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07.07.2016
Städtebau
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Städtebaulicher Rahmenplan Petrisberg

Der Kfz-Verkehr sollte zu diesem Zeitpunkt über einen Kreisverkehrsplatz von der Kohlenstraße aus am südlichen Rand der Übungsfahrbahn in Richtung Sattelpark geführt werden. Die Weiterführung sollte entsprechend der bisherigen Haupterschließung zur Krone und von dort aus weiter zum Quartier Petrisberg geführt werden.

Die sogenannte Nullstelle südwestlich des Wasserturms war politisch nicht durchsetzbar und wurde aufgegeben. Beginnend mit dieser Phase der Rahmenplanung wurde eine untergeordnete Anbindung des Konversionsbereichs an die Sickingenstraße und damit eine direkte Verknüpfung zur Talstadt als Ziel der Planung formuliert.

 

 

3.3       Phase 3 der Rahmenplanung (2001-2002)

Eine Machbarkeitsuntersuchung hatte zum Ergebnis geführt, dass die Erhaltung und Modernisierung der Gebäude im Bereich der Krone Belvedere für Einrichtungen des Wissenschaftsparks wirtschaftlich ist und Vorteile gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Standort des Nukleus im Bereich des Geozentrums bringt. Die für den Wissenschaftspark konzipierte Teilfläche wurde deshalb auf den Gesamtbereich der Krone Belvedere ausgedehnt. Zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit der Maßnahme mit einem ausreichend großen Anteil für Wohnnutzung war mit dieser Änderung der Zielsetzung auch eine Verschiebung der zentralen Erschließungsachse nach Nordosten entsprechend der heutigen Lage der Robert-Schuman-Allee verbunden.

Die Haupterschließung des Gebietes von der Kohlenstraße sollte nun nicht mehr wie zunächst vorgesehen am südlichen Rand der ehemaligen Übungsfahrbahn verlaufen, sondern im nördlichen Bereich dieser Teilfläche. Dies ermöglicht einen stärkeren Zusammenhang für die Teilgebiete der Universität und die Entwicklung einer eigenständigen Baufläche zur französischen Wohnsiedlung „Burgunderstraße“ hin.

4. Eckwerte des städtebaulichen Rahmenplans


 

Nutzungsverteilung und -ziele

Das städtebauliche Rahmenkonzept für den Konversionsbereich Petrisberg sieht im Wesentlichen 4 Nutzungsschwerpunkte vor:

  • Wissenschaftspark;
  • Wohnungsbau;
  • Universitätserweiterung;
  • Freiraumentwicklung.

 

4.1 Ziele für den Wissenschaftspark

Die Nutzungsschwerpunkte des künftigen Wissenschaftsparks Petrisberg sollen nach den Ergebnissen einer entsprechenden Studie der Fraunhofer Management Gesellschaft aus den Bereichen Life-Science / Gesundheitswe­sen, Infor­mations- und Kommunikationstechnik, Bauen und Wohnen, Freizeit-Touris­mus-Wellness und Design bestehen. Ergänzende sonstige und mit dem Gesamtkonzept kompatible gewerbliche Nutzungen sind integrierbar.

Die Keimzelle bzw. Nukleus des Wissenschaftspark liegt wie oben dargestellt im Bereich der Krone Belvedere, wo in Trägerschaft einer Betreibergesellschaft auf Mietbasis Gebäude und Räume für die entsprechenden Nutzungen zur Verfügung gestellt werden sollen.

Für die weiteren Teilbereiche des Wissenschaftsparks werden vorrangig Betriebe auf der Grundlage privateigener Grundstücke und Gebäude gesucht.

Als Grundlage der weiteren Planung soll für den Bereich des Wissenschaftsparks in den kommenden Monaten ein Leitbild mit konkretem Nutzungskonzept erarbeitet werden. Ein zentrales Ziel des Leitbildes wird dabei die Entwicklung eines eigenständigen funktionalen und gestalterischen Charakters („Adresse“) für den Wissenschaftspark Trier sein.

 

Der Wissenschaftspark besteht aus Teilflächen im Bereich der Krone und des Lagers Belvedere (G1 und G2), dem Bereich im Anschluss an die Studentenwohnheime am Geozentrum (G3 und G4) sowie dem Gebietseingang an der Kohlenstraße (G5).

