Mit »Stadtratssitzung« verschlagwortete Ereignisse

6 Ereignis in der Datenbank

Bebauungsplan BK 22: "Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße" - Erweiterung des Geltungsbereiches

22.02.2000

Stadtrat Trier Vorlage 067/2000

In seiner Sitzung vom 19.11.1998 hat der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” gefasst. Gleichzeitig mit diesem Beschluss hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle” das Aufhebungsverfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” war beschränkt auf ein Gebiet südöstlich des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG auf der Bergseite (Kürenzer Seite) der Bahnlinie. Dies war dadurch begründet, dass zum damaligen Zeitpunkt noch offen war, ob es sinnvoller und effektiver ist, die Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße

- entweder in direkter Fortsetzung der Straße Im Aveler Tal an der Tabaksmühle als Brücke über das Gelände des Betriebswerks der Deutschen Bahn AG zu planen,

- oder einen neuen Brückenstandort in Fortsetzung der Dasbachstraße über das Bahngelände vorzusehen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

(Beschluss des Stadtrates:)

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat beschließt nach § 2 BauGB die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” über den derzeit vorgesehenen Geltungsbereich in der Gemarkung Kürenz östlich der Bahnlinie hinaus. Der erweiterte Geltungsbereich wird sowohl Teilbereiche des Bahngeländes als auch Teilbereiche der ehemaligen französischen Militäranlage Nells Park umfassen. Die genaue Abgrenzung des neuen Geltungsbereichs ist der beigefügten Planskizze zu entnehmen.

2. Zur Sicherung der Planung BK 22 “Straßenverbindung Aveler Tal - Metternichstraße” wird die bereits für den derzeit beschlossenen Geltungsbereich bestehende Veränderungssperre auf den erweiterten Geltungsbereich ausgedehnt.

3. Unberührt hiervon bleibt der Aufhebungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan BK 8Ä “An der Tabaksmühle”.

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg

25.01.2001

Pressekonferenz anläßlich der Stadtratssitzung am 25.01.2001

Sehr geehrte Redaktion,
in der nächsten Stadtratssitzung am Donnerstag, 25. Januar 2001 erfolgt eine Grundsatzdiskussion über die weitere Nutzung des Konversionsgelände auf dem Petrisberg.
Vorab möchte Oberbürgermeister Helmut Schröer zusammen mit Baudezernent Peter Dietze und Wirtschaftsdezernentin Christlane Horsch der Presse detaillierte lnformationen über die betreffende Stadtratsvorlae geben.

Daher laden wir Sie zu einem Pressegespräch am
Donnerstag, 25. Januar 2001, 14.30 Uhr ein.

gez. Jürgen Backes

Bewerbung zur Landesgartenschau 2004

30.05.2001

Stadtrat Trier Vorlage 177/2001

Einleitung
Dem Oberzentrum Trier kommt aufgrund seiner regionalen Bedeutung unter Nutzung der vorhandenen touristischen Infrastrukturpotentionale eine besondere Bedeutung als Präsentationsforum für die gesamte Region zu.

Im Umfeld der Universität und des entstehenden Wissenschaftsparks kann Trier sich mit dem öffentlichkeitswirksamen Instrument einer Landesgartenschau neben dem Profil der Moselmetropole mit historischem Weltkulturerbe landes- und bundesweit im konkurrierenden Wettstreit der Regionen als innovative, moderne und entwicklungsfreudige Stadt mit kulturellem Anspruch und hohem Freizeit- und Erholungswert qualifizieren.

Auf Grund der zentralen Lage in räumlicher Nähe sowohl zum Stadtzentrum als auch zu vielen anderen Stadtbezirken eröffnet sich im Entwicklungsgebiet Petrisberg in Verbindung mit dem Wegfall der bisherigen Zutrittsbeschränkungen des ehemaligen militärischen Sperrgebietes eine neue Möglichkeit zur Anbindung und Verknüpfung von anstehenden Projekten der Stadtentwicklung. Durch die Lagegunst und seine auffällige topographische Lage - inmitten von Stadt- und Landschaftsraum - kommt dem kulturhistorisch bedeutsamen Areal hinsichtlich der Freiraumplanung höchste Bedeutung als Bindeglied zwischen den Höhenstadtteilen und der Talstadt zu.

Darüber hinaus wird es möglich, den Petrisberg als Ausgleichs- und Naherholungsraum für den an Grünflächen defizitären dichtbebauten Innenstadtraum zu nutzen und so die Potentiale einer einzigartigen stadtnahen Kultur- und Erholungslandschaft zu sichern und zu entwickeln.

Im Vergleich mit anderen Bewerberstädten für die Ausrichtung einer Landesgartenschau in Rheinland-Pfalz ist Trier durch das breit gefächerte Nutzungs- und Entwicklungspotential des Konversionsgebietes Petrisberg gleichsam als Förderschwerpunkt verschiedenster Programme als auch als Motor und Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere für die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Wirtschaftszweige des Gartenbaus von besonderem Interesse.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Beschluss über den städtebaulichen Rahmenplan

30.03.2002

Entwicklungsbereich Petrisberg

Der Stadtrat hat durch Beschluss vom 19.06.2000 nach Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Petrisberg als Satzung beschlossen. Die Entwicklungssatzung ist nach Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als höhere Verwaltungsbehörde seit 19.12.2000 rechtsverbindlich (...Auszug).

Petrisberg-Investor will noch mehr Verkaufsfläche

09.02.2015

Drogeriemarkt Petrisberg

(Trier) Gegen alle Widerstände haben CDU, Grüne und FWG dem Drängen eines Investors nachgegeben, der auf dem Petrisberg einen Drogeriemarkt ansiedeln will. Doch die im Nachhinein genehmigten 620 Quadratmeter Verkaufsfläche reichen dem Bauherren nicht. Schwarz-Grün steht damit vor einer neuerlichen Belastungsprobe.

Trier. Bis die Regale im Drogeriemarkt in der Robert-Schuman-Allee auf dem Petrisberg eingeräumt werden können, wird es noch eine Weile dauern. Denn der Bebauungsplan, der wegen der nachträglichen Drogerie-Ansiedlung geändert werden muss, wird wohl erst im Mai oder Juni in Kraft treten. Erst dann kann der Bauantrag für den Markt genehmigt werden. Eine reine Formalie, denn das Gebäude hat der Investor - die Baugesellschaft Ifa aus Schillingen - schon längst errichtet. Im Nachhinein bestätigt hatte das die CDU in der Dezembersitzung des Steuerungsausschusses. Die Grünen waren dabei von ihrer bisherigen Linie abgewichen und hatten der CDU geholfen, das Projekt durchzusetzen - gegen den erklärten Widerstand des Expertengremiums Runder Tisch Einzelhandel, des Stadtvorstands, aller beteiligten Fachämter im Rathaus und auch entgegen den Vorgaben des städtischen Einzelhandelskonzepts (der TV berichtete).

(Fortsetzung siehe Dokument)

Dokumente