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Schlüsselprojekt auf der Höhe

26.01.2001

Erschließung des Petrisberges muss noch in diesem Jahr beginnen - Rat segnet Pläne der Verwaltung ab

Von unserem Redakteur RAINER NEUBERT: TRIER. Noch in diesem Jahr soll die Nutzung des ehemaligen Kasernengeländes Belvédère beginnen. Der Stadtrat hat die Verwaltung gestern Abend beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen dafür voranzutreiben.
»Dieser Beschluß wird die Entwicklung der Stadt Trier entscheidend voranbringen, wenn wir alles richtig machen.« Nicht nur diese Aussage von Oberbürgermeister Schröer bei der Pressekonferenz im Vorfeld der Ratssitzung gab einen Hinweis darauf, welche Bedeutung die Entwicklung des 71 Hektar großen Geländes auf dem Petrisberg hat. Auch die Anwesenheit von zwei weiteren Stadtvorstandsmitgliedern dokumentierte den Stellenwert, den das Projekt bei der Stadtverwaltung einnimmt.
Baudezernet Peter Dietze wird die Stadt in der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH(EGP) vertreten , die alle Grundsatzentscheidungen für das gesamte ehemalige Kasernen-Areal treffen soll.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bilder

Rahmenplan 2001
Rahmenplan 2001

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

02.02.2001

Gesellschafterversammlung Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) in Gründung Protokoll der Sitzung

Am Freitag, den 02.02.2001 fand eine Besprechung der Gesellschafterversammlung Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) in Gründung statt.
Es nahmen teil:
Stadt Trier
Beigeordneter Peter Dietze
Bruno Rommelfanger
Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ( DSK)
Johann Rautschka-Rücker
Winrich Voß
gbt Wohnungsbau und Treuhand AG Trier
Karl August Heise
Volker Doerfel
Rheinland-Pfälzische Gesellschaft für Immobilien und Projektmanagement mbH RIM
Dr. Walter Hitschler
Sts a.D: Jürgen Debus

Ausgangslage:
Die Stadtratsvorlage 579/2000 / Sitzung des Stadtrates am 25.01.2001, die die gesamte Thematik behandelt, lag allen Teilnehmern vor, da sie mit der Einladung zugestellt wurde. Das Konversionsgebiet Petrisberg ist durch Satzungsbeschluss des Stadtrates als Entwicklungsgebiet ausgewiesen. Zur Entwicklung der Gesamtkonzeption soll eine Entwicklungs- und eine Betreibergesellschaft gegründet werden. Der Entwicklungsgesellschaft wird von Seiten der Stadt der Baudezernent als städtischer Vertreter angehören. Zur Realisierung ist vorgesehen, dass die Stadt mit der EGP einen städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Gebietes abschließt. Die EGP ist eine Gesellschaft auf Zeit, die umsetzt und erschließt.  Bei der Umsetzung  ist  zu  berücksichtigen, dass die geplante Landesgartenschau 2004 einige Eckpunkte vorgibt z.B. hinsichtlich der Abfolge der notwendigen Erschließung, die es zu beachten gilt.
Der derzeit vorliegende Wirtschaftsplan für die Entwicklungsmaßnahme geht davon aus, dass die EGP Eigentümer aller Grundstücke werden soll und die Stadt keine Parzellen in ihrem Eigentum behält, um u.a. auch evtl. Erbbaurechte zu vergeben.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

23.02.2001

Besprechung Gesellschafter EGP

Teilnehmer :
gbt: Herren Doerfel und Dr. Heise
RIM: Herren Debus und Wagner
DSK: Herr Dr. Voß
Stadt: Herren Dietze und Rommelfanger

Herr Dietze und Herr Dr. Voß informierten die Teilnehmer darüber, dass die DSK nicht als Gesellschafter in die EGP eintreten wird .
Herr Dietze stellte die letzte Planfassung des Entwicklungsbereiches - Stand Januar 2001 - vor.
§ 7 des städtebaulichen PRE-Vertrages Kaiserslautern wurde als Muster vorgetragen , da er als Modell auch für Trier dienen könnte, insbesondere die Kopplung städtebaulicher Vertrag, Grundstücksvertrag mit den Partnern unter Einbindung des Landes und des Bundes. Dies setzt voraus, daß die EGP alle Grundstücke kauft, die Erschließungs- und Ordnungsmaßnahmen gefördert und bezuschußt werden. Die Stadt leitet diese Fördermittel weiter.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Entwicklungsgesellschaft Petrisberg in Gründung

16.03.2001

3. Besprechung der Gesellschafterversammlung

Vorschlag zur Tagesordnung:
1. Begrüßung und Einführung (Dietze)