Die Teilfläche G1 (Krone Belvedere) bildet die Keimzelle des Wissenschaftsparks; mit der Umnutzung erster Gebäude wurde bereits begonnen. Für die weitere Entwicklung wird das Ziel verfolgt, die Bestandsgebäude, die derzeit die bauliche Krone der Kaserne bilden, soweit wirtschaftlich und städtebaulich-gestalterisch vertretbar zu erhalten.

Die Bestandsgebäude sollen um Neubaumaßnahmen ergänzt werden. Neben Bürogebäuden, Instituten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen, die sowohl als Direktinvestitionen der Nutzer, wie auch als Mietobjekte durch die zukünftige Entwicklungsgesellschaft erstellt werden können, ist hier in der Keimzelle des Wissenschafts­parks die Bereitstellung gemeinschaftlich nutzbarer Einrichtungen im Sinne eines Gründerzentrums vorgesehen. Konferenz- und Veranstaltungsräume, zentrales Sekretariat, Medien-, Büro- und Telekommunikationstechnik sowie zentrale Restauration und Beherbergungsangebote sollen den zukünftigen Nutzern als Basisinfrastruktur zur Verfügung werden gestellt werden.

Im Bereich der Teilfläche G2 (Lager Belvedere) sollen Betriebsansiedlungen vorrangig auf eigenen Grundstücken erfolgen. Im Interesse einer sparsamen Erschließung sieht die Rahmenplanung dabei private Stellplätze (ggf. in Gemeinschaftsnutzung) vorrangig  angrenzend an die zentrale Erschließungsachse vor.

Die Teilfläche G3 ist geprägt durch die Nähe zum Geozentrum der Universität und war ursprünglich (Strukturkonzept 2000) für den Nukleus des Wissenschaftsparks vorgesehen. Für diesen Bereich wird auch weiterhin die Ansiedlung einer universitätsaffinen Einrichtung (Wissenschaft, Forschung) angestrebt.

Die Teilfläche G4 liegt überwiegend außerhalb des Bereichs der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und ist von der Bundesvermögensverwaltung noch nicht freigegeben. Die Rahmenplanung beinhaltet dennoch Zielaussagen für diese Fläche, da seitens der Stadt Trier langfristig eine Freigabe nicht ausgeschlossen wird.

Die Teilfläche G5 (Gebietseingang Kohlenstraße) stellt aufgrund ihrer exponierten Lage quasi das „Aushängeschild“ des Wissenschaftsparks dar und sollte deshalb entsprechend hochwertigen Nutzungen vorbehalten werden. Wegen des engen Zusammenhangs zu den Erweiterungsflächen der Universität wird auch hierfür (wie für die Teilfläche G3) die Ansiedlung einer möglichst universitätsaffinen Einrichtung angestrebt

 

4.2 Ziele für die Wohngebiete

Im Interesse der angestrebten Mischung zwischen Wohnen und Arbeiten aber auch unter Berücksichtigung der besonderen Eignung des Petrisbergs als Wohnstandort (Nähe zur Innenstadt, geplante ÖPNV-Anbindung) stellen die Wohnbauflächen W 1 bis W 4 das zweite Hauptelement der Konversion dar.

Im Hinblick auf die derzeitige und auch für die kommenden Jahre zu erwartende Marktsituation wird dabei vorrangig von einer Nachfrage zum Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern überwiegend in individueller Bauform ausgegangen. Entsprechend der programmatischen Zielsetzung der Voruntersuchung aus dem Jahr 2000 sollen innerhalb der neuen Baugebiete insoweit auch Grundstücke für den gehobenen Bedarf (bis zu einer Größe von 1.000 m2) in einem nachfragegerechten Umfang ausgewiesen werden.

Im Interesse einer ausgewogenen sozialen Mischung – aber auch im Hinblick auf die voraussichtliche Nachfrage aus der Nutzung Wissenschaftspark - soll ein Teil der neuen Bebauung an der zentralen Erschließungsachse als Mietwohnungsbau ausgeführt werden.

