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Petrisberg Krone Belvédère - Förmliche Festlegung als städtebauliche Sanierungsmaßnahme

19.11.2003

Stadtrat Trier Vorlage 428/2003

Der Bereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“ wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2000 förmlich als städtebaulicher Entwicklungsbereich festgelegt. Zwischenzeitlich wurde die weitere Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme nach Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002 durch städtebaulichen Vertrag an die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH übertragen. Vor diesem Hintergrund wurde die Entwicklungssatzung mit Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2003 aufgehoben.
Im Rahmen der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Projektes ist nun deutlich geworden, dass die Umnutzung des zu erhaltenden Gebäudebestandes im Randbereich der Krone Belvédère den Einsatz der förmlichen Regelungen des besonderen Städtebaurechts gem. §§ 136 ff Baugesetzbuch erforderlich macht. Der betreffende Bereich soll deshalb gem. § 142 Abs. 3 BauGB förmlich als städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Petrisberg Krone Belvédère“ festgelegt werden.
Die erforderlichen vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB sowie die Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger und Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB ist bereits im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung des Bereichs als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erfolgt. Auf eine erneute Durchführung dieses Verfahrens kann deshalb verzichtet werden. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH als Grundstückseigentümerin hat ihre Mitwirkungsbereitschaft erklärt.

Petrisberg Krone Belvédère - Erweiterung" - Satzungsbeschluss

08.07.2005

Stadtrat Trier Vorlage 232/2005

Der Bereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“ wurde zunächst durch Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2000 förmlich als städtebaulicher Entwicklungsbereich gemäß § 165 Baugesetzbuch festgelegt. Nach Übertragung der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme an die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH (Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002) wurde die Entwicklungssatzung mit Beschluss vom 30.01.2003 aufgehoben. Die Sicherstellung der Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit der EGP geregelt.
Im Hinblick auf den für den Gebäudebestand an der Krone Belvédère weiterhin gegebenen Sanierungsbedarf wurde dieser Bereich mit Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2003 (Drucksache 428/2003) förmlich als städtebauliche Sanierungsmaßnahme gem. § 142 BauGB festgelegt. Die Details der Modernisierung werden durch Modernisierungsverträge für jedes einzelne Gebäude geregelt.
Die Konzeption der Bestandsmodernisierung für die ehemals militärisch genutzten Gebäude wurde nun dahingehend fortgeschrieben, dass auch das Verwaltungsgebäude der Landesgartenschau als Bestandteil des Wissenschaftsparks erhalten werden soll. Beabsichtigt ist eine Umnutzung und Erweiterung des Gebäudes für den Dienstleistungsbereich. Die ursprünglich in der städtebaulichen Rahmenplanung definierte Absicht zur Entwicklung eines Wohngebietes an diesem Standort entfällt.