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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Vergabe von Planungsleistungen

23.10.2000

Beratung der Vorlage Stadtrat 264/2000 - Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtvorstandes 40/2000

Oberbürgermeister Schröer berichtete von einem Gespräch mit Herrn Hiller vom Innenministerium über die Entwicklung auf der Tarforster Höhe. Aufgrund der Entwicklungsmaßnahme sei eine Rahmenplanung erstellt worden. Es liege eine Kostenschätzung der DSK vor. Im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme gebe es das Projekt "Wissenschaftspark" wobei Frau Horsch aufgrund einer Festlegung des Stadtvorstandes die Projektleiterin des Wissenschaftsparkes sei. Im weiteren Fortgang seien Überlegungen angestellt worden, die Grundstruktur ggf. anzupassen. Eine erste Anpassung inhaltlicher Art habe Mitte August in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium stattgefunden. Die Entwicklungsmaßnahme Petrisberg habe als ers­ten Punkt den sog. ,,Nukleus" als Maßnahme in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses vor­gesehen. Es habe sich herausgestellt, dass aufgrund der aktuellen Nachfragen zu diesem Standort schneller Handlungsbedarf bestehe. Frau Beigeordnete Horsch habe darauf hin­ gewiesen, dass den Nachfragern sehr schnell, d.h. in den nächsten Monaten, etwas ange­boten werden müsse.
Hierzu sei der bereits im August in der Lenkungsgruppe diskutierte Gedanke. entwickelt worden, dass das Gesamtkonzept bestehen bleibe, jedoch die Reihen­folge geändert werde. Mit der Krone werde begonnen. Hier können die Kasernen relativ schnell wieder hergerichtet werden, dies habe eine Anpassung der Rahmenplanung zur Folge, die von der DSK erstellt worden sei. Es habe eine weitere Diskussion über die Frage stattgefunden, ob die bisherige Arbeitswei­se bzw. Organisation mit dem parallel laufenden Projektmanagement funktioniere.
Nach intensiver Diskussion sei nun beabsichtigt, die Organisationsform anzupassen. Danach wer­de für das Gesamtgebiet die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft vorgeschlagen. Dies habe zur Folge, dass in dieser Entwicklungsgesellschaft alle Bausteine parallel entwickelt werden und auch die unterschiedlich fließenden Finanzströme unter einem Dach entwickelt werden. Die hoheitliche Aufgabe, wie bspw. die Planungshoheit, verbleibe weiterhin bei der Stadt. Die Entwicklungsgesellschaft müsse sich an diesen Planungen orientieren. Vom Innenministerium sei sichergestellt worden, dass die Zuschüsse an die Entwicklungsgesellschaft fließen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

02.02.2001

Gesellschafterversammlung Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) in Gründung Protokoll der Sitzung

Am Freitag, den 02.02.2001 fand eine Besprechung der Gesellschafterversammlung Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) in Gründung statt.
Es nahmen teil:
Stadt Trier
Beigeordneter Peter Dietze
Bruno Rommelfanger
Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ( DSK)
Johann Rautschka-Rücker
Winrich Voß
gbt Wohnungsbau und Treuhand AG Trier
Karl August Heise
Volker Doerfel
Rheinland-Pfälzische Gesellschaft für Immobilien und Projektmanagement mbH RIM
Dr. Walter Hitschler
Sts a.D: Jürgen Debus

Ausgangslage:
Die Stadtratsvorlage 579/2000 / Sitzung des Stadtrates am 25.01.2001, die die gesamte Thematik behandelt, lag allen Teilnehmern vor, da sie mit der Einladung zugestellt wurde. Das Konversionsgebiet Petrisberg ist durch Satzungsbeschluss des Stadtrates als Entwicklungsgebiet ausgewiesen. Zur Entwicklung der Gesamtkonzeption soll eine Entwicklungs- und eine Betreibergesellschaft gegründet werden. Der Entwicklungsgesellschaft wird von Seiten der Stadt der Baudezernent als städtischer Vertreter angehören. Zur Realisierung ist vorgesehen, dass die Stadt mit der EGP einen städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Gebietes abschließt. Die EGP ist eine Gesellschaft auf Zeit, die umsetzt und erschließt.  Bei der Umsetzung  ist  zu  berücksichtigen, dass die geplante Landesgartenschau 2004 einige Eckpunkte vorgibt z.B. hinsichtlich der Abfolge der notwendigen Erschließung, die es zu beachten gilt.
Der derzeit vorliegende Wirtschaftsplan für die Entwicklungsmaßnahme geht davon aus, dass die EGP Eigentümer aller Grundstücke werden soll und die Stadt keine Parzellen in ihrem Eigentum behält, um u.a. auch evtl. Erbbaurechte zu vergeben.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