Im Bereich des Wohngebietes W1 soll  durch Beseitigung des alten Gebäudebestandes und Modellierung des Geländes die bereits vorhandene Ausrichtung nach Süden bzw. Südwesten noch verstärkt werden. Zusammen mit der Öffnung des Brettenbach-Quellbereichs (vgl. Kapitel 0) wird sich dadurch ein hochwertiges Wohngebiet mit großenteils starker Orientierung zur Landschaft (Aussichtslage) ergeben.

Wie oben dargestellt, ist im Bereich der Hauptverkehrsachse eine eher verdichtete Wohnbebauung mit einem nachfragegerechten Anteil an Mietwohnungsbau vorgesehen (zwei- bis dreigeschossig, Geschossflächenzahl bis 0,8), im Großteil des Gebietes demgegenüber verdichteter und freistehender Eigenheimbau (max. zweigeschossig, GFZ bis 0,5). Über die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes wird eine hohe städtebaulich-gestalterische Qualität angestrebt.

Das Wohngebiet W2 eignet sich aufgrund der geringen Größe und der exponierten Lage an der geplanten neuen Führung des Kreuzwegs vorwiegend für gruppierte Bauformen in einheitlicher Bauträgerschaft Eigenheimbau (max. zweigeschossig, GFZ bis 0,6).

Die Wohngebiete W3 und W4 sind unter Berücksichtigung der Lage vorrangig für den individuellen Wohnungsbau mit flexiblen Grundstückszuschnitten gedacht. Angestrebt wird auch hier eine maximal zweigeschossige Bebauung mit einer GFZ bis zu 0,5.

Die Wohngebiete W3 und W4 liegen im nordwestlichen Bereich teilweise außerhalb der förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

 

4.3 Ziele für die Universitätserweiterung

Das städtebauliche Rahmenkonzept beihaltet neben den bestehenden Universitätsflächen (Geozentrum und Studentenwohnheime BU 15) auch eine Erweiterungsfläche im Bereich der ehemaligen Übungsfahrbahn. Diese Fläche mit einer Größe von ca. 4,3 ha soll nach den derzeitigen Absichten der Universität erst mittel- bis langfristig entwickelt werden.

Zielsetzung für den Bereich der Universitätserweiterung ist eine maximal drei- bis viergeschossige Bebauung mit einer Geschossflächenzahl bis 1,5.

 

4.4 Sonstige bauliche Nutzungen

Im nördlichen Bereich der ehemaligen Übungsfahrbahn ist zwischen der Erschließungsachse und der französischen Wohnsiedlung ein eingeschränktes Gewerbegebiet G6 vorgesehen. Diese Funktion dient als Abstufung der Nutzungsintensität und der verträglichen Verbindung der beiden benachbarten Nutzungen Universität und Wohnen.

Für den Bereich G6 werden vorrangig Dienstleistungs- und Büronutzungen sowie Gebäude für freie Berufe angestrebt.

 

Sondergebiet

Der Bereich des ehemaligen Unteroffiziercasinos ist als Sonderbaufläche dargestellt.  An diesem Standort sind neben Einrichtungen der Gastronomie und Beherbergungsgewerbe auch andere Sondernutzungen (Institute, Tagungsstätte etc.) denkbar.

 

Infrastrukturelle Versorgung

Im Rahmen der Voruntersuchung zur Festlegung des Bereichs als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wurde ein Bedarf zur Errichtung einer Kindertagesstätte für drei Gruppen festgestellt. Als Standort für die Tageseinrichtung wird im Rahmenplan die Teilfläche W2 vorgeschlagen. Diese Fläche hat den Vorteil einer guten Erreichbarkeit für den potenziellen Einzugsbereich einschließlich der Anbindung für den Kfz-Verkehr und ÖPNV. Darüber hinaus bietet sie durch die angrenzenden Grün­flächen ein Potenzial für die Errichtung eines Naturkindergartens.

Weitergehende öffentliche Versorgungseinrichtungen sind nicht vorgesehen. Aufgrund der Nähe zu bestehenden Versorgungsschwerpunkten (Zentrum Weidengraben, Stadtteilzentrum Tarforster Höhe) wird auch die Entwicklung eines eigenständigen Einzelhandelsschwerpunktes derzeit nicht für erforderlich gehalten.

