Mit »Einzelhandel« verschlagwortete Ereignisse

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Planung Mischgebiet G2

12.09.2005

Die ursprüngliche städtebauliche Konzeption für den Teilbereich G2 sieht in Anlehnung an die Fraunhofer Studie die Ausweisung von großen Grundstücken für gewerbliche Objekte (große Bürogebäude mit Hallen) vor. Die bisherigen Vermarktungserfahrungen zeigen jedoch, dass für derartige Gewerbegrundstücke in der Region Trier für den Standort Petrisberg/WIP kaum Nachfrage existiert. Die Unternehmensstruktur der für den Wissenschaftspark relevanten Unternehmen zeichnet sich durch eine hohe Kleinteiligkeit aus, mit Firmen deren Beschäftigtenzahl die Höhe von 20 Mitarbeitern selten übersteigt. Größere Forschungsinstitute der eher geisteswissenschaftlich orientierten Universität und lehrbetriebsorientierten Fachhochschule sind kaum vorhanden. Das Nachfragepotential für große Gewerbegrundstücke im Wissenschaftspark ist somit eher gering einzuschätzen. Daher wurde für den Teilbereich G2 die bisherige städtebauliche Konzeption bedarfsgerecht neu beplant.
Überlegungen zum neuen städtebaulichen Konzept G2:
Ziel ist eine flexible, nachfragegerechte Entwicklung mit einer Mischung von Arbeiten und Wohnen. Prägende städtebauliche Elemente des Bereichs sind die Robert-Schuman-Allee (Raumkante), die besondere Typografie des Gebiets (Terrassen) sowie Querverbindungen von W1 zum Panoramaweg entlang der Kleingartensiedlung und der Kronengebäude. Die Terrassierung des Geländes eignet sich gut für eine flexible Entwicklung, da von Terrasse zu Terrasse geplant werden kann. Jeweils eigene Zufahrten (bei Bedarf) und interne Strukturen je Terrasse bieten die Möglichkeit für eine sowohl größere als auch kleinere Strukturierung.
Zur Weiterentwicklung des Gebietes sind drei Punkte von besonderer Bedeutung:
1. Einzelhandelsversorgung,
2. ÖPNV-Erschließung,
3. Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kleinkinder und Kinder.
Investoren für eine Einzelhandelsnutzung sind vor allem an den Teilbereichen direkt am Verkehrskreisel Kohlenstraße (G5, G6) interessiert. Diese Flächen stehen jedoch, vor dem Hintergrund einer qualitativ hochwertigeren Entreésituation zum Neuen Petrisberg nicht für eine Einzelhandelsnutzung zur Verfügung. Aus Sicht der Gesellschaft wäre die Teilfläche G3 für eine derartige Nutzung am Besten geeignet. Über diese Fläche wird aktuell auch mit einem Investor gesprochen. Hier soll ein großer Lebensmittelmarkt (Discounter unterhalb der Großflächigkeit) angesiedelt werden.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 12. September 2005

Wie viele Märkte verträgt der Berg?

02.04.2014

Darf ein eigenständiger Drogeriemarkt auf dem Petrisberg einziehen? Darüber soll der Stadtrat heute entscheiden.

Trier. (Rainer Neubert)
Wenn der Stadtrat heute über die Ansiedlung eines Drogeriefachmarkts auf dem Trierer Petrisberg abstimmt, geht es auch um eine Richtungs-entscheidung für den Einzelhandel und die Stadtentwicklung. Kann ein Investor sich mit politischer Unterstützung gegen den Stadtvorstand durchsetzen?
Der Rohbau für das Quartier Petrisberg steht. Gegenüber dem Lidl-Discounter an der Robert-Schuman-Allee läuft der Innenausbau für 135 Wohnungen und Studentenappartements im ersten bis dritten Obergeschoss auf Hochtouren. Im Erdgeschoss wird voraussichtlich Mitte Mai auf einer Fläche von 1200 Quadratmetern ein Wasgau-Markt eröffnen. Weitere 1600 Quadratmeter Mietfläche hat der Investor Ifa-Immobilien Schillingen dort gebaut. Einziehen könnte auch ein Drogeriemarkt. Ein Ansinnen, das die Stadtverwaltung mit Verweis auf das Einzelhandels-konzept ablehnt.

Bilder

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TV
Rohbau - Ansicht von Westen TV-Foto: Rainer Neubert

Kontroverse um Drogeriemarkt

08.04.2014

Einzelhandelskonzept

Die Absicht des Bauinvestors IFA, auf dem Petrisberg einen Drogeriefachmarkt anzusiedeln, hat zu einer Auseinandersetzung im Stadtrat geführt, in der sich die Befürworter einer größeren Flexibilität in der Wirtschaftsförderung und die Verfechter des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzepts gegenüberstanden. Letztlich wurde der Antrag der CDU auf Genehmigung des Drogeriemarkts, die auch vom Ortsbeirat Kürenz gefordert wird, zur weiteren Beratung in den Steuerungsausschuss verwiesen. Zuvor soll sich auch der Runde Tisch Einzelhandel mit dem Thema befassen. Der Standort an der Robert-Schuman-Allee gilt im Einzelhandelskonzept als „Nebenzentrum“ mit entsprechend beschränkter Verkaufsfläche.

Damit soll ein Verdrängungswettbewerb mit dem etablierten Einkaufszentrum Tarforst an der Kohlenstraße, mit den Geschäften „Im Treff“, aber auch mit einer geplanten Neuansiedlung in Alt-Kürenz vermieden werden. Unstrittig ist entsprechend des Bebauungsplanentwurfs „Petrisberg-Ost“ (BU 16-3) die Ansiedlung eines Was- gau-Frischemarkts mit einer Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern. Um dem Begehren des Investors entgegenzukommen, hatte die Stadt zuletzt angeboten, innerhalb des Frischemarkts den Verkauf von Drogerieartikeln als Randsortiment auf einer Fläche von maximal 300 Quadratmetern zuzulassen. Die IFA bestand dagegen weiter auf der Genehmigung eines separaten Drogeriemarkts mit mindestens 600 Quadratmetern.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Dokumente

Antrag der CDU-Fraktion: "Befreiung vom Bebauungsplan BU 16.3 - Antrag auf Genehmigung der Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Petrisberg"

26.06.2014

Stadtrat Trier Vorlage 178/2014

Trier, 24. März 2014
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bezugnehmend auf Tagesordnungspunkt 3.3. der nächsten Stadtratssitzung, stellen wir folgenden Antrag:
Befreiung vom Bebauungsplan BU 16.3 – Antrag auf Genehmigung der Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Petrisberg
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird angewiesen die im Bebauungsplan 16.3. „Petrisberg-Ost“ festgelegten Einschränkungen hinsichtlich der Ansiedlung eines Drogeriemarktes über eine entsprechende Befreiung aufzuheben.

Begründung:
Der Bebauungsplan, 16.3. „Petrisberg-Ost“, Vorlage: 545/2011, wurde vom Stadtrat bei seiner Sitzung am 31.01.2012 beschlossen. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass Verkaufsflächen, für Einzelhandelsnutzung ausgewiesen werden. Konkret war ausgeführt, dass ein „Wasgau-Frischmarkt“ angesiedelt werden kann. Ziel der Planung war es im Bereich des Petrisberges die Nahversorgung nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen der Beratungen zum „Einzelhandelskonzept“ wurde verdeutlicht, dass im Bereich des Petrisberges ein „Stadteilzentrum“ neu auf- und ausgebaut werden kann und ausgebaut werden sollte.
Im Bereich des Petrisbgerges hat sich gerade in letzter Zeit eine Situation entwickelt, die bei der Erstellung des Bebauungsplanes noch nicht erkennbar war. Zunehmend wird deutlich, dass der Bereich des Einkaufszentrums Tarforst völlig überlastet ist. Vermehrt fahren Kunden bereits heute in die Stadt, weil das Einkaufen in Tarforst unerträglich geworden ist. Es wird vermeidbarer und unnötiger Verkehr erzeugt, der in besonderer Weise „Alt-Kürenz“ belastet.
Der Ortsbeirat Kürenz hat bei seiner Sitzung am 04.02.2014 und bei der Sitzung am 19.03.2014 das Thema ausführlich behandelt. Die anliegenden Auszüge aus den Niederschriftn sind ausdrücklich Bestandteil unseres Antrages. Die Detailausführungen müssen nicht wiederholt werden. Die grundsätzliche Annahme, dass ein Drogeriemarkt für einen Bereich von ca. 20.000 Einwohnern ausreichend ist, wird durchaus gesehen. Dabei müssen die besonderen Umstände, wie sie auf dem Petrisbgerg bestehen aber mit berücksichtigt werden.
Es ist nicht zu befürchten, dass andere Entwicklungen im Bereich des Güterbahnhofes nachhaltig und negativ beeinflusst werden. Dort gibt es eine völlig andere Zielgruppe, nämlich die Bewohner des Mittelmoselbereiches und des Ruwertals.

Umsetzung des Beschlusses des Steuerungsausschusses vom 11.12.2014 zum Drogeriefachmarkt auf dem Petrisberg

10.02.2015

Stadtrat Trier Vorlage 019-1/2015

Der Steuerungsausschuss hat mit Datum vom 11.12.2014 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein Drogeriemarkt auf dem Petrisberg betrieben werden kann.“ Der Beschluss wurde politisch gefasst, obwohl der Runde Tisch und die Fachdezernate und –ämter zu einer anderen begründeten Empfehlung kamen. Sowohl der Runde Tisch als auch die Dezernate und Fachämter sind weiterhin der Auffassung, dass ein Drogeriefachmarkt am Standort Robert-Schuman-Allee nicht verträglich umgesetzt werden kann. Die entsprechenden Argumente werden auch in Vorlage 453/2014 dargestellt.
Gleichfalls hat der Ortsbeirat in seiner Sitzung vom 08.12.2014 sich gegen die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes ausgesprochen.
Unabhängig dieser begründeten Positionen hat der Steuerungsausschuss mehrheitlich den v. g. Beschluss gefasst.

Seitens der Verwaltung ist dieser Beschluss entsprechend umzusetzen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

53. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan BU 16, 3. Änderung und Erweiterung "Petrisberg Ost" - Feststellungsbeschluss / Satzungsbeschluss

21.07.2015

Stadtrat Trier Vorlage 262/2015

Der Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung „Petrisberg Ost“ umfasst den Bereich zwischen der ehemaligen Wohnsiedlung Burgunderstraße, der Kohlenstraße und der Robert-Schuman-Allee mit einer Größe von ca. 3,9 ha. Damit werden der Bebauungsplan BU 16 2. Änderung sowie die noch nicht durch einen Bebauungsplan überplante Fläche des ehemaligen Reiterslagers und der ehemaligen École maternelle überplant. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung wird der Flächennutzungsplan in einem eigenständigen Verfahren geändert (53. Änderung).
Im Hinblick auf die bevorstehende Neuordnung der ehemaligen französischen Wohnsiedlung „Burgunder Straße“ und dem hohen Wohnungsbedarf in der Stadt Trier soll die Zweckbestimmung der Teilfläche entlang der Robert-Schuman-Allee von Mischgebiet in Wohngebiet geändert werden. Die hier ursprünglich angedachte Entwicklung des Gebietes als Wissenschaftspark hat sich entgegen der früheren Überlegungen schwerpunktmäßig auf dem ehemaligen Exerzierplatz sowie in den bestehenden Kasernengebäuden vollzogen. Im östlichen Plangebiet (Robert-Schuman-Allee/Kohlenstraße) wurde in der Zwischenzeit eine Studentenwohnanlage auf Grundlage des § 33 BauGB realisiert.
Darüber hinaus sollen durch die Planung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Nahversorgungsschwerpunktes in der Robert-Schuman-Allee gegenüber dem Lebensmitteldiscounter geschaffen werden. Der neue Nahversorgungsstandort auf der Fläche des ehemaligen Reiterslagers soll als Ergänzung des übergeordneten Nahversorgungsbereichs in der Kohlenstraße die Versorgung der ansässigen Wohnbevölkerung gewährleisten. Auf der entsprechenden Fläche wurde inzwischen ein Wasgau-Markt im Erdgeschoss und Studentenwohnungen in den Obergeschossen auf Grundlage des § 33 BauGB errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Planung ist außerdem der Bereich zwischen Robert-Schuman-Allee und Louis-Pasteur-Straße. Hier sieht die Planung die Ansiedlung einer neuen Kindertagesstätte sowie eine ergänzende Wohnbebauung vor.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bilder

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Stadt Trier / Baudezernat / Stadtplanungsamt
Luftbild - Abgrenzung des Geltungsbereiches