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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

05.12.2001

Abwendungsvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz / Schreiben an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung , Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz

Im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg in Trier ist das Land Rheinland Pfalz Eigen­tümer einer Fläche, die entsprechend den Zielen der Entwicklungsmaßnahme zu entwickeln ist. Des weiteren wird das Land durch Tauschvertrag ein weiteres Grundstück von der Stadt übernehmen . Die entsprechenden Gespräche wurden bereits zwischen Stadt und Land geführt. Nach Entwicklungsrecht ist die Stadt verpflichtet , die Grundstücke innerhalb der Entwick­ lungsmaßnahme ins Eigentum zu übernehmen, es sei denn, dass sich der Grundstücks­ eigentümer verpflichtet , die Verwendung der Grundstücke nach den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu garantieren.

(Details siehe Dokument)