 

4.5 Verkehrserschließung

4.5.1 Kfz-Verkehr

 

Die äußere Erschließung für den Kfz-Verkehr soll wie oben dargestellt vorrangig über die Achse Aveler Tal - Kohlenstraße erfolgen. Wesentliche Bestandteile des Konzeptes für die äußere Erschließung sind dabei der Neubau der Brückenverbindung zwischen Aveler Tal und  Metternichstraße, die Umwidmung der Metternichstraße zur Hauptverkehrsstraße sowie der geplante neuen Autobahnanschluss Trier-Nord. Mit diesen Maßnahmen  wird eine verbesserte Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz, eine Verbesserung der Straßenverbindung zwischen den Höhenstadtteilen und der Talstadt sowie eine Entlastung von Alt-Kürenz angestrebt.

Die innere Erschließung für den Kfz-Verkehr erfolgt über die neue Haupterschließungsachse als Sammelstraße und das nachgeordnete interne Erschließungsnetz. Die Hauptsammelstraße selbst wird nach der vorliegenden Prognose eine vom Gebietseingang Kohlenstraße bis zur Krone Belvedere abnehmende Verkehrsmenge aufweisen. Die prognostizierten Verkehrsmengen sind in der folgenden Übersicht dargestellt.

Die geplante Hauptsammelstraße schließt im nordwestlichen Bereich der ehemaligen Übungsfahrbahn an die Kohlenstraße an und wird zunächst auf einem ca. 500 m langen geraden Teilabschnitt nach Südwesten geführt, der dann in einen ca. 800 m langen Teilabschnitt in Richtung Nordwesten abknickt und bis zur Krone Belvedere verläuft. Die Notwendigkeit zur Verschiebung der Trasse im Bereich des Lagers Belvedere gegenüber der bestehenden Achse resultiert - wie oben bereits dargestellt - aus der Verlagerung des Nukleus in den Bereich der Krone und der notwendigen Flächenkompensation zugunsten des Wohngebietes.

Die zentrale Haupterschließungsachse endet am Südostrand der Fläche G1 (Wissen­schaftspark Nukleus). Von hier aus wird eine untergeordnete zentrale Achse nach Südwesten durch die Wohngebiete W2 bis W4 weitergeführt und damit die Verbindung über die Achse Sickingenstraße zur Talstadt aufgenommen.

Die Sickingenstraße selbst soll nach vollständiger Herstellung des neuen Verkehrsnetzes im Teilabschnitt Krone Belvedere entlang dem ehemaligen Lager Petrisberg bis zum Wetteramt als Verkehrsstraße zurückgestuft werden und hier nur mehr dem Fußgänger- und Fahrrad­verkehr dienen. Diese Maßnahme berücksichtigt die hervorragende Aussichts- und Erholungsqualität der Sickingenstraße in diesem Abschnitt und stellt einen wichtigen Bestandteil im Zusammenhang mit der geplanten Schaffung eines Panoramaweges und damit der Aufwertung des Petrisbergs für die Naherholung dar.

Der Wegfall dieser bisherigen Verbindung zur Talstadt soll durch eine neue Verbindungsachse über den Petrisbergrücken (Wohngebiete W3 und W4) mit Weiterführung über den bereits bestehenden und auszubauenden Wirtschaftsweg nördlich des Wetteramtes bzw. Klosters ersetzt werden. Mit dieser zum Teil umwegigen Führung des Verkehrs zur Talstadt über die neue zentrale Achse soll im Interesse der Bündelung von Kfz-Verkehren die Attraktivität der Achse Aveler Tal gesteigert bzw. eine Zusatzbelastung der Sickingenstraße gegenüber dem Status-Quo vermieden werden. Trotzdem bleibt die Durchgängigkeit des Gebietes erhalten.

Die Erschließung des Bereichs Wetteramt, Schwesternwohnheim "Haus Maria Frieden" und Kloster "St. Clara" soll künftig vorrangig über die neue Erschließungsstraße nördlich dieser Einrichtungen erfolgen. Der südlich liegende Teilabschnitt der Sickingenstraße soll lediglich für Ausflugsbusse mit dem Ziel „Aussichtspunkt Petrisberg“ befahrbar sein, die dann im Einbahnverkehr mit Rückfahrt über die Straße nördlich des Klosters zur Talstadt zurückgeleitet werden.

