Mit »Bebauungsplan« verschlagwortete Ereignisse

30 Ereignis in der Datenbank

Modellprojekt 'Nachhaltiges Bauen' wird auf den Petrisberg verlagert

24.04.2002

Landesgartenschau mit Projekten zum "Nachhaltigen Bauen"

Das ursprünglich auf der Fläche des zukünftigen Baugebiets „ BU 12“ vorgesehene Modellprojekt „Nachhaltiges Bauen“ wird in einen für Wohnbebauung vorgesehenen Teilbereich auf dem Petrisberg verlagert. Bis zum Start der Landesgartenschau im Frühjahr 2004 sollen hier insgesamt zwölf Häuser nach besonderen ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten von „Bauteams“ errichtet werden. Dabei arbeiten bereits in einer frühen Planungsphase Architekt, Bauherr und gewerkeübergreifende Handwerkskooperationen kostensparend und aufeinander abgestimmt zusammen an einem Gebäude. Der Steuerungsausschuss votierte einstimmig für die Verlagerung, da sich die schon ab 2000 vorgesehene Umsetzung des Modellprojektes im Baugebiet „BU 12“ aufgrund der immer noch laufenden Verfahren beim Grundstückserwerb und anstehender rechtlicher Verfahren gravierend weiter verzögern würde. Alle Fraktionen sahen zudem in der Realisierung im Rahmen der Landesgartenschau große zusätzliche Chancen, das Thema „ Nachhaltiges Bauen“ einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Zudem sei der Werbeeffekt für die beteiligten Firmen, deren Objekte während der Landesgartenschau besichtigt werden können, ungleich stärker. Die an das
Modellvorhaben angrenzend geplante Wohnbebauung für die Folgejahre soll ebenfalls innovativ gestaltet werden und die Erfahrungen aus dem Projekt nutzen.

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Bebauungsplan BU 16 »Petrisberg-Ost« - Beschluss über die öffentliche Auslegung

25.06.2002

Stadtrat Trier Vorlage 231/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 (Drucksache Nr. 259/2000) den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 »Petrisberg-Ost« gefasst. Das Programm zur Bauleitplanung für die Konversion im Bereich Petrisberg wurde zwischenzeitlich konkretisiert und sieht die in Anlage 1 vorgenommene neue Abgrenzung für diesen Bebauungsplan vor.
Die Planung umfasst die von der Kohlenstraße ausgehende neue Haupterschließungsstraße mit begleitender Trasse für ein Sonderverkehrsmittel und die Teilbereiche G2, G3, G5 des Wissenschaftsparks. Der Bereich G6 im Übergangsbereich zum französischen Wohngebiet Burgunderstraße ist als Mischgebiet konzipiert.

Bebauungsplan BU 19 »Landschaftspark Petrisberg« - Beschluss über die öffentliche Auslegung

25.06.2002

Stadtrat Trier Vorlage 232/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.03.2001 (Drucksache Nr. 072/2001) den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans BU 19 »Sattelpark Petrisberg« gefasst. Das Programm zur Bauleitplanung im Bereich Petrisberg wurde zwischenzeitlich konkretisiert und sieht eine neue Abgrenzung für die Durchführung der Planung vor (Anlage). Der Bebauungsplan BU 19 soll deshalb die neue Bezeichnung »Landschaftspark Petrisberg« tragen.
Die Planung umfasst vorrangig den als Daueranlage konzipierten Kernbereich der Landesgartenschau mit den Nutzungen Sport und Freizeit im Bereich des Sattelparks, den Übergangsbereich zum Kreuzweg und die Neudefinition eines Teils der Sickingenstraße als Panoramaweg. In diese Nutzungen mit integriert sind Flächen für die Oberflächenentwässerung der künftigen Baugebiete.

