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Bebauungsplan BU 22 Kasino Petrisberg - Aufstellungsbeschluss

17.06.2010

Stadtrat Trier Vorlage 269/2010

Das Grundstück des ehemaligen Unteroffizierskasinos Petrisberg ist der letzte noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilbereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) beabsichtigt hier den Umbau des ehemaligen Kasinogebäudes sowie eine bauliche Ergänzung auf dem Kasinogrundstück zur Unterbringung einer „Law-School“. Ziel ist die Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. In diese Nutzung sollen Wohnungen sowie Beherbergungsgewerbe im Sinne eines Boarding-Houses integriert werden.
Als Grundlage für die Zulassung dieser Nutzungen soll der Bebauungsplan BU 22 „Kasino Petrisberg“ neu aufgestellt werden. Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines Sondergebietes (Bildung, Beherbergungsgewerbe, Wohnen) vorgesehen. Weitere
Grundlage der Bebauungsplaninhalte sind die Entwürfe, die im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung für die Fläche des ehemaligen Kasinos ausgearbeitet wurden sowie das Nutzungskonzept des Investors. Darüber hinaus werden durch die Festsetzungen des
Bebauungsplanes die Übergänge zu den angrenzenden Nutzungen gestaltet sowie die öffentlichen und privaten Flächen geordnet.

Bilder

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Stadt Trier
BU 22 Übersichtskarte Geltungsbereich

Bebauungsplan BU 22 "Kasino Petrisberg" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

15.02.2012

Stadtrat Trier Vorlage 013/2012

Das Grundstück des ehemaligen Kasino Petrisberg ist der letzte noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilbereich der Sanierungsmaßnahme „Petrisberg – Krone Belvédère“.
Geplant ist der Umbau des ehemaligen Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück zur Ergänzung der Kronenrandbebauung.
Zunächst war geplant im Bestandsgebäude sowie sukzessive in den Ergänzungsgebäuden eine „Law-School“ zur Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften einzurichten. Demnach wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses das Planungsziel gefasst, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Modernisierung und Umnutzung des Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück für ein Sondergebiet Bildung und studentisches Wohnen zu schaffen. Mit der Abkehr von dieser Planung muss das Planungsziel in der Weise modifiziert werden, dass nunmehr ein offeneres Nutzungsspektrum (Mischgebiet) zulässig sein soll, dass sich harmonisch in die umgebenden Nutzungen einfügt. Dabei soll der gewerbliche Teil der Mischnutzung den angrenzenden Wissenschaftspark ergänzen und abrunden.

Bilder

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Stadt Trier
BU 22 Kasino Petrisberg - Geltungsbereich
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Stadt Trier
BU 22 - Auszug aus der Planzeichnung

Bebauungsplan BU 22 "Kasino Petrisberg" - Satzungsbeschluss

15.06.2012

Stadtrat Trier Vorlage 266/2012

Zunächst war geplant im Bestandsgebäude sowie sukzessive in den Ergänzungsgebäuden eine „Law-School“ zur Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften einzurichten.
Demnach wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses das Planungsziel gefasst, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Modernisierung und Umnutzung des Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück für ein Sondergebiet Bildung und studentisches Wohnen zu schaffen. Mit der Abkehr von dieser Planung muss das Planungsziel in der Weise modifiziert werden, dass nunmehr ein offeneres Nutzungsspektrum (Mischgebiet) zulässig sein soll, dass sich harmonisch in die umgebenden Nutzungen einfügt. Dabei soll der gewerbliche Teil der Mischnutzung den angrenzenden Wissenschaftspark ergänzen und abrunden.

Bilder

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egp
Auszug aus dem Ergebnis der Mehrfachbeauftragung der EGP GmbH (Quelle: Tatiana Fabeck, Koerich 2010, genordet, ohne Maßstab)

Flächenentwicklung

25.06.2012

Gebiete G2, G4/G6 - Planverfahren BU 22

 

G2 – Das Kreativquartier
Im Bereich G2 sind die Leistungen zum Endstufenausbau an die Firma UVB aus Bitburg vergeben worden. Die Baustelleneinrichtung ist bereits erfolgt. Die Maßnahme beginnt in der 26. KW 2012. Die Fertigstellung des Endstufenausbaus ist für die Rudi-Schillings- und Peter-Thomas-Straße bis Ende September vorgesehen. Der Bereich Klaus-Kordel-Straße soll Ende 2012 fertig gestellt werden.
Es konnte ein weiteres Grundstück verkauft werden. Somit wurden bislang 25 Grundstücke verkauft und zwei weitere sind reserviert.
G4/G6 – B-Planverfahren
Bericht über den Stand des Bebauungsplanverfahrens BU 16.3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen, die erste öffentliche Auslegung ist am 31.05.2012 seitens des Stadtrates beschlossen worden, der Auslegungszeitraum läuft vom 13.06.2012 bis zum 13.07.2012. Anschließend könnte in Abhängigkeit der eingehenden Anregungen Baurecht für das geplante Studentenwohnen nach § 33 BauGB erfolgen. Die Abwägung der ersten Offenlage ist im Stadtrat für den 30.08.2012 vorgesehen, ggf. ist eine zweite Offenlage notwendig. Es ist das Ziel, den Satzungsbeschluss bis Ende 2012 zu vollziehen.
Im Zuge der weiteren Planung wurde die Geschossigkeit des Studentenwohnheims im Bereich Kreisel Kohlenstraße von sechs auf fünf Geschosse reduziert um den Anregungen seitens der Öffentlichkeit jetzt schon Rechnung zu tragen. Dies war vor dem Hintergrund der Diskussionen und der Zeitschiene für den Investor eine sinnvolle Abwägung.

Ergänzend zum Bebauungsplanverfahren wird der Stand des Bebauungskonzeptes für den Bereich G4 erläutert. Der aktuelle Entwurf sieht eine dreigeschossige Wohnnutzung zuzüglich einer Nahversorgung im Erdgeschoss vor. Die Nahversorgung soll die Lücke des Frischemarktes im bestehenden Angebot auf dem Petrisberg schließen. Diese Art des Entwurfes ist aus städtebaulicher Sicht der üblichen eingeschossigen Bebauung eines Lebensmittelmarktes zu bevorzugen. Je nach Ergebnis muss der Bebauungsplan ggf. im Zuge einer zweiten Offenlage entsprechend auf die Idee des Entwurfes angepasst werden.
Die EGP wird nach dem derzeitigen Stand der Dinge nur als Grundstücksverkäufer agieren.

Bebauungsplanverfahren BU 22
Der Satzungsbeschluss zum BU 22 soll am 28.06.2012 im Stadtrat gefasst werden. Damit wird die im Kaufvertrag Kasino aus dem Jahr 2012 vereinbarte Frist zur Schaffung von entsprechendem Baurecht zeitlich und inhaltlich eingehalten. Auf dem Grundstück des ehemaligen Kasinos entsteht eine Mischnutzung aus Wohnen und Arbeiten entsprechend dem Konzept des WIP Wissenschaftspark. Grundlage des Planverfahrens ist der städtebauliche Entwurf des Büros Tatjana Fabeck. Bei rechtzeitige, Beschluss mit entsprechenden Festsetzungen ergeben sich Chancen aus einer Nachzahlungsverpflichtung seitens des Käufers gegenüber der EGP.

 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 25. Juni 2012

Bebauungsplan BU 22

28.06.2012

BU 22 Kasino Petrisberg

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 22 „Kasino Petrisberg“ wurde in der Sitzung des Stadtrats am 29.06.2010 gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen der Informationsveranstaltung im Zuge der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Trier.

Bilder

Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
Übersichtsplan der Bebauungspläne

Flächenentwicklung

24.09.2012

Gebiete G4 und G6 / Bebauuungsplan BU 22

G2 – Das Kreativquartier
Es wurde ein weiteres Grundstück verkauft. Somit wurden bislang 26 Grundstücke verkauft und ein weiteres ist reserviert.
Im Bereich G2 ist die ausführende Firma UVB mit dem Endstufenausbau im Zeitplan. Die Fertigstellung des Endstufenausbaus für die Rudi-Schilling- und Peter-Thomas-Straße erfolgt bis Ende September. Der Bereich Klaus-Kordel-Straße wird voraussichtlich 2013 fertiggestellt.

G4/G6 – B-Planverfahren
Bericht über den Stand des Bebauungsplanverfahrens BU 16.3:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen, die erste öffentliche Auslegung ist erfolgt. Damit ist Baurecht für das geplante Studentenwohnen nach § 33 BauGB gegeben. Eine zweite Offenlage ist ggf. notwendig.
Ergänzend zum Bebauungsplanverfahren wird der Stand des Bebauungskonzeptes für den Bereich G4 erläutert. Der aktuelle Entwurf sieht eine dreigeschossige Wohnnutzung zuzüglich einem Staffelgeschoss und einer Nahversorgung im Erdgeschoss vor. Die Nahversorgung mit einer Verkaufsfläche von 1.200 m² soll die Lücke des Frischemarktes im bestehenden Angebot auf dem Petrisberg schließen. In der Planung waren zusätzlich kleinere, auf 399 m² Verkaufsfläche beschränkte Convienience-Stores vorgesehen, um auch kleinteilige Angebote, z.B. Kiosk, für Studenten und Anwohner zu schaffen. Dieses Thema wurde im Stadtvorstand kontrovers und ohne abschließendes Ergebnis diskutiert. Um das Termingeschäft Studentenwohnen zum Wintersemester 2013 nicht zu gefährden wird sich nun die Entwicklung zunächst auf 1.200 m² Verkaufsfläche beschränken. Eine in der Entwicklung bauvorhabenbezogene Anpassung ist jedoch denkbar, sobald der Stadtvorstand und der Stadtrat hierzu eine Entscheidung getroffen haben. Zu Vergabe dieses Projektes wurden seitens der EGP bekannte Partner und Investoren angesprochen und im Rahmen des Gestaltungsbeirates in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt Planentwürfe diskutiert.

Der favorisierte Entwurf wurde von der IFA Gesellschaft für Immobilien mbH entwickelt. Dieser hat nun die zweite Runde des Gestaltungsbeirates durchlaufen. Der Entwurf stellt einen guten Bezug zum späteren Wohnbereich Burgunderstraße her. Die Parkgarage für die Wohnbereiche nutzt die Gefällesituation des Grundstücks. Die Abwicklung der Nahversorgungsfunktion entlang der Robert-Schuman-Allee vis a vis zum bereits bestehenden LIDL-Markt funktioniert und ist schlüssig und praktikabel.
Bislang stehen nur die Gesamtflächen und das Gesamtprojekt zur Diskussion. Ob ein Kaufvertrag noch in diesem Jahr zustande kommt ist fraglich. Besitzübergang wäre ohnehin frühestens nächstes Jahr, da die Kaufpreiszahlung und Wirksamkeit an eine Baugenehmigung zu knüpfen ist.

Bebauungsplanverfahren BU 22
Der Satzungsbeschluss zum BU 22 ist am 28.06.2012 im Stadtrat gefasst worden. Damit ist die im Kaufvertrag Kasino aus dem Jahr 2012 vereinbarte Frist zur Schaffung von entsprechendem Baurecht zeitlich und inhaltlich eingehalten worden, sodass die Nachzahlungsverpflichtung für den Käufer ausgelöst werden konnte.
 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 24. September 2012