Neben der Sickingenstraße sollen im Endausbauzustand des Entwicklungsbereichs auch die Pluwiger Straße südlich des Lagers Belvedere mit dem an den Sportplatz angrenzenden Teil der Behringstraße sowie der Bereich der Pluwiger Straße von der Apartment-Wohnanlage bis zur neuen Haupterschließungsachse aufgegeben werden. Die Pluwiger Straße hat im Endausbau dann nur mehr Erschließungsfunktion für die Bebauung westlich der Kohlenstraße einschließlich der Siedlung Burgunder-/Franken­straße. Auch diese Maßnahme erfolgt im Interesse der Bündelung des Verkehrs, der Vermeidung von Beeinträchtigungen der angrenzen­den Wohnsiedlungen sowie unter Verkehrssicherheitsaspekten (problematische Einmündung zur Kohlenstraße).

 

Ausgehend von der zentralen Erschließungsachse ÖPNV werden die angrenzenden Wohngebiete und die Teilflächen des Wissenschaftsparks in Form des untergeordneten Straßennetzes erschlossen. Dabei wird angestrebt, Stichstraßen (Sackgassen), soweit dies gestalterisch und funktional möglich ist, zu vermeiden.

 

4.5.2 Öffentlicher Personennahverkehr

In das Verkehrskonzept der Rahmenplanung integriert ist die mittel- bis langfristige Option einer ÖNPV-Querachse von der Talstadt zum Tarforster Plateau. Berücksichtigt sind die derzeit im Rahmen einer standardisierten Bewertung untersuchten Varianten.

Die Konzeption sieht innerhalb des städtebaulichen Entwicklungsbereichs eine Trassenführung weitgehend parallel zur Haupterschließungsstraße vor, lediglich im Bereich des Geozentrums der Universität schwenkt die ÖV-Trasse von der Sammelstraße ab, um hier eine Erschließung der universitären Einrichtung in sehr kurzer Distanz zu ermöglichen.

Im Bereich der Krone Belvedere soll die Trasse für die Variante 13 (Tunnelführung) vollständig unterirdisch geführt werden, für die Variante 44 (Teil-Tunnel Maximiner Acht) ist eine Lösung im Trog mit Überdeckelung vorgesehen. Beide Varianten münden am zentralen Eingang des Wissenschaftsparks/Nukleus.

 

Innerhalb des Entwicklungsbereichs sind insgesamt 4 Haltepunkte für den öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen:

  • Haltepunkt Wissenschaftspark/Nukleus (Krone Belvedere);
  • Haltepunkt Pluwiger Straße (Belvedere Südost / Frankenstraße);
  • Haltepunkt Geozentrum;
  • Haltepunkt Weidengraben.

 

4.5.3 Immissionsschutz

Ein Bestandteil der Rahmenplanung ist die Überprüfung des Rahmenkonzeptes hinsichtlich der Anforderungen des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung.
Die hierzu in Auftrag gegebene schalltechnische Voruntersuchung erstreckt sich auf potenzielle Konflikte zwischen den geplanten gewerblichen Nutzungen und der störempfindlichen Wohnnutzung, auf Auswirkungen freizeitbezogener Nutzungen sowie auf die Auswirkungen verkehrsbedingter Emissionen. In die Untersuchung werden dabei sowohl das Plangebiet selbst wie auch empfindliche Nutzungen außerhalb des Plangebietes einbezogen.

 

Konfliktbereich Straßenverkehrslärm

Als potenzielle Lärmquelle für nachteilige Auswirkungen durch Straßenverkehrslärm ist im Wesentlichen lediglich die Haupterschließungsstraße zu betrachten. Schutzbedürftig sind die geplanten Wohngebiete sowie die französische Wohnsiedung an der Burgunder- bzw. Frankenstraße. Die Wohnnutzung wird dabei grundsätzlich als allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO eingestuft.

Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass relevante Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (mehr als 2,5 dB (A)) lediglich im Bereich des Wohngebietes W1 auftreten. Hier kommt  es bei den prognostizierten Verkehrsmengen sowohl tags wie auch nachts im Bereich der straßenseitigen Randbebauung zu Überschreitungen um bis zu ca. 10 dB (A).

