Überlegungen zur Umsetzung Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg / Vorlaufphase 1996 - 2002 / Gesellschaftsgründung
Das Strukturkonzept aus den vorbereitenden Untersuchungen (1999) zeigte sehr ausgeprägt eine deutliche Trennung zwischen den Wohngebieten und den Bereichen für den Wissenschaftspark / WissenschaftsZentrum. Dies hatte die Begründung darin, dass man für wesentliche Bereiche des Wissenschaftsparks davon ausging, dass eine Ausweisung als Gewerbegebiet zwingend erforderlich sei und ein Puffer zwischen gewerblicher und Wohnnutzung vorhanden sein müsse. Auch der ehemalige Bereich der Sportplätze war für Wohnen vorgesehen.
Die neuen Sporflächen waren auf dem Höhenrücken platziert - auch deshalb, um Störungen des Wohngebietes zu vermeiden.
Die alte Erschließungsachse im technischen Bereich wurde in der Lage übernommen. Die Kronenbebauung sollte erhalten bleiben, aber ergänzt durch eine ausgeprägte Bebauung zum Tal (zur Stadt) hin.
Das Konzept musste im Bereich des Wohnens verändert werden, weil aus Gründen der Tragfähigkeit des Untergrunds und der notwendigen Berücksichtigung der Bereiche für die Oberflächenentwässerung die Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich der (alten) Sportanlagen nicht sinnvoll war.
Daher erfolgte wieder ein Austausch zwischen beiden Flächen, so dass das Wohngebiet auf dem Höhenrücken geplant wurde.
Ebenso hat sich bei der detaillierten Untersuchung herausgestellt, dass die Lärmbelastung ausserhalb des Kronenbereiches - also der Gebäude, die erhalten bleiben sollten - zu groß ist.
Der Bereich des Wissenschaftsparkes - Ausweisung als Gewerbegebiete - blieb gegenüber dem vorherigen Entwurf unverändert.
In der weiteren Bearbeitung des Strukturplans wurden folgende Aspekte vertieft und führten zur Veränderung der Gesamtkonzeption:
- Durcharbeitung der Konzeption Wohngebiete
- Überprüfung der Erschliessungstiefe des Gewerbegebietes
- Berücksichtigung der Konzeption Niederschlagswasser und
- Überprüfung der Verkehrserschliessung (Hauptachse)
Dies führte zur Veränderung der Größe des Wohngebietes (W1) und zu einer Verlagerung der Hauptachse (aus der alten Kaserneneinfahrt heraus) und zu einer geringeren Tiefe des gegenüberliegenden Gewerbegebietes mit einer kostengünstigeren Erschliessung. Nach dieser Fassung vom April 2001 fasste der Stadtrat seine Grundsatzbeschlüsse zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Petrisberg.
- ‹ vorherige Seite
- 2 von 7
- nächste Seite ›