Bebauungsplan "Brettenbachtal" abgelehnt

21.02.2003

Der Ortsbeirat Olewig beschäftigte sich in seiner Sitzung nach einer Ortsbegehung am Olewiger bach hauptsächlich mit dem Bebauungsplan "Brettenbachtal"

Der Bebauungsplan steht in Zusammenhang mit den Entwicklungsmaßnahmen auf dem Petrisberg, den Flächennutzungsplanänderungen und der Landesgartenschau. Der Plan sieht vor, das betreffende Terrain im Brettenbachtal als Flächen zur Landschaftsentwicklung im Sinne ökologischer Ausgleichsmaßnahmen zu sichern. Das heißt, dort soll der "Offenlandcharakter unter Beibehaltung der Strukturen, pflanzlicher Artenvielfalt und der Schaffung von Streuobstwiesen" gewährleistet werden. Eine extensive Nutzung, zum Beispiel die Beweidung durch Schafe, ist erwünscht, da dies die unkontrollierte Verwaldung und Verbuschung des Gebietes verhindert.
Der Bebauungsplan stieß im Ortsbeirat auf wenig positive Resonanz, bevor es zu einer Abstimmung kam. Johannes Lorscheider (UBM) befürchtet einen Werteverfall der Grundstücke, die sich zum Teil noch in Privatbesitz befinden. Den Eigentümern würde zudem die selbstbestimmte Nutzung ihres Grundes verwehrt. Gerade aber auf die Vermeidung der zunehmenden Wochenendnutzung und agrarischen Bewirtschaftung der Flächen, die die Gefahr einer Zerstückelung der Freiräume in sich birgt, stützt sich die Planungsbegründung.
Peter Terges (CDU) kritisierte die Anpflanzung von Streuobstwiesen, die zur Schädigung der benachbarten Weinberge beitragen würden. So fiel das Votum des Ortsbeirates mit sieben
von neun Stimmen gegen den Bebauungsplan Brettenbachtal aus. Zugefügt wurde der Vorlage für den Beschluss im Stadtrat ein mit sechs Stimmen angenommener Antrag der CDU-Gruppe des Inhalts, dass eine intensive landwirtschaftliche Nutzung der Fläche nicht ausgeschlossen wird.

Rat schafft Baurecht für Tunnel Aveler Tal - Metternichstraße

01.04.2004

Verkehrsplanung für den Petrisberg

Als Nadelöhr zwischen der City und dem Petrisberg sind die Domänen- und die Avelsbacher Straße in Alt-Kürenz von starkem Durchgangsverkehr belastet. Und zwar mit steigender Tendenz, denn das Wachstum der Höhenstadtteile Tarforst und Neukürenz ist noch nicht abgeschlossen. Eine leistungsfähige Umgehungsstraße, die gleichzeitig als direkte Anbindung der Höhenstadtteile an die Autobahn dient, tut not.
19,5 Millionen Euro
Um das Problem zu lösen, hat sich der Stadtrat mit den Stimmen von CDU und UBM jetzt endgültig für die „Tunnelvariante“ entschieden. Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BK 22 „ Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße“ und der Billigung der 48. Flächennutzungsplanänderung „Verkehrsnetz Trier-Nord“ steht das Planverfahren kurz vor dem Abschluss. Die Finanzierung des 19,5 Millionen-Euro-Projekts ist jedoch weiter ungewiss. Die geplante Verbindung zwischen Aveler Tal und Metternichstraße ist das derzeit größte Verkehrsplanungsprojekt in Trier. Vorgesehen ist eine Weiterführung der Straße „Im Aveler Tal“ ab Tabaksmühle mit Untertunnelung der Bahngleise und neuem Anschluss an die Metternichstraße mit einer rund 300 Meter langen Rampe. Die Metternichstraße wird in diesem Bereich in Zukunft vierspurig geführt.
Stimmen der Fraktionen
Während sich CDU-Sprecher Gilbert Felten auf den Hinweis beschränkte, dass die während der Offenlegung des Bebauungsplans eingegangenen Anregungen sorgfältig berücksichtigt worden seien, sprach Manfred Maximini (UBM) im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Höhenstadtteile von einem „wirtschaftspolitisch sehr, sehr wichtigen Verkehrsprojekt“. Rainer Lehnart begründete die Ablehnung der Tunnelvariante durch die SPD-Fraktion mit den hohen Kosten. „Die Stadt müsste selbst rund 10 Millionen Euro aufbringen, damit wären sämtliche anderen Verkehrsprojekte auf Jahre hinaus blockiert.“ Auch die Grünen votierten gegen die Pläne, die, so Manfred Becker, „in die verkehrspolitische Mottenkiste“ gehörten.
Neue Hauptverkehrsachse in Trier-Nord
Die Planung für die Umgehung Kürenz ist eingebettet in eine noch weitergehende Umgestaltung des Verkehrsnetzes im Trierer Norden. Mit dem Beschluss des Stadtrats über die 48. Flächennutzungsplanänderung „Verkehrsnetz Trier-Nord“ wird die Herausnahme der Achse Franz- Georg- und Schöndorfer Straße aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen vorbereitet. Auch dadurch ergibt sich eine weiträumige Entlastung von Wohngebieten. Als neue Hauptverkehrsachse ist die Metternichstraße einschließlich ihrer Weiterführung zum Hauptbahnhof (Moselbahndurchbruch) vorgesehen. Sie soll später bis zu dem geplanten neuen Autobahnanschluss Trier-Ruwer am Grüneberg weitergeführt werden.

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Petrisberg: Nach OVG-Entscheidung kein Baustopp

08.09.2004

Bebauungspläne BU 16, BU 18 und BU 19 für unwirksam erklärt

In der heute veröffentlichten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz werden die Bebauungspläne BU 16, BU 18 und BU 19 für unwirksam erklärt. Die den Bebauungsplänen zugrunde liegende Abwägung sei fehlerhaft, weil der Stadtrat die Lärmbetroffenheit der Straßenanlieger in Kürenz nicht ausreichend berücksichtigt habe. In der der Stadt Trier vorliegenden Urteilsbegründung werden zwar die mit der Planung für den Petrisberg verbundenen Entlastungsmaßnahmen in Form der Umgehung Kürenz und des Petrisbergaufstiegs gewürdigt, jedoch hätte die Stadt Trier nach Auffassung des Gerichts die mit diesen Projekten verbundenen Unsicherheiten auch in der Abwägung mit berücksichtigen müssen.

Dies betreffe insbesondere die noch unsichere Finanzierung. Hintergrund dieser Feststellung ist die Tatsache, dass die Stadt im Rahmen der Abwägung zu den Bebauungsplänen zwar ein Lärmsanierungskonzept für den Bereich der Straße Im Aveler Tal verabschiedet hatte, für den Bereich der Avelsbacher Straße jedoch von einer weit wirksameren Entlastung durch den Bau der Umgehungsstraße und die ÖPNV-Querachse ausgegangen war und deshalb hier auf passiven Lärmschutz verzichtet hatte.
Entscheidend für die Stadt Trier in der Urteilsbegründung ist die Tatsache, dass das Gericht die Abwägung nicht gänzlich verworfen hat. Das Gericht kommt vielmehr zu dem Ergebnis, dass den Betroffenen wegen der herausragenden Bedeutung der geplanten Konversionsmaßnahmen eine Mehrbelastung für eine gewisse Zeit durchaus zuzumuten sei. Es sei es aber notwendig, für den Fall einer großen zeitlichen Differenz zwischen dem Vollzug der Bebauungspläne einerseits und der Fertigstellung der Entlastungsstraße bzw. der ÖPNV-Trasse andererseits Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen und rechtlich abzusichern. Wie derartige Ausgleichsmaßnahmen aussehen könnten, wurde bereits in der mündlichen Verhandlung am 31. August erörtert.
Baudezernent Peter Dietze geht danach davon aus, dass das für den Bereich der Straße Im Aveler Tal beschlossene Lärmsanierungskonzept auf die darüber hinaus betroffenen Bereiche ausgeweitet wird. Das erweiterte Konzept würde dann jedoch jedoch nicht sofort wirksam werden müssen. Es sei hier vertretbar, den Anspruch auf Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen erst in Kraft treten zu lassen, wenn die weiter reichenden Entlastungsmaßnahmen auch auf absehbare Zeit aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar seien. Denkbar sei diesbezüglich ein Übergangszeitraum von etwa 10 Jahren. Nach Einschätzung von Dietze wird der Stadtvorstand dem Stadtrat umgehend eine entsprechende Beschlussvorlage unterbreiten. Der vom OVG beanstandete Fehler bei der Abwägung im Bebauungsplanverfahren könne damit kurzfristig geheilt werden. Für die Stadt und die weiteren Verfahrensbeteiligten wäre Klarheit geschaffen. Entscheidend sei aber, so Dietze, dass damit die Entwicklung des Konversionsprojekts auch nach der Landesgartenschau entsprechend den bisherigen Planungen weitergehen könne.

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