Zu berücksichtigen ist, dass diese Überschreitungen nur die Nordostseite der Gebäude bzw. Grundstücke betreffen. Im Bereich der Südwestseite werden die Orientierungswerte demgegenüber unterschritten. Unter funktionalen Gesichtspunkten (Gebäudegrundriss, Gartennutzung) wird die geplante Nutzung insoweit mit der gegebenen Belastung für vereinbar gehalten. Unter Berücksichtigung der Planungsempfehlungen in Beiblatt 1 zur DIN 18005 sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Vorkehrungen in Form von Grundrissorientierungen, Schallschutzfenstern bzw. schallgedämmten Lüftern festzusetzen.

 

4.6 Freiraumkonzept / Fuß- und Radwege

Das Freiraumkonzept innerhalb des städtebaulichen Rahmenplans orientieret sich an den Zielen des unter Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. dargestellten Freiraumrahmenkonzeptes und beinhaltet folgende wesentliche Elemente:

  • Aufwertung des Landschaftsraums mit den Schwerpunktmaßnahmen Sattelpark Petrisberg, Öffnung von Sichtachsen zur Talstadt und Grünfläche/Freizeitnutzung im Bereich Lager Petrisberg;
  • den Baugebieten zugeordnete multifunktionale Grünflächen („Grüne Fugen“);
  • sonstige Grünflächen mit Gliederungs- und Verbindungsfunktion.
  • Schaffung eines neuen Fuß- und Radwegenetzes.

Das Freiraumkonzept als Bestandteil der Rahmenplanung ist in der folgenden Abbildung dargestellt.

 

4.7 Maßnahmen im Bereich Landschaftsraum Petrisberg               

Der Bereich des Sattelparks Petrisbergs erfüllt die Funktion einer nachhaltig zu sichernden Grünverbindung zwischen Olewiger Tal und Aveler Tal und soll im Rahmen der von der Stadt Trier geplanten Landesgartenschau erheblich aufgewertet werden. Der Sattelpark ist - wie oben bereits dargestellt  - der einzige nicht verbaute Übergangsbereich vom Olewiger Tal ins Aveler Tal.

In die Grünverbindung eingelagert ist der Sportplatz Kürenz mit dem geplanten zum Olewiger Tal hin exponierten Biergarten. Der bisherige Militärsportplatz wird aufgehoben.

Weitergehende gestalterische Zielsetzungen für diesen Raum sind im Kapitel dargestellt.

Im Kontext mit dem Sattelpark Petrisberg steht die Reaktivierung der historischen Wegeachse des Kreuzwegs, die neben der Wiederherstellung der ursprünglichen Wegeführung auch die Öffnung von Sichtbeziehungen und Geländemodellierungen umfassen soll.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Öffnung von Sichtachsen zur Talstadt mit der Umgestaltung des Waldbestandes einschließlich Integration eines Fußwegenetzes.

Im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Planung soll hierfür eine integrierte Konzeption entwickelt werden, die neben der Erholungsfunktion auch die Belange der Ökologie und Forstwirtschaft einschließlich der notwendigen Standfestigkeit des Waldbestandes berücksichtigt.

 

Die Grünfläche/Freizeitnutzung im westlichen Bereich des Lagers Petrisberg erfüllt nach Beseitigung der ehemaligen Militärgebäude die Funktion einer offenen Erholungsfläche.

Mittel- bis langfristig wird für diesen Standort auch die Entwicklung einer intensiveren Freizeit- bzw. Fremdenverkehrsnutzung für vertretbar gehalten, soweit sich dies in den öffentlichen Erholungscharakter des Gesamtbereichs integrieren lässt.

Grünflächen im Bereich der Baugebiete

Neben der Aufwertung des Landschaftsraums in der Umgebung der neuen Baugebiete hat die Integration von Grünflächen in die neuen Baugebiete einen hohen Stellenwert. Den Grünflächen kommen insbesondere folgende Funktionen zu:

  • Gliederung der Baugebiete auch im Sinne der Gestaltung;
  • Erholung/Spielflächen;
  • Bewirtschaftung des Oberflächenwassers.

Die Grünflächen (Fugen) im Bereich der Baugebiete W3 und W4 (Lager Belvedere) haben vorrangig eine Gliederungs- und Erholungsfunktion.