2. Sachstandsberichte - Entscheidungsprozess der Gesellschafter
- Fortschreibung des Wirtschaftsplans (siehe Tischvorlage)
- Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans (Terminplan siehe Tischvorlage)
3. Struktur der vorgesehenen Gesellschaften (Entwicklungs- / Betreiber-/Gesellschaft)
- Aufgaben der Entwicklungsgesellschaft - Aufgaben der Betreibergesellschaft
- Zusammenwirken der beiden Gesellschaften
  - Mitwirkung bei der Rahmenplanung/Konzeption Wissenschaftspark
  - Projektentwicklung und Akquisition / Vorleistungen Betreibergesellschaft
  - Abstimmung von Sondergutachten etc. (z.B. Energieversorgungskonzept)
4. Struktur der künftigen Verträge
- Gesellschaftsvertrag Entwicklungsgesellschaft
- Städtebaulicher Vertrag
- Erschließungsvertrag
- Fördervertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz (
- Verträge mit der Betreibergesellschaft
5. Entwicklungsgesellschaft als Bauherr von Hochbauten
- Vorgehensweise Grundsätze
- Gebäude Biogeographie Prof. Müller
- weitere Maßnahmen
6. Einschaltung von Planern und Sonderfachleuten
- Städtebauliche Rahmenplanung
- Projektsteuerung
7. Zeitplanung und Aufgabenverteilung
8. Verschiedenes

Aufgestellt:
P. Dietze
Trier, 15.03.01

Wissenschaftspark Trier

26.03.2001

Aktennotiz Nr. 1 von Prof. Dr. Hans-Jörg Birk zur Besprechung am 28.03.2001

Sehr geehrter Herr Dr. Weinand,
in Vorbereitung unseres Besprechungstermins am kommenden Mittwoch übersende ich Ihnen Überlegungen zur Organisationsstruktur. Es handelt sich in Wirklichkeit nur um Fragestellungen; weil anderes auf der Basis der bisherigen Informationen deshalb nicht möglich ist, weil mir die Gründe für die Aufteilung zwischen EGP und Betreibergesell­schaft mit zunehmenden Unterlagen Immer unklarer werden. Wir müssen hierüber in aller Offenheit sprechen.
Entscheidend ist für mich, dass wir gemeinsam definieren:
- Welche Aufgaben hat die EGP?
- Welche Aufgaben hat die Betreibergesellschaft?
- Wie werden die Aufgaben gegeneinander abgegrenzt?
- Ist diese Abgrenzung in der Praxis handhabbar, sinnvoll und hinreichend transparent?

Drücken Sie mir die Daumen, dass ich pünktlich bin. Ich habe es mir fest vorgenommen.

von Prof. Dr. Birk diktiert vom PC aus gefaxt. Ein unterschriebenes Exemplar wird per Post nachgereicht
Mit freundlichem Gruß Rechtsanwalt

(Aktennotiz Nr. 1 siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

28.03.2001

Schnittstellen zwischen Entwicklungsgesellschaft / Betreibergesellschaft Besprechung

Sehr geehrte Frau Horsch, sehr geehrte Herren,

wie abgestimmt, werden wir uns am 28.03.2001 zu einer weitergehenden Besprechung treffen, in der die Schnittstellen zwischen der geplanten Besitzentwicklungsgesellschaft und der ge­planten Betreibergesellschaft zur Umsetzung der Konversionsfläche Petrisberg/Wssen­schaftsPark Trier abgestimmt werden soll.
Zu diesem Zweck hat es Prof. Birk übernommen, eine grundlegende Organisationsstruktur schematisch aufzubauen. Ich hoffe, dass wir diese Grundstruktur kurz vor unserer Sitzung am 28.03.2001 erhalten.
Wir selbst haben es über­nommen, sowohl auf der Entwicklungsgesellschafts- als auch auf der Betreibergesellschafts­ebene die Aufgaben zu definieren, die anschließend die Konstruktion inhaltlich füllen soll.
Als Tagungsordnung möchte ich vorschlagen:
1. Diskussion der grundlegenden Organisationsstruktur
2. Aufgaben der Entwicklungsgesellschaft
3. Aufgaben der Betreibergesellschaft
4. Zusammenwirken der beiden Gesellschaften im Vorhaben
5. Vertragliche Konsequenzen
5.1 Vertrag der Stadt Trier mit dem Land (Fördermittelvertrag)
5.2 Vertrag auf der Ebene der Entwicklungsgesellschaft
5.3 Vertrag auf der Ebene der Betreibergesellschaft
5.4 Vertrag zwischen Entwicklungsgesellschaft und Betreibergesellschaft
6. Sonstiges
7. Weitere Termine

