Bau eines Hauses der Vereine auf dem Petrisberg am Sport- und Servicezentrum (Grundsatzbeschluss und Baubeschluss) Ausserplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 100 GemO
14.09.2005
Stadtrat Trier Vorlage 333/2005
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ wurden die beiden Vereinsgebäude der Sportvereine FSV Kürenz und PSV entfernt. Grundlage hierfür ist der Stadtratsbeschluss 417/2002 vom 27.11.2002.
Den Vereinen wurde zugesagt, dass ihnen nach Abschluss der Landesgartenschau ein vollwertiger Ersatz an der neuen Sportanlage geschaffen würde. Die ermittelten Baukosten in Höhe von 249.339 € enthalten keine Architekten- und Projektsteuerungsleistungen; sie sollen vom Amt für Gebäudewirtschaft ohne Berechnung erbracht werden. Die Entschädigung für die alten Gebäude , die den Vereinen seitens der Stadt entsprechend der Bewertung des Gutachterausschusses gewährt wurde, soll zum überwiegenden Teil in die Finanzierung des Ersatzgebäudes einfließen.
Darüber hinaus bringen die Vereine einen großen Anteil an Eigenleistungen ein, indem sie die Boden-, Wand- und Deckenbeläge sowie die Außenanlagen und die Inneneinrichtung in Eigenleistung übernehmen. Für die in diesem Zusammenhang stehenden Materialbeschaffungen werden den Vereinen die nicht in die Finanzierung des von der Stadt erstellten Gebäudes eingerechneten Anteile aus den Entschädigungssummen (FSV Kürenz 10.060 € und PSV Trier 9.200 €) ausgezahlt.
Die eigentumsrechtliche Situation wird gem. der Forderung der ADD im Rahmen der Zuschussbewilligung in der Form geklärt, dass die Grundstücksfläche, auf dem das Gebäude erstellt wird, von der EGP unentgeltlich ins Eigentum der Stadt Trier zurück übertragen wird. Eine entsprechende Zustimmung seitens der EGP liegt vor. Das Gebäude bleibt im Eigentum der Stadt.
Über die Nutzung des Vereinsgebäudes wird mit den beiden Vereinen eine einvernehmliche vertragliche Regelung herbeigeführt. Des weiteren müssen die beiden Vereine die Folgekosten des Gebäudes sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebenkosten übernehmen.
Aus Kostengründen wird für beide Vereine ein gemeinsames Gebäude errichtet, in dem jedoch jeder Verein seine eigenen Bereiche hat. Die infrastrukturellen Einrichtungen für die Sportstätten (Duschen, Umkleiden, Schiedsrichterraum, Geräteraum etc.) sind bereits im Untergeschoss des Biergartengebäudes vorhanden und stehen den Vereinen zur Nutzung zur Verfügung. Das Raumprogramm wurde im Detail mit den beiden Vereinen einvernehmlich abgestimmt.