Die Grünflächen zwischen dem Wohngebiet W1 und dem Wissenschaftspark G1 sowie zwischen dem Teilgebiet G4 und dem Wohngebiet Burgunder-/Frankenstraße schaffen eine Zäsur zwischen den gewerblichen Nutzungen und dem Wohnen; darüber hinaus können auch diese Bereiche Funktionen der Regenwasserbewirtschaftung aufnehmen. Die Grünachse östlich des Teilgebietes G4 sollte im Bereich der halböffentlichen Universitätsfläche fortgesetzt werden, um hier eine Wegeverbindung zwischen den Teilräumen „Sattelpark“ und „Ober Kleeburg“ zu schaffen.

Einen besonderen Stellenwert innerhalb der den Baugebieten zugeordneten Grünflächen hat die ehemalige Quellmulde des Brettenbachs im Bereich des Lagers Belvedere. Die hier im Zuge des Kasernenbaus vorgenommenen Aufschüttungen sollen abgeräumt und der ursprüngliche Muldenbereich wiederhergestellt werden. In die Fläche können die Funktionen Erholung/Spiel sowie Regenwasserbewirtschaftung integriert werden.

Die kleinen Grünflächen im nördlichen Bereich des Lagers Belvedere schaffen eine Vernetzung zwischen den hier befindlichen Erschließungsstraßen und dem nördlich angrenzenden Landschaftsraum. Ihnen kommt insbesondere ein Stellenwert im Interesse langfristiger Entwicklungsoptionen zu.

 

Fuß- und Radwege

Das Freiraumkonzept beinhaltet ein neues Fuß- und Radwegekonzept, mit dem insbesondere der angestrebten Naherholungsfunktion des Petrisbergs Rechung getragen wird.

Hauptbestandteil des Konzeptes sind der Panoramaweg auf der Geländekante vom Hotel Petrisberg ausgehend nach Norden sowie die Revitalisierung der ursprünglichen Wegeachse des Kreuzwegs. Diese Wege werden um ein untergeordnetes Netz im Bereich der Freiflächen ergänzt.

 

4.8 Flächen für Ausgleichsmaßnahmen

 

Bestandteil des Freiraum-/Grünordnungskonzeptes zur Rahmenplanung ist auch die Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung mit der Ermittlung der notwendigen Ausgleichsflächen.

 

Die Bilanzierung und die Vorschläge zu den Kompensationsflächen sind im landespflegerischen Planungsbeitrag zur Rahmenplanung im Einzelnen erläutert. Soweit Eingriffe nicht innerhalb des Plangebietes selbst ausgeglichen werden können, wird  die Schaffung von Ausgleichsflächen vorrangig im Bereich des Brettenbachtals vorgeschlagen.

Nach den Ermittlungen des landespflegerischen Planungsbeitrages führ die Durchführung des städtebaulichen Rahmenplans zu einer Neuversiegelung von Flächen in einer Größenordnung von ca. 25 ha, so dass Flächen in einer entsprechenden Größenordnung für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen sind.

 

Besondere Bedeutung hat die Landesgartenschau für den Kernbereich des Wissenschaftsparks im Bereich der Krone Belvedere. Zum Zeitpunkt der Landesgartenschau wird eine Fläche innerhalb dieser Kernfläche des Wissenschaftsparks als temporäre Ausstellungsfläche an das zentrale Gartenschaugelände und die zukünftigen Freiraumfugen des Entwicklungsgebietes angebunden.

Mit dem Bau einer Gebäudestruktur, die zur Gartenschau für Ausstellungszwecke Verwendung findet und anschließend in die Wissenschaftsparknutzung übergehen kann, wird die Gartenschau im Ergebnis des vorbereitenden Wettbewerbes einen Baustein des Wissenschaftsparks realisieren. Unter Einbezug der vorhandenen Sporthallengebäude wird dieser Bereich für den Zeitraum der Gartenschau insbesondere der Darstellung des Landes Rheinland-Pfalz sowie der Präsentation von Forschung, Wissenschaft und Wirtschaftsentwicklung vorbehalten sein. Funktionale Ergänzungen (Ein-/Ausgang, Service, Gastronomie) werden diesen Schwerpunkt­bereich des Gartenschaugeländes vervollständigen.