23.02.2001

Besprechung Gesellschafter EGP

Teilnehmer :
gbt: Herren Doerfel und Dr. Heise
RIM: Herren Debus und Wagner
DSK: Herr Dr. Voß
Stadt: Herren Dietze und Rommelfanger

Herr Dietze und Herr Dr. Voß informierten die Teilnehmer darüber, dass die DSK nicht als Gesellschafter in die EGP eintreten wird .
Herr Dietze stellte die letzte Planfassung des Entwicklungsbereiches - Stand Januar 2001 - vor.
§ 7 des städtebaulichen PRE-Vertrages Kaiserslautern wurde als Muster vorgetragen , da er als Modell auch für Trier dienen könnte, insbesondere die Kopplung städtebaulicher Vertrag, Grundstücksvertrag mit den Partnern unter Einbindung des Landes und des Bundes. Dies setzt voraus, daß die EGP alle Grundstücke kauft, die Erschließungs- und Ordnungsmaßnahmen gefördert und bezuschußt werden. Die Stadt leitet diese Fördermittel weiter.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

28.03.2001

Schnittstellen zwischen Entwicklungsgesellschaft / Betreibergesellschaft Besprechung

Sehr geehrte Frau Horsch, sehr geehrte Herren,

wie abgestimmt, werden wir uns am 28.03.2001 zu einer weitergehenden Besprechung treffen, in der die Schnittstellen zwischen der geplanten Besitzentwicklungsgesellschaft und der ge­planten Betreibergesellschaft zur Umsetzung der Konversionsfläche Petrisberg/Wssen­schaftsPark Trier abgestimmt werden soll.
Zu diesem Zweck hat es Prof. Birk übernommen, eine grundlegende Organisationsstruktur schematisch aufzubauen. Ich hoffe, dass wir diese Grundstruktur kurz vor unserer Sitzung am 28.03.2001 erhalten.
Wir selbst haben es über­nommen, sowohl auf der Entwicklungsgesellschafts- als auch auf der Betreibergesellschafts­ebene die Aufgaben zu definieren, die anschließend die Konstruktion inhaltlich füllen soll.
Als Tagungsordnung möchte ich vorschlagen:
1. Diskussion der grundlegenden Organisationsstruktur
2. Aufgaben der Entwicklungsgesellschaft
3. Aufgaben der Betreibergesellschaft
4. Zusammenwirken der beiden Gesellschaften im Vorhaben
5. Vertragliche Konsequenzen
5.1 Vertrag der Stadt Trier mit dem Land (Fördermittelvertrag)
5.2 Vertrag auf der Ebene der Entwicklungsgesellschaft
5.3 Vertrag auf der Ebene der Betreibergesellschaft
5.4 Vertrag zwischen Entwicklungsgesellschaft und Betreibergesellschaft
6. Sonstiges
7. Weitere Termine

Für eine Bestätigung des Termins wäre ich Ihnen dankbar.

gez.: P. Dietze

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

04.04.2001

Notiz (vom 19.04.2001) zum EGP-Gespräch am 04.04.2001

Teilnehmer:
gbt: Herren Doerfel und Dr. Heise
RIM: Herren Debus und Wagner
SK: Herr Passek
DSK: Herr Walrabe
Stadt Trier: Herren Dietze und Rommelfanger

Zu Beginn des Gespräches wurde nochmals klargestellt, dass die Konzeption Petrisberg bedingt, zwei Gesellschaften zu gründen; und zwar die Entwicklungsgesellschaft als Gesellschaft auf Zeit und die Betreibergesellschaft. Während die EGP auch Eigentum bildet, wird die Betreibergesellschaft nicht Eigentümer, sondern widmet sich der Organisation des Wissenschaftsparks . Die Tätigkeit der Betreibergesellschaft bezieht sich nur auf den WIP, während die Zuständigkeit der EGP das gesamte Gebiet erfasst. Die Notwendigkeit zwei Gesellschaften zu bilden, ergibt sich aus dem gesteckten Zeitrahmen und der Gebietszuständigkeit.

Die RIM verdeutlichte nochmals die Voraussetzungen für ihr Tätigsein Ein Ertrag muss gewährleistet sein, der zumindest der Kapitalerhaltung dient. Nach 10 Jahren wird die RIM aus der Gesellschaft aussteigen. Ihre Aufgabe sieht sie in der Gewährung der Anschubfinanzierung.

Die gbt wird sich am 29.5. in der Aufsichtsratssitzung festlegen. Deswegen ist es erforderlich, dass die finanzielle Abwicklung mit Risiko - Kosten und Erlöse - greifbar wird. Nach den derzeit vorliegenden Daten ist es fraglich, ob die gbt das Risiko der Beteiligung eingehen kann.

