Mit »Entwicklungskonzept« verschlagwortete Ereignisse

4 Ereignis in der Datenbank

Trierer Architekten gestalten Landesgartenschau

02.03.2002

Preisgericht entscheidet

Das Gelände der Landesgartenschau 2004 auf dem Petrisberg wird von einheimischen Architekten gestaltet. Das Preisgericht, das im Rahmen eines Wettbewerbs insgesamt 26 Bewerbungen zu bewerten hatte, entschied sich nach einer Marathonsitzung am Freitag und Samstag einstimmig für den Entwurf von Helmut Ernst und Michael Schwarz aus Trier. Am 1. August sollen die Arbeiten beginnen. Da es sich um einen anonymen Wettbewerb handelte, wusste die Jury bis zum Schluss nicht, welche Landschaftsarchitekten die Entwürfe eingereicht hatten.
„Dieses Votum ist ein erster Schritt zum Erfolg“, lautete die Einschätzung von OB Helmut Schröer auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die Jury-Entscheidung. „Wir hatten die Wahl zwischen provokanten Ideen mit mehr oder weniger inszenierten Landschaften und eher leisen Entwürfen, die sich stark an der vorhandenen Landschaft orientieren“, erklärte die Vorsitzende des Preisgerichts, Landschaftsarchitektin Professor Cornelia Bott. Der Plan von Ernst und Schwarz gehört eindeutig zur zweiten Kategorie und wirkt auf den ersten Blick eher unspektakulär, legt dafür aber umso mehr Wert auf Nachhaltigkeit. „Das war uns sehr wichtig, schließlich soll das Gebiet der Landesgartenschau später nahtlos in das Wohngebiet und den Wissenschaftspark hineinwachsen“, betonte Baudezernent Peter Dietze.
(Fortsetzung siehe Dokument!)

Dokumente

Städtebauliches Rahmenkonzept für Petrisberg steht

30.04.2002

Umnutzung der Konversionsfläche

Der Trierer Stadtrat hat für den Entwicklungsbereich Petrisberg einen städtebaulichen Rahmenplan beschlossen, in dem die Bedingungen für die zukünftige Entwicklung und Nutzung der ehemaligen Konversionsfläche festgelegt werden. Das Konzept
baut auf vorangegangenen Planungsschritten auf und bezieht auch die Konzeption der 2004 in einem Teilbereich stattfindenden Landesgartenschau mit ein. Gegenstand der Entwicklungsmaßnahme ist die nachhaltige Entwicklung eines neuen Stadtteils mit den Nutzungsschwerpunkten Wissenschaftspark, Wohnungsbau, Universitätserweiterung und Naherholung. Während große Teile der Verwaltungsvorlage bei den im Rat vertretenen Fraktionen einstimmig angenommen wurden, wurde die Verkehrserschließung des Gebietes kontrovers diskutiert.
Wissenschaftspark und Gewerbe
Angestrebt wird die Entwicklung eines hochwertigen Dienstleistungs- und Gewerbestandortes mit dem Schwerpunkt Wissenschaftspark. Vor allem ist dabei an Betriebe aus den Bereichen Forschung und Wissenschaft, Informations- und Kommunikationstechnik, Gesundheitswesen, Bauen und Wohnen, Design sowie Freizeit-Tourismus und Wellness gedacht.
Wohnungsbau
Vier ausgewiesene Flächen sind für die Entwicklung hochwertiger Wohngebiete – vor allem mit freistehenden Einfamilienhäusern – vorgesehen. In untergeordnetem Umfang kann auch Mietwohnungs-/Geschosswohnungsbau realisiert werden. Die Mindestgröße der Grundstücke beim Einfamilienhaus wird 600 Quatratmeter betragen, es werden aber auch größere Grundstücke angeboten.
Verkehrserschließung
Ziel ist, mit einem Maßnahmenbündel im Bereich Kfz-Verkehr und Öffentlicher Personen-Nahverkehr eine Mengenentlastung für den Stadtteil Kürenz zu erreichen und verbleibende Verkehre umweltverträglich zu integrieren. Vor allem die UBM-Frakion, aber auch Teile der CDU-Fraktion stimmten gegen den Plan, die bisherige Widmung der angrenzenden Sickingenstraße und Pluwigerstraße als Verkehrsstraße aufzuheben, um einen autofreien Panoramaweg am südlichen Rand des Kasernengeländes realisieren zu können. Die Mehrheit des Stadtrates stimmte für die vom Rathaus vorgeschlagene Lösung, die Sickingenstraße in einem Teilbereich, ohne aber die bestehende Verbindung gänzlich zu unterbrechen, auf einer anderen Trasse zu führen und sie als eine untergeordnete Anbindung für das Wohngebiet zu nutzen.
Freiraumentwicklung
Ein großer Teil des Entwicklungsgebietes wird als Naherholungsgebiet für die Stadt Trier ausgewiesen. Diese Flächen sind grundsätzlich von Bebauung freizuhalten.

Dokumente