Mit »Flächennutzungsplanänderung« verschlagwortete Ereignisse

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49. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Trier im Bereich Petrisberg - Beschluss über die öffentliche Auslegung

21.02.2002

Stadtrat Trier Vorlage 020/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. April 2000 /Drucksache Nr. 124/2000) den Beschluss zur Einleitung der 49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg gefasst.
Primäres Ziel der Planung ist die Konversion der ehemaligen militärischen Liegenschaften auf der Grundlage der mittlerweile vorliegenden städtebaulichen Rahmenplanung.
Die planerische Konzeption der 49. Flächennutzungsplanänderung sieht eine Widmung der künftigen Wissenschaftspark- und Gewerbeflächen als »gewerbliche Bauflächen« vor, die Wohngebiete sowie die Sonderfläche im Bereich des ehemaligen Kasinos sollen als »Wohnbauflächen« dargestellt werden. Die erweiterten Zielsetzungen für die betreffenden Bereiche werden im Erläuterungsbericht differenziert zum Ausdruck gebracht. Ein weiterer wichtiger Gegenstand der Planung ist die Darstellung von Grünflächen und Wald als Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen für den Bereich der Freiflächen sowie der notwendigen Ausgleichsflächen im Bereich des Brettenbachtals.

49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Feststellungsbeschluss

02.07.2002

Stadtrat Trier Vorlage 230/2002

Gegenstand der 49. Flächennutzungsplanänderung ist primär die Konversion der ehemaligen militärischen Liegenschaften im Bereich des Petrisbergs auf der Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung. Das Verfahren wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 04.04.2000 (Drucksache Nr. 124/2000) eingeleitet.
Der Änderungsbereich umfasst neben den aus der städtebaulichen Rahmenplanung entwickelten Nutzungsschwerpunkten Wissenschaftspark , Universität, Wohngebiete und Freiraumentwicklung auch angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Dies betrifft insbesondere den Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die öffentliche Auslegung der Planänderung wurde nach Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 21.10.2001 in der Sitzung des Stadtrates am 21. Februar 2002 beschlossen (Drucksache Nr. 020/2002). Die Offenlegung erfolgte mit paralleler Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.03.2002 bis 15.04.2002. Die landesplanerische Anpassung wurde bereits im Vorverfahren zur Festlegung des Bereichs als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt.

49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

29.10.2002

Stadtrat Trier Vorlage 415/2002

Die 49. Flächennutzungsplanänderung umfasst die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg sowie angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Hierzu gehören insbesondere der Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen sowie die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die 49. Flächennutzungsplanänderung wurde vom Stadtrat nach Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung am 02.07.2002 beschlossen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord nun Bedenken dahingehend geltend gemacht worden, dass nach Abschluss der Offenlegung Änderungen an der Planung vorgenommen wurden, ohne dass eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt worden wäre. Der Genehmigungsantrag wurde vor diesem Hintergrund von der Stadt zurückgezogen.

Im Interesse der Rechtssicherheit soll der Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung vom 02.07.2002 deshalb aufgehoben und eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden. In dem auszulegenden Planentwurf sollen Änderungen dahingehend erfolgen, dass auf die Darstellung der zentralen Erschließungsachse verzichtet und die Fläche des im Bebauungsplan BU 16 geplanten Mischgebietes im Randbereich zur Wohnsiedlung Burgunderstraße nun vorbereitend als „gemischte Baufläche“ dargestellt wird. Der Zeitraum der Offenlegung kann unter Berücksichtigung der Geringfügigkeit der Planänderungen auf zwei Wochen verkürzt werden.

Eine Beteiligung der Ortsbeiräte im Rahmen der vorliegenden Beschlussfassung kann entfallen, da die planerische Konzeption gegenüber der bisherigen Beschlusslage weitgehend unverändert bleibt.

Ja zur Nord-Anbindung

29.03.2004

Ortsbeirat Kürenz stimmte über Verkehrsprojekte ab

Von unserem Mitarbeiter LUDWIG HOFF:KÜRENZ: Es war nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat Kürenz mit Verkehrsthemen beschäftigte. Im jüngsten Zusammentreffen des Gremiums ging es mit Bebauungs-und Flächennutzungsplänen mehr um formale Dinge, die allerdings ihre Auswirkungen haben könnten.

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Beschluss über die Einleitung und öffentliche Auslegung

18.01.2007

Stadtrat Trier Vorlage 456/2006

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde bereits
in der Sitzung des Stadtrates am 02.11.2006 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 21 gefasst (Drucksache Nr. 350/2006). Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und „Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant.
Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt. Die angeführten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung; unter Berücksichtigung der militärischen Vornutzung liegen auch keine Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen vor. Vor diesem Hintergrund soll gem. § 13 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden (vereinfachtes Verfahren).

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Feststellungsbeschluss

20.04.2007

Stadtrat Trier Vorlage 159/2007

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und
„Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier
dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant. Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt.

Bürgerinformation zu Planungen im Bereich Petrisberg-Ost am 15. Februar

06.02.2012

BU 16

(pe) Nachdem der Stadtrat das Verfahren zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der dritten Änderung des Bebauungsplans BU 16 eingeleitet hat, findet Mitte Februar eine Bürgerinformation zu dem Projekt im Osten des Petrisbergs statt. Dabei geht es um das Gelände, das von der Burgunder - und der Kohlenstraße sowie der Robert-Schuman-Allee begrenzt wird.
In der Nähe des Kreisverkehrs soll ein Neubau die weiterhin dringend benötigten Studentenwohnungen schaffen und einen städtebaulichen Akzent setzen. Außerdem ist gegenüber dem Lidl-Supermarkt ein rund 1.200 Quadratmeter großer Frischemarkt vorgesehen. Bei dem Info-Abend, der auf Einladung des Stadtplanungsamts am Mittwoch, 15. Februar, 19 Uhr, im Seminarraum D im Glasanbau über dem Restaurant „Monte Petris“ beginnt, wird ergänzend das Konzept zur Neugestaltung der früheren französischen Wohnsiedlung Burgunderstraße präsentiert.

Dokumente

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16, 3. Änderung und Erweiterung "Petrisberg Ost" - Feststellungsbeschluss / Satzungsbeschluss

21.07.2015

Stadtrat Trier Vorlage 262/2015

Der Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung „Petrisberg Ost“ umfasst den Bereich zwischen der ehemaligen Wohnsiedlung Burgunderstraße, der Kohlenstraße und der Robert-Schuman-Allee mit einer Größe von ca. 3,9 ha. Damit werden der Bebauungsplan BU 16 2. Änderung sowie die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplante Fläche des ehemaligen Reiterslagers und der ehemaligen École maternelle überplant. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung wird der Flächennutzungsplan in einem eigenständigen Verfahren geändert (53. Änderung).
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und dem hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll die Zweckbestimmung der Teilfläche entlang der Robert-Schuman-Allee von Mischgebiet in Wohngebiet geändert werden. Die hier ursprünglich angedachte Entwicklung des Gebietes als Wissenschaftspark hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Im östlichen Plangebiet (Robert-Schuman-Allee/Kohlenstraße) wurde in der Zwischenzeit eine Studentenwohnanlage auf Grundlage des § 33 BauGB realisiert.
Darüber hinaus sollen durch die Planung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Nahversorgungsschwerpunktes in der Robert-Schuman-Allee gegenüber dem Lebensmitteldiscounter geschaffen werden. Der neue Nahversorgungsstandort auf der Fläche des ehemaligen Reiterslagers soll als Ergänzung des übergeordneten Nahversorgungsbereichs in der Kohlenstraße die Versorgung der ansässigen Wohnbevölkerung gewährleisten. Auf der entsprechenden Fläche wurde inzwischen ein Wasgau-Markt im Erdgeschoss und Studentenwohnungen in den Obergeschossen auf Grundlage des § 33 BauGB errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Planung ist außerdem der Bereich zwischen Robert-Schuman-Allee und Louis-Pasteur-Straße. Hier sieht die Planung die Ansiedlung einer neuen Kindertagesstätte sowie eine ergänzende Wohnbebauung vor.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bilder

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Stadt Trier / Baudezernat / Stadtplanungsamt
Luftbild - Abgrenzung des Geltungsbereiches