Mit »BU 17« verschlagwortete Ereignisse

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Bebauungsplan BU 17 »Konversion Petrisberg Belvedere-Nord« - Aufstellungsbeschluss

25.01.2001

Stadtrat Trier Vorlage 587/2000

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs »Petrisberg« als Satzung beschlossen. Die Entwicklungssatzung ist seit dem 19.12.2000 rechtsverbindlich.
Im Hinblick auf die angestrebte zügige Umsetzung der Maßnahme wurde vom Stadtrat am 19. Juni diesen Jahres ebenfalls die Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 »Konversion Petrisberg-Ost« im Bereich der ehemaligen Übungsfahrbahn und des Geozentrums der Universität beschlossen. Mit dieser Planung sollten insbesondere die Voraussetzungen für die rasche Ansiedlung der Keimzelle (Nukleus) des künftigen Wissenschaftsparks geschaffen werden.
Die Flächendisposition wurde zwischenzeitlich in Abstimmung mit den beteiligten Akteuren dahingehend geändert, dass die Keimzelle des Wissenschaftsparks im Bereich der Krone Belvedere unter anderem durch Umnutzung vorhandener Kasernengebäude entstehen soll. Insoweit wird auch für diesen Bereich neben der bereits eingeleiteten Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans BU 17 »Konversion Petrisberg Belvedere-Nord« ist in der Anlage zu dieser Drucksache dargestellt. Die inhaltliche Verzahnung mit den angrenzenden Bereichen und der Gesamtentwicklung im Bereich des Petrisbergs wird mittels der aktuell in der Aufstellung befindlichen städtebaulichen Rahmenplanung sichergestellt.

Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

28.04.2003

Stadtrat Trier Vorlage 007/2003

Der Beschluss zur Aufstellung des BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ wurde vom Stadtrat am 25.02.2001 gefasst (Drucksache 587/2002).
Der Bebauungsplan BU 17 ist Teil des bauleitplanerischen Gesamtkonzeptes zur Vorbereitung der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg. Er umfasst den Bereich der Krone Belvedere und damit den Kernbestandteil des zukünftigen Wissenschaftsparks.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 28.05.2002 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 29.11.2002 bis 10.01.2003.
Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung dokumentiert. Die aus der Abwägung der Stellungnahmen sowie aus der verwaltungsseitigen Weiterentwicklung der Planung resultierenden Planänderungen sind in den überarbeiteten Planentwurf eingeflossen.
Der Bebauungsplan BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ soll nun einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.

Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Teilaufhebung des Bebauungsplanes BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Beschluss über die 2. öffentliche Auslegung

08.03.2004

Stadtrat Trier Vorlage 146/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Dem modifizierten Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ ist in dem vom Bebauungsplan BU 17 überlagerten Teilbereich aufzuheben.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ ist gemäß § 3 Abs. 3 BauGB einschließlich Begründung und Umweltbericht erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso ist der in Teilaufhebung befindliche Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Ja zur Nord-Anbindung

29.03.2004

Ortsbeirat Kürenz stimmte über Verkehrsprojekte ab

Von unserem Mitarbeiter LUDWIG HOFF:KÜRENZ: Es war nicht das erste Mal, dass sich der Ortsbeirat Kürenz mit Verkehrsthemen beschäftigte. Im jüngsten Zusammentreffen des Gremiums ging es mit Bebauungs-und Flächennutzungsplänen mehr um formale Dinge, die allerdings ihre Auswirkungen haben könnten.

Bebauungsplan BU 17 "Petrisberg Belvédère-Nord" -Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

22.02.2006

Stadtrat Trier Vorlage 045/2006

Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des geplanten Wissenschaftsparkes im Bereich der Krone Petrisberg. Zudem beinhaltet der Entwurf des BU 17 eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet im Übergangsbereich zwischen dem Wissenschaftspark und den weiteren geplanten neuen Wohngebieten entlang der ehemaligen Stalag-Straße. Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der 1. Offenlegung im März/April 2003 in der Zeit vom 11.08.2004 bis einschließlich 17.09.2004 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Anregungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung dokumentiert. Aus der Abwägung dieser Anregungen resultieren lediglich geringfügige Änderungen des Bebauungsplans.
Allerdings haben sich zwischenzeitlich die Planungen für den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes verfestigt, die durch weitere Detaillierung der bisherigen Festsetzungen konkretisiert und festgeschrieben werden sollen. Dabei wurde im Nachgang zum Stand der 2. öffentlichen Auslegung auch die Erschließung neu geordnet und die Wohnbaufläche geringfügig auf die vormalige öffentliche Grünfläche erweitert. Des weiteren soll der Bereich des ehemaligen Bürogebäudes der Landesgartenschau einschließlich der nordöstlich angrenzenden Restflächen zwischen den so genannten „Partnerschaftsgärten“ und der Kronenstraße in den Geltungsbereich des BU 17 einbezogen werden. Hier soll in Ergänzung zum Kernbereich des Wissenschaftsparks ein Büro- und Dienstleistungsgebäude zugelassen werden.
Der somit erweiterte Geltungsbereich des BU 17 überlagert den Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ hier in Teilbereichen. Der BU19 ist in diesem Bereich aufzuheben. Vorgenannte Änderungen führten insgesamt zu einem höheren Oberflächenabfluss des Gebietes, welcher durch eine kompensatorische Absenkung der Rückhalteschwelle (versiegelbare Grundstücksflächen ohne Rückhaltepflicht) für private Niederschlagswasser-Retentionsanlagen in den Teilbereichen GEe 3 und GEe 5 wieder korrigiert wurde.
Die genannten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Aus diesem Grund ist der modifizierte Bebauungsplanentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB ein drittes Mal öffentlich auszulegen, die Dauer der Auslegung soll jedoch auf zwei Wochen verkürzt werden.

Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Satzungsbeschluss

30.06.2006

Stadtrat Trier Vorlage 195/2006

Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des Wissenschaftsparks im Bereich der Krone Belvédère mit der Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet. Zudem beinhaltet der Plan das Wohngebiet W2 im Bereich zwischen dem Wissenschaftspark und dem Kreuzweg.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ wurde nach der 1. Offenlegung im März / April 2003 und einer 2. Offenlegung im August / September 2005 in der Zeit vom 15.03.2006 bis 29.03.2006 ein drittes Mal öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Aus der Abwägung der eingegangenen Anregungen haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Diese betreffen die nun vorgesehene Einschränkung auf flachgeneigte Dächer im Gewerbegebiet GEe 3 sowie Änderungen von öffentlichen Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ in die Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“. Des weiteren soll auf den zwischen den Kronengebäuden Nr. 009 und 011 bis zum WIP-Center verlaufenden, durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesicherten, zukünftigen Trassenverlauf für die geplante ÖPNV-Querachse zugunsten einer alternativen Trassenlage im Nordosten des Plangebietes verzichtet werden. Da eine Detailplanung zu dieser
ÖPNV-Trasse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, erfolgt die Flächensicherung allgemein durch Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche in Form einer Parallelfahrbahn zu der dort geplanten Erschließungsstraße. Gegebenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Flächenanpassung im Rahmen eines Änderungsverfahren des unmittelbar angrenzenden BU 16 „Petrisberg-Ost“ erfolgen.
In Verbindung mit dem Wegfall des Wegerechts für die Nord-Süd-Trasse des Sonderverkehrsmittels soll die Fläche des Platzes am WIP-Center zugunsten einer Erweiterung der östlich angrenzenden Gewerbegebietsfläche (GEe 4) reduziert werden. Um diesen östlichen Bereich der „Plaza“ städtebaulich als geschlossene Platzwand auszubilden, wird auf die Baugrenze zugunsten einer Baulinie verzichtet.
Die dargestellten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Eine Betroffenheit ist lediglich auf Seiten der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH gegeben; diese hat den Planänderungen zugestimmt. Der Bebauungsplan BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere Nord“ kann dementsprechend einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ wird in dem vom BU 17 überlagerten Teilbereich aufgehoben.

Bebauungsplan BU 17

13.07.2006

BU 17 Belvedere-Nord

Am 25.01.2001 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes BU 17 »Konversion Petrisberg Belvedere-Nord« gefasst (Drucksache Nr. 587/2000). Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu diesem Bebauungsplan wurde am 28.05.2002 im Geozentrum der Universität Trier durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 »Belvedere-Nord« wurde nach der ersten Offenlegung im März /April 2003 und einer 2. Offenlegung im August / September 2005 in der Zeit vom 15.03.2006 bis einschließlich 29.03.2006 ein drittes Mal öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitnah zu den öffentlichen Auslegungen.
Zwischenzeitlich trat das durch Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) vom 24.06.2004 geänderte Baugesetzbuch in Kraft. Gem. § 244 dieses Gesetzes (Überleitungsvorschriften) finden auf Bebauungsplanverfahren, die in der Zeit vom 14. März 1999 bis zum 20. Juli 2004 förmlich eingeleitet worden sind und die vor dem 20. Juli 2006 abgeschlossen werden, die Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung weiterhin Anwendung. Die nach Inkrafttreten des o.a. geänderten Baugesetzbuches erfolgten Verfahrensschritte des Bebauungsplanes BU 17 wurden somit nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 S. 137) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. September 2001 (BGBL. I S. 2376, 2398) durchgeführt.

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Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
Übersichtsplan der Bebauungspläne