Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Satzungsbeschluss
07.12.2007
Stadtrat Trier Vorlage 474/2007
Bebauungsplans BU 21 “Petrisberg West“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 22.03.2007. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach Beschlussfassung im Stadtrat am 06.09.2007 (Vorlage 324/2007) in der Zeit vom 26.09.2007 bis zum 26.10.2007 durchgeführt. Parallel zu diesen Verfahrensschritten erfolgte jeweils die Behördenbeteiligung gem. § 4 BauGB. Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich des ehemaligen STALAG-Geländes vom Rand des Baugebietes BU 20-2
bis zur Erdskulptur mit einer Größe von ca. 7,8 ha.
Das in diesem Bereich geplante allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von ca. 31.000 m2. Vorgesehen sind vorwiegend freistehende Eigenheime im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit zwei Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 1.000 m2. Die Wohngebäude werden von der Straße „Auf dem Petrisberg“ über verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlossen. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus im Übergang zwischen der Haupterschließungsstraße und dem nördlich angrenzenden Wald fünf so genannte Wohnhöfe mit Gruppen freistehender Wohngebäude um einen gemeinsamen Hof. Die ehemalige Kfz-Wartungshalle im westlichen Planbereich soll zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
In die Planung mit einbezogen sind auch die Erdskulptur im Westen sowie ein Teil des nördlich angrenzenden Waldes; beide Teile sollen als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, wobei die Festsetzung für den Wald der bestehenden Festsetzung in dem hier noch gültigen Bebauungsplan BO 6Ä entspricht. Ein Planungsziel ist die behutsame Umgestaltung dieser Waldrandsituation auch mit dem Zweck einer ökologischen Aufwertung; Einzelheiten hierzu werden zwischen der Stadt Trier und der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH vertraglich geregelt. Ein weiterer Bestandteil der Planung sind die Anlagen der Oberflächenwasserbewirtschaftung südlich
der Promenade.