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Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Neufassung des Aufstellungsbeschlusses

24.10.2006

Stadtrat Trier Vorlage 350/2006

Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 29.03.2001 wurden für den Entwicklungsbereich Petrisberg flächendeckend Beschlüsse über die Aufstellung von Bebauungsplänen gefasst (Drucksache Nr. 072/2001). Diese Beschlüsse wurden zwischenzeitlich mit den Bebauungsplänen BU 16, BU 17, BU 18, BU 19 sowie BU 20-1 und BU 20-2 nahezu vollständig in verbindliches Planrecht umgesetzt. Konkretisierende Planungen stehen lediglich noch aus für die künftige Erweiterung der Universität (ehemalige Übungsfahrbahn) sowie die Fläche des Unteroffizierkasinos und den Bereich zwischen Wetteramt und dem in Bau befindlichen Wohngebiet BU 20-2.
Für diesen zuletzt angeführten Bereich der Konversionsfläche soll nun mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss die Phase der konkreten städtebaulichen Planung eingeleitet werden. Das Plangebiet mit der Bezeichnung Bebauungsplan BU 21 „Petrisberg West“ umfasst eine Bruttofläche von ca. 4 ha. Es war im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 nur in untergeordnetem Umfang als Wohngebiet (W 4) definiert, der überwiegende Teil der Fläche erhielt die Zweckbestimmung „Grünfläche/ Freizeitnutzung“. Mit der seit Februar 2003 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung „Wohnbaufläche“ dann unter Berücksichtigung des Konzeptes für die Landesgartenschau mit einem verringerten Umfang des Wohngebietes W 2 nach Westen erweitert worden.
Mit der zwischen Verwaltung und Entwicklungsgesellschaft abgestimmten Entscheidung, die ehemalige KFZ-Wartungshalle am Rande der Erdskulptur zu erhalten und einer Wohnnutzung zuzuführen, soll innerhalb des Plangebietes ein neuer Abschluss der Gesamtwohnbebauung auf dem Petrisberg definiert worden. Die daran nach Osten angrenzenden Flächen sollen im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern entwickelt werden. Die Straße „Auf dem Petrisberg“ wird weiter als Sammelstraße ausgebaut und an die Wendeanlage Sickingenstraße angebunden werden.
Eine Zielsetzung der Bebauungsplanaufstellung ist auch - anknüpfend an die bereits mit der Landesgartenschau durchgeführten Maßnahmen - die Weiterentwicklung der nach Norden an das Plangebiet angrenzenden Waldfläche zum Naherholungswald. Der Waldrand zur zukünftigen Wohnbebauung hin soll sukzessive neu gestaltet werden. Die noch zu entwickelnde Wohnbebauung wird durch ihre Gestaltung dieser besonderen Situation Rechnung tragen. Die ebenfalls zur Landesgartenschau gestaltete Erdskulptur im Westen soll dauerhaft als Grünfläche erhalten werden.

Bilder

bu_21_geltungsbereich.jpg
Stadt Trier
BU 21 Geltungsbereich

59. Flächennutzungsplanänderung Bereich Petrisberg II - Beschluss über die Einleitung und öffentliche Auslegung

18.01.2007

Stadtrat Trier Vorlage 456/2006

Gegenstand der 59. Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Änderung der Zweckbestimmung von zwei Teilflächen, für die sich im Rahmen der Konkretisierung der städtebaulichen Planung andere Nutzungsabsichten ergeben haben. Der westliche Teilbereich des ehemaligen STALAG-Geländes soll abweichend von der Festlegung in der seit Februar 2002 rechtswirksamen 49. Flächennutzungsplanänderung an Stelle von „Grünfläche“ nun als teilweise als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. Die hier geplante Wohnnutzung erstreckt sich vom südwestlichen Rand des bereits in Teilen realisierten Baugebietes BU 20 bis zur ehemaligen KFZ-Wartungshalle. Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde bereits
in der Sitzung des Stadtrates am 02.11.2006 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans BU 21 gefasst (Drucksache Nr. 350/2006). Die Vernetzung zwischen den Landschaftsräumen „Petrisberg Nordwesthang“ und „Brettenbachtal“ bleibt über die Grünfläche im Bereich der Erdskulptur weiterhin gewährleistet.
Der zweite Teilbereich der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung umfasst die in der Rahmenplanung als G2 bezeichnete Fläche nordöstlich der Robert-Schumann-Allee (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die im wirksamen Flächennutzungsplan hier dargestellte „gewerbliche Baufläche“ soll in „gemischte Baufläche“ geändert werden. In der Umsetzung des von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg hierfür durchgeführten Realisierungswettbewerbs ist an diesem Standort die Entwicklung eines gemischt strukturierten Quartiers mit einem hohen Anteil an Wohnungsbau geplant.
Dieses Nutzungsspektrum wird durch die bestehende Flächennutzungsplandarstellung nicht abgedeckt. Die angeführten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung; unter Berücksichtigung der militärischen Vornutzung liegen auch keine Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen vor. Vor diesem Hintergrund soll gem. § 13 BauGB auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verzichtet werden (vereinfachtes Verfahren).

