVID ZIEGELMAYER: TRIER. Die künftige Verkehrsplanung im östlichen Teil des Petrisberg sorgt für Unmut bei den Anwohnern. Während einer Bürgerbeteiligung versuchte Baudezernent Peter Dietze, die Gemüter zu beruhigen

Bebauungsplan BU 16 »Petrisberg-Ost« - Beschluss über die öffentliche Auslegung

25.06.2002

Stadtrat Trier Vorlage 231/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 (Drucksache Nr. 259/2000) den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 »Petrisberg-Ost« gefasst. Das Programm zur Bauleitplanung für die Konversion im Bereich Petrisberg wurde zwischenzeitlich konkretisiert und sieht die in Anlage 1 vorgenommene neue Abgrenzung für diesen Bebauungsplan vor.
Die Planung umfasst die von der Kohlenstraße ausgehende neue Haupterschließungsstraße mit begleitender Trasse für ein Sonderverkehrsmittel und die Teilbereiche G2, G3, G5 des Wissenschaftsparks. Der Bereich G6 im Übergangsbereich zum französischen Wohngebiet Burgunderstraße ist als Mischgebiet konzipiert.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost", Teilaufhebung des Bebauungsplans BK 4 Ä "Nördlich Pluwiger Straße" und Lärmsanierungskonzept Aveler Tal - Satzungsbeschluss

23.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 104/2003

Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ eingegangenen Anregungen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch ein und entscheidet wie in der Anlage vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat stimmt den Änderungen des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg-Ost“, der Begründung und des Umweltberichts zu.
3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift und der Satzung über die Genehmigungspflichtigkeit von Grundstücksteilungen gem. § 10 i. V. m. § 19 Baugesetzbuch als Satzung.
4. Der Stadtrat beschließt die Teilaufhebung des vom Bebauungsplan BU 16 überlagerten Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 4Ä „Nördlich der Pluwiger Straße“ als Satzung.
5. Der Stadtrat beschließt das Lärmsanierungskonzept für den Bereich „Aveler Tal“ gem. § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz als Satzung. Die erforderlichen Mittel von 280.000 € werden im Vermögenshaushalt 2003 bei der neu einzurichtenden Haushaltsstelle
2.6150.9880.000-0407 "Konversion Petrisberg, Zuschüsse an übrige Bereiche" außerplanmäßig bereitgestellt

Schallschutz-Fenster für Aveler Tal

18.05.2003

Die Auswirkungen der Landesgartenschau und des im Anschluss auf dem Gelände entstehenden neuen Stadtteils auf Kürenz - das waren die Schwerpunkte der jüngsten Ortsbeiratssitzung.

Wird es in Kürenz durch den neuen Stadtteil auf dem Petrisberg zu einer zusätzlichen Lärmbelastung kommen? Viele Anwohner sind davon überzeugt. Die Stadtverwaltung aber geht nach Berechnungen des zu erwartenden Verkehrsaufkommens nur von einem leicht höheren Lärmpegel aus. "Die Mehrbelastung wird nicht wahrgenommen werden", erklärte Stefan Leist von der Verwaltung.

Kleeburger Weg zu

27.06.2003

Mit Verkehrs- und Bebauungsplan-Fragen rund um den Petrisberg befasste sich der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung.

Einstimmig verabschiedete der Stadtrat den Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost". Gegenüber der öffentlichen Auslegung haben sich in Abstimmung mit der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg einige Änderungen ergeben. Grünflächen am Rand der Kohlenstraße fallen zugunsten eines Gewerbe- und Mischgebiets weg. Eine mögliche neue Straße zur Wohnsiedlung Burgunder-/Frankenstraße wurde in den Plan aufgenommen.
Da sich der Bebauungsplan BU 16 mit dem bereits bestehenden Plan "Nördlich Pluwiger Straße" überschneidet, wird dieser teilweise aufgehoben. In Straßen des Aveler Tals, die nicht von der geplanten Ortsumgehung Kürenz profitieren, wird die Lärmbelastung steigen. Betroffene können sich auf Antrag die Kosten für Schallschutz-Fenster und schallgedämmte Dauerlüfter erstattet lassen. Damit soll die Wohnqualität verbessert werden. Aktiver Schallschutz oder eine Änderung der Verkehrsführung sind nicht möglich. Für das Projekt stehen 280 000 Euro im
Vermögenshaushalt 2003 zur Verfügung.
Ihren Antrag den Lärmschutz auszudehnen, zog die CDU-Fraktion wieder zurück. Wie Baudezernent Peter Dietze mitteilte, gebe es für eine Ausweitung keine rechtliche Grundlage.

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" - Durchführung eines ergänzenden Planverfahrens zur Heilung der für unwirksam erklärten Satzung ge. § 214 BauGB - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

01.10.2004

Stadtrat Trier Vorlage 341/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Aufgrund der Unwirksamkeitserklärung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird für den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ ein ergänzendes Planverfahren (Heilung) gemäß § 214 Baugesetzbuch eingeleitet.
2. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ vom 17.06.2003 wird aufgehoben.
3. Der Stadtrat stimmt den Änderungen der Begründung und des Umweltberichts zum Bebauungsplan BU 16 zu.
4. Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“ zu.
5. Der Entwurf des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg“ ist einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch in der durch Gesetz vom 13.09.2001 geänderten Fassung erneut öffentlich auszulegen. Bestandteil der Auslegung ist auch der Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“.
6. Die Auslegungsdauer wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB in der o. a. Fassung auf zwei Wochen verkürzt. Es wird darüber hinaus gem. § 3 Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten vorgebracht werden können.

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