Die Sparkasse wird in der Verwaltungsratsitzung am 9.5. die Teilnahme diskutieren. Der Stadtratsbeschluss zur Gesellschaftsgründung sollte in der Juni Sitzung des Stadttrates gefasst werden.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Sitzung des Lenkungsausschusses Stadtentwicklung und Konversion

29.08.2001

Gesprächsvermerk: (vom 13.09.2001)

Die Sitzung wird entsprechend der Tagesordnung vom 20.08.2001 abgearbeitet. In Fort­setzung des Gesprächs mit der Universität zur Ansiedlung des Instituts von Prof. Müller im WissenschaftsPark wird eine weitere konkretisierende Diskussion geführt .
Im Hinblick auf die Städtebauliche Rahmenplanung teilt Herr Dietze mit, dass im Wettbewerb um die Beauftragung eines Projektmanagers Drees & Sommer gegenüber Prof. Weis/Arthur Andersen und DSK den Zuschlag erhalten hat. Er stellt anhand von Folien (s. Anlage) den Kosten- und Finanzierungsplan dar und verweist darauf, dass dieser vom Land abgeseg­net sei und hierauf die entsprechenden Mittelzusagen erfolgen.
Die Landesgartenschau mit einen Landesanteil von 19,5 Mio. DM muss als Inhalt der Entwicklungsmaßnahme in der Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung erscheinen.
Anhand der beiliegenden Folien erklärt Herr Dietze ebenfalls die Präsentation zur Vor­ stellung der Landesgartenschau in Mainz.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

06.09.2001

Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH - EGP (Ds.Nr. 322/2001 ); weitere Vorgehensweise

Vermerk vom 06.09.2001 / ZL-Beteiligungscontrolling / Elmar Kandels

1.
Nachdem die Vorlage Ds.Nr. 322/2001 in der Sitzung des Stadtvorstandes am 03.09.2001 aufgrund der bestehenden Unklarheiten nicht behandelt worden war, fand heute bei Dez. V eine Besprechung zur Koordination der weiteren Vorgehensweise statt.
An dieser nahmen teil:
Beig. Dietze, Dez. V
Herr Rommelfanger, Amt 60
Herr Meyer, ZL/20
der o.g. Bearbeiter

Im Ergebnis konnte sich auf folgende weitere Vorgehensweise geeinigt werden :
a) Amt 60 als zuständiges Fachamt erstellt die zur Gesellschaftsgründung nach § 92 1 GemO erforderliche Analyse über die Vor- und Nachteile der öffentlichen und privatrechtlichen Organisationsformen im konkreten Einzelfall - unter Berücksichtigung der im Gesetz genannten Aspekte, insbesondere der Darstellung der sich hieraus für den kommunalen Haushalt ergebenden Auswirkungen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Wissenschaftspark - Petrisberg

30.09.2001

Vermerk Dez. V (Dietze) an Dez. IV (Horsch)

1. Der Vorschlag einer 'Vermietungsgesellschaft" (100% EGP) findet nicht die Zustimmung auf der Seite der Gesellschafter EGP. (Eher dann ein Modell einer einheitlichen GmbH!) Das Vermietungsrisiko, was dann bei der EGP ist, bedingt nach Auffassung der Beteiligten keine weitere Gesellschaft!
2. Dr. Widdau wird das, was wir am vergangenen Freitag besprochen haben, in einer Notiz festhalten, die bis zum 15.10.01 vorliegen wird.
3. Es wurde auch das Mutter (EGP) Tochter (Betreibergesellschaft) Modell diskutiert und auch wieder verworfen . Es sei denn, dass DTlmm (über die vertragliche Zusicherung für 5 Jahre FM für den WiPa zu betreiben hinaus) als Gesellschafter aufgenommen werden muß (soll). Dann z.B. Beteiligung an der Tochter z.B. mit ca. 20% o.ä..

(Fortsetzung Ziffern 4. bis 7. siehe Dokument)

Wissenschaftspark Trier

08.10.2001

Besprechung am 28.09.2001 / Notiz Dr. Widdau an Baudezernent Dietze

1.
Sowohl aus organisatorischen als auch aus Kostengründen hatte ich vorgeschlagen, die zukünftig geplanten Aufgaben sowohl der Entwicklungsgesellschaft als auch der Betreibergesellschaft in einer Gesellschaft zusammenzufassen. Die jeweiligen Aufgaben­bereiche könnten mittels einer Geschäftsordnung festgelegt, bzw. abgegrenzt werden. Sollte aus irgendeinem Grund zukünftig die Gründung einer zweiten Gesellschaft notwendig sein, so bietet sich an, dies in Form einer Tochtergesellschaft zu realisieren. Hintergrund des von mir gemachten Vorschlages ist, dass auf grund einer gestrafften Organisation (eine Gesellschafterversammlung und gegebenenfalls nur ein Aufsichtsrat) eine schnellere Ent­scheidungsfindung gegeben ist.

(Fortsetzung siehe Dokument)

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