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Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Petrisberges mit der EGP

30.04.2002

Stadtrat Trier Vorlage 116/2002

Der Stadtrat der Stadt Trier hat zur Entwicklung und zivilen Nutzung der ehemals militärisch genutzten Flächen auf dem Petrisberg im Juni 2000 (Drucksache Nr.255/2000) eine Entwicklungssatzung beschlossen, die mit Datum der Bekanntmachung vom 13.12.2000 rechtskräftig geworden ist. Der Satzungsbereich umfasst neben den ehemaligen Militärflächen noch Flächen des Landes Rheinland-Pfalz, Grundstücke der Stadt Trier sowie einzelne Privatgrundstücke im unmittelbaren Randbereich der Krone Belvedere.
Wesentliches Entwicklungsziel für diese jahrzehntelang der Bevölkerung von Trier nicht zugänglichen Flächen ist eine Nutzungsstruktur innerhalb der nächsten 10 Jahren aufzubauen, die eine qualitativ und städtebaulich hochwertige Mischung zwischen  Wohnen, Arbeiten und Freizeitinfrastruktur ermöglicht. Weitergehende Ziele sind im städtebaulichen Grundvertrag festgelegt (Anlage 1) Entwicklungskern des Gebietes wird die Realisierung des Wissenschaftsparks Krone sein, der in Bestandsgebäuden wie auch in Neubauten auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer reagieren kann. Drei der 10 Bestandsgebäude sind bis Mitte des Jahres 2002 durch die Stadt saniert, die restlichen werden durch die EGP je nach Nachfrage modernisiert.
Die 4 Wohngebiete sind für attraktive Einfamilienhausbebauung sowie in Einzelbereichen für qualitativ hochwertigen Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Umrahmt wird das Gesamtgelände mit einer großzügig gestalteten, sensibel in den vorhandenen Landschaftsraum integrierten Freianlagenplanung, die in den nächsten 2 Jahren durch die Landesgartenschau Trier 2004 GmbH hergestellt wird und im Jahr 2004 für die Durchführung der LGS Trier genutzt wird. Nach notwendigen Rückbaumaßnahmen wird das Gelände im Jahr 2005 der Entwicklungsgesellschaft zurückgegeben. Die konkret benannten Flächen, die Art und Qualität der Nutzungen in diesen Flächen sowie die Finanzierung werden in einem gesonderten Vertrag zwischen der EGP sowie der Durchführungsgesellschaft Landesgartenschau Trier 2004 geregelt.

(Fortsetzung siehe Dokument)