Für eine Bestätigung des Termins wäre ich Ihnen dankbar.

gez.: P. Dietze

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

04.04.2001

Notiz (vom 19.04.2001) zum EGP-Gespräch am 04.04.2001

Teilnehmer:
gbt: Herren Doerfel und Dr. Heise
RIM: Herren Debus und Wagner
SK: Herr Passek
DSK: Herr Walrabe
Stadt Trier: Herren Dietze und Rommelfanger

Zu Beginn des Gespräches wurde nochmals klargestellt, dass die Konzeption Petrisberg bedingt, zwei Gesellschaften zu gründen; und zwar die Entwicklungsgesellschaft als Gesellschaft auf Zeit und die Betreibergesellschaft. Während die EGP auch Eigentum bildet, wird die Betreibergesellschaft nicht Eigentümer, sondern widmet sich der Organisation des Wissenschaftsparks . Die Tätigkeit der Betreibergesellschaft bezieht sich nur auf den WIP, während die Zuständigkeit der EGP das gesamte Gebiet erfasst. Die Notwendigkeit zwei Gesellschaften zu bilden, ergibt sich aus dem gesteckten Zeitrahmen und der Gebietszuständigkeit.

Die RIM verdeutlichte nochmals die Voraussetzungen für ihr Tätigsein Ein Ertrag muss gewährleistet sein, der zumindest der Kapitalerhaltung dient. Nach 10 Jahren wird die RIM aus der Gesellschaft aussteigen. Ihre Aufgabe sieht sie in der Gewährung der Anschubfinanzierung.

Die gbt wird sich am 29.5. in der Aufsichtsratssitzung festlegen. Deswegen ist es erforderlich, dass die finanzielle Abwicklung mit Risiko - Kosten und Erlöse - greifbar wird. Nach den derzeit vorliegenden Daten ist es fraglich, ob die gbt das Risiko der Beteiligung eingehen kann.

Die Sparkasse wird in der Verwaltungsratsitzung am 9.5. die Teilnahme diskutieren. Der Stadtratsbeschluss zur Gesellschaftsgründung sollte in der Juni Sitzung des Stadttrates gefasst werden.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

06.09.2001

Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH - EGP (Ds.Nr. 322/2001 ); weitere Vorgehensweise

Vermerk vom 06.09.2001 / ZL-Beteiligungscontrolling / Elmar Kandels

1.
Nachdem die Vorlage Ds.Nr. 322/2001 in der Sitzung des Stadtvorstandes am 03.09.2001 aufgrund der bestehenden Unklarheiten nicht behandelt worden war, fand heute bei Dez. V eine Besprechung zur Koordination der weiteren Vorgehensweise statt.
An dieser nahmen teil:
Beig. Dietze, Dez. V
Herr Rommelfanger, Amt 60
Herr Meyer, ZL/20
der o.g. Bearbeiter

Im Ergebnis konnte sich auf folgende weitere Vorgehensweise geeinigt werden :
a) Amt 60 als zuständiges Fachamt erstellt die zur Gesellschaftsgründung nach § 92 1 GemO erforderliche Analyse über die Vor- und Nachteile der öffentlichen und privatrechtlichen Organisationsformen im konkreten Einzelfall - unter Berücksichtigung der im Gesetz genannten Aspekte, insbesondere der Darstellung der sich hieraus für den kommunalen Haushalt ergebenden Auswirkungen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Wissenschaftspark Trier

08.10.2001

Besprechung am 28.09.2001 / Notiz Dr. Widdau an Baudezernent Dietze

1.
Sowohl aus organisatorischen als auch aus Kostengründen hatte ich vorgeschlagen, die zukünftig geplanten Aufgaben sowohl der Entwicklungsgesellschaft als auch der Betreibergesellschaft in einer Gesellschaft zusammenzufassen. Die jeweiligen Aufgaben­bereiche könnten mittels einer Geschäftsordnung festgelegt, bzw. abgegrenzt werden. Sollte aus irgendeinem Grund zukünftig die Gründung einer zweiten Gesellschaft notwendig sein, so bietet sich an, dies in Form einer Tochtergesellschaft zu realisieren. Hintergrund des von mir gemachten Vorschlages ist, dass auf grund einer gestrafften Organisation (eine Gesellschafterversammlung und gegebenenfalls nur ein Aufsichtsrat) eine schnellere Ent­scheidungsfindung gegeben ist.

(Fortsetzung siehe Dokument)

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