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Landesgartenschau 2004 in Trier

18.12.2001

Landesgartenschau in Trier 2004 - Durchführungshaushalt - Vorabzuschuss

Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.11 2001, Drucksache 445/2001 wird zur Durchführung der Landesgartenschau die Landesgartenschau Trier 2004 GmbH gegründet. Der im Rahmen der Erstellung der Bewerbungsunterlagen aufgestellte Kosten- und Finanzierungsplan des Durchführungshaushaltes der Landesgartenschau Trier 2004 GmbH bildet die Grundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes der in Gründung befindlichen Gesellschaft (vgl. Anlage 1 ).
Diese Kosten zur Deckung des Durchführungshaushaltes (Betriebskosten) sind nach den Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz nicht förderfähig und sollen durch Eintrittsgelder, Mieten, Spenden und Sponsorengelder sowie Eigenmittel der ausrichtenden Kommune finanziert werden.
Die Verteilung der Betriebskosten ist wie folgt:
- Ausgaben 6,19 Mio
- Einnahmen (Eintrittsgelder, Mieten, Spenden, Sponsoring) 5,02 Mio
- voraussichtl. Defizit (Eigenanteil der Stadt) 1,17 Mio

Durch Beschluss des Stadtrates vom 30. Mai 2001 (Drucksache 177/2001) hat sich die Stadt Trier zur Übernahme des nicht gedeckten Anteils an den Betriebskosten der Landesgartenschau Trier 2004 GmbH verpflichtet. Da die Landesgartenschau Trier 2004 GmbH bis zum eigentlichen Ausstellungsjahr 2004 über keine ausreichenden eigenen finanziellen Mittel verfügt, müssen die Ausgaben der Gesellschaft zwischenfinanziert werden. Um hohe Überziehungs- und Kreditzinsen zu vermeiden, wird im Januar 2002 ein Abschlag auf den zu erwartenden Betriebskostenzuschuss an die Landesgartenschau Trier 2004 GmbH in Höhe von 300.000 gezahlt.
Über die Höhe der weiteren Abschlagszahlungen wird nach Vorliegen des im Februar zu erstellenden Wirtschaftsplanes eine Entscheidung herbeigeführt.

(siehe auch Dokument)