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Bebauungspläne BU 18 »Belvedere-Ost«, BU 19 »Sattelpark Petrisberg«, BU 20 »Petrisberg Mitte« - Aufstellungsbeschluss

04.04.2001

Stadtrat Trier Vorlage 072/2001

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 (Drucksache Nr. 255/2000) die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs «Petrisberg« als Satzung beschlossen. Die Satzung ist nach Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord seit 19.12.2000 rechtsverbindlich.

Für städtebauliche Entwicklungsbereiche sind gemäß § 166 Abs. 1 Baugesetzbuch ohne Verzug Bebauungspläne aufzustellen. Als Grundlage hierfür (im Sinne einer planerischen Gesamtkonzeption) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 02.11.2000 (Drucksache Nr. 264/2000) die Vergabe einer städtebaulichen Rahmenplanung beschlossen. Darüber hinaus sind bereits Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne BU 16 »Konversion Petrisberg-Ost« (19.06.2000) und BU 17 »Konversion Petrisberg Belvedere Nord« (25.01.2001) gefasst worden.
Nachdem die städtebauliche Rahmenplanung mittlerweile einen in weiten Teilen abgestimmten Stand der Konkretisierung erreicht hat, sollen nun auch für die weiteren Teile des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Bebauungsplanaufstellungsbeschlüsse gefasst werden. Eine weitere Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung besteht darin, die für die von der Stadt Trier angestrebte Landesgartenschau benötigten Flächen im Randbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme planungsrechtlich zu sichern.

Bilder

Plan der Bebauungspläne Petrisberg 2001
Plan der Bebauungspläne Petrisberg 2001

Koblenz/Trier: OVG beanstandet Bebauungspläne am Petrisberg

08.09.2004

TV Ticker 08.09.04

Wegen unzulänglicher Bewältigung der "Fernwirkungen" des Straßenverkehrs hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem heute verkündeten Urteil drei Bebauungspläne der Stadt Trier für unwirksam erklärt.

Die drei Bebauungspläne "Petrisberg-Ost", "Belvedere-Süd" und "Landschaftspark Petris¬berg", wurden vom Trierer Stadtrat im Jahr 2003 als Satzungen beschlossen. Die Planung sieht auf dem Areal südöstlich der Kernstadt von Trier ein Gewerbe- und Mischgebiet, ein Wohngebiet sowie ein Parkgelände mit Erholungs- und Freizeitflächen vor. Ein Großteil des Parks ist bereits im Zuge der Landesgarten¬schau 2004 verwirklicht worden.

(Fortsetzung siehe Dokument)