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Bebauungsplan BU 22 Kasino Petrisberg - Aufstellungsbeschluss

17.06.2010

Stadtrat Trier Vorlage 269/2010

Das Grundstück des ehemaligen Unteroffizierskasinos Petrisberg ist der letzte noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilbereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) beabsichtigt hier den Umbau des ehemaligen Kasinogebäudes sowie eine bauliche Ergänzung auf dem Kasinogrundstück zur Unterbringung einer „Law-School“. Ziel ist die Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. In diese Nutzung sollen Wohnungen sowie Beherbergungsgewerbe im Sinne eines Boarding-Houses integriert werden.
Als Grundlage für die Zulassung dieser Nutzungen soll der Bebauungsplan BU 22 „Kasino Petrisberg“ neu aufgestellt werden. Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines Sondergebietes (Bildung, Beherbergungsgewerbe, Wohnen) vorgesehen. Weitere
Grundlage der Bebauungsplaninhalte sind die Entwürfe, die im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung für die Fläche des ehemaligen Kasinos ausgearbeitet wurden sowie das Nutzungskonzept des Investors. Darüber hinaus werden durch die Festsetzungen des
Bebauungsplanes die Übergänge zu den angrenzenden Nutzungen gestaltet sowie die öffentlichen und privaten Flächen geordnet.

Bilder

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Stadt Trier
BU 22 Übersichtskarte Geltungsbereich

Bebauungsplan BU 22 "Kasino Petrisberg" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

15.02.2012

Stadtrat Trier Vorlage 013/2012

Das Grundstück des ehemaligen Kasino Petrisberg ist der letzte noch nicht mit einem Bebauungsplan überplante Teilbereich der Sanierungsmaßnahme „Petrisberg – Krone Belvédère“.
Geplant ist der Umbau des ehemaligen Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück zur Ergänzung der Kronenrandbebauung.
Zunächst war geplant im Bestandsgebäude sowie sukzessive in den Ergänzungsgebäuden eine „Law-School“ zur Förderung und Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften einzurichten. Demnach wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses das Planungsziel gefasst, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Modernisierung und Umnutzung des Kasinogebäudes und die bauliche Ergänzung auf dem Grundstück für ein Sondergebiet Bildung und studentisches Wohnen zu schaffen. Mit der Abkehr von dieser Planung muss das Planungsziel in der Weise modifiziert werden, dass nunmehr ein offeneres Nutzungsspektrum (Mischgebiet) zulässig sein soll, dass sich harmonisch in die umgebenden Nutzungen einfügt. Dabei soll der gewerbliche Teil der Mischnutzung den angrenzenden Wissenschaftspark ergänzen und abrunden.

Bilder

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Stadt Trier
BU 22 Kasino Petrisberg - Geltungsbereich
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Stadt Trier
BU 22 - Auszug aus der Planzeichnung