Konversion Petrisberg: Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und des Projektes WissenschaftsPark Trier
25.01.2001
Stadtrat Trier Vorlage 579/2000
Antrag:
1. Der Stadtrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird im Einzelnen beauftragt:
• die in der Vorlage genannten Nutzer für den WissenschaftsPark unter Beachtung des Nutzungsprofils und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit zu sichern;
• die haushaltsrechtlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens zu schaffen;
• die städtebauliche Rahmenplanung abzuschließen;
• die Fördermittel zu sichern, die das Land in Aussicht gestellt hat.
3. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der in der Anlage dargestellten Struktur beauftragt, die (Verhandlungs)Gespräche mit den potenziellen Partnern zu führen und bis zum Ende des 1. Quartals 2001 dem Rat eine detaillierte Entscheidungsvorlage vorzulegen. Innerhalb der Verwaltung sind ebenfalls die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit ein effizientes Zusammenwirken an der Schnittstelle zur Verwaltung und von dort zum Rat geschaffen werden kann.
4. In den Dezernatsausschüssen IV und V wird über das Vorhaben kontinuierlich berichtet.
(Auszug Begründung)
Das im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung des Gebietes Petrisberg als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erarbeitete Strukturkonzept wird derzeit fortgeschrieben und konkretisiert. Sie bauen auf die bisherigen Voruntersuchungen bzw. „Machbarkeitsuntersuchungen" auf, die auch für die Ansiedlung der Nutzungen als Leitfaden gilt.
Die aktuelle Entwurfsfassung gibt Anlage 1 wieder.
Im Lenkungsausschusses „Stadtentwicklung & Konversion" wurde abgestimmt, dass der WissenschaftsPark aus Kosten- und Zeitgründen auf dem Kopfgelände starten wird. Im Rahmen der Gesamtplanung wurden folgende Festlegungen getroffen:
- Bestimmte miteinander abgestimmte Gebäude am Kopf der Liegenschaft bleiben bestehen und können in der gegebenen Substanz nach § 33 bzw. 34 BauGB für den WissenschaftsPark umgenutzt werden;
- Die Teilfläche „Kopf' wird gegenüber dem Bereich „Wohnen" eindeutig abgegrenzt. Die ÖV-Haupttrasse und die überörtliche IV-Trasse soll den Standortbereich des WissenschaftsParks nicht zerschneiden. Sie soll die beiden Nutzungsbereiche „Wohnen" und ,,WissenschaftsPark" voneinander trennen.
- Das bisherige Flächenverhältnis zwischen Wissenschaftspark und Wohnen soll weiterhin aufrecht erhalten werden; um dies zu gewährleisten, wird die zentrale Erschließungsachse im Bereich des Lagers Belvedere (Fläche C) nach Nordosten verschoben.
(Fortsetzung siehe Dokument)