Gewerbegebiet G2

19.03.2007

Planung und Städtebauliches Konzept

Bereits im früheren Bericht wurde der Gewinnerentwurf des städtebaulichen Realisie-rungswettbewerbs für die Teilfläche G2 vom Büro Meurer Architekten + Stadtplaner (Frankfurt/Main) ausführlich erläutert. Das Konzept strukturiert die Fläche G2 in vier bzw. fünf Teilbereiche. Innerhalb der Teilbereiche sind freistehende, drei- bis viergeschossige Gebäude mit einer Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe entlang der Robert-Schuman-Allee vor gesehenen (so genannte Solitäre), mit einem Schwerpunkt zu Gunsten des Wohnens. Diese quadratischen Baukörper sind als Gegenstücke zu den Stadtvillen/Mehrfamilienhäusern im Wohnbaugebiet W1 zu sehen, wobei eine geringere Dichte bzw. die Abstände zwischen den Baukörpern größer sind. Bei diesen Gebäuden leistet die EGP viel Produkt- bzw. Immobilienentwicklungsdienstleistung für die späteren Bauherren. Diese beratungsintensive Dienstleistung ist wichtiger Bestandteil des späteren Vermarktungserfolges. Bauherren erwerben nicht nur ein Grundstück, sondern eine entwickeltes Immobilienkonzept mit dazu. Hinter den freistehenden Solitären sind innerhalb der vier Teilbereiche kompaktere Quartiere mit Hoftypologien zu finden. Innerhalb dieser Quartiere sind verschiedene Gebäudetypologien (Hof-, Patio-, Kettenhäuser etc.) mit variierenden Nutzungen möglich. Seit Januar 2007 erfolgt die Weiterentwicklung des Entwurfs gemeinsam mit dem Büro Meurer. Nach der Abstimmung des Entwurfs mit der Stadt erfolgt die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens zur Anpassung des Bebauungsplans BU 16.

Die auf dem Petrisberg angewandte Qualitätssicherungsstrategie mittels intensiver Bauherrenberatung, Gestaltungshandbüchern, Vorentwurf zur Grundstücksbebauung als Anlage zum Kaufvertrag und Gestaltungsbeirat wird auch bei diesem Gebiet zur Anwendung kommen.

 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 19. März 2007

Wohngebiet W4

25.06.2007

Planung und Erschließung

Die Straßen-, Entwässerungsplanung und Leitungskoordinierung sind fertig gestellt und abgestimmt. Die Vergabe der Erschließungsarbeiten sollte eigentlich im Juli 2007 erfolgen. Allerdings ergab die Submission enorme Kostenüberschreitungen gegen über der Vorkalkulation.
Nach Rücksprache mit der Vergabestelle der ADD und den planenden Ingenieuren wird die Submission aufgehoben und die Leistungen in den nächsten Wochen neu ausgeschrieben.
Die archäologischen Untersuchungen laufen unterdessen weiter, trotz ausgelaufenem Vertrag. Die Arbeiten verzögern sich vor allem aufgrund der schlechten Witterung.
Es entstehen Mehrkosten aufgrund des Abbruchs und der Entsorgung von unterirdischen Bunkeranlagen. Ebenfalls ist ein zusätzlicher Flächenerwerb zur Entwässerung des Wohnbaugebietes erforderlich.

Die öffentliche Bürgerbeteiligung und die TÖB-Beteiligung sind abgeschlossen. Die Abwägungen als Ergebnis daraus werden aktuell eingearbeitet.
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes erfolgt nach der Sommerpause mit dem Ziel im September/Oktober 2007 einen Satzungsbeschluss zu erreichen. Die Grundstücke sollen noch in diesem Jahr gebildet werden, so dass der Verkauf Ende 2007 starten kann.
 

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 25. Juni 2007

Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Beschluss über die öffentliche Auslegung

06.09.2007

Stadtrat Trier Vorlage 324/2007

Das in diesem Bereich geplante allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von ca. 31.000 m2. Vorgesehen sind vorwiegend freistehende Eigenheime im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit zwei Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 1.000 m2. Die Wohngebäude werden von der Straße „Auf dem Petrisberg“ über verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlossen. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus im Übergang zwischen der Haupterschließungsstraße und dem nördlich angrenzenden Wald fünf so genannte Wohnhöfe mit Gruppen freistehender Wohngebäude um einen gemeinsamen Hof.

Die ehemalige Kfz-Wartungshalle im westlichen Planbereich soll zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst darüber hinaus die Erdskulptur im Westen sowie einen Teil des nördlich angrenzenden Waldes; beide Teile sollen als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, wobei die Festsetzung für den Wald der bestehenden Festsetzung in dem hier noch gültigen Bebauungsplan BO 6Ä entspricht.
Ein Planungsziel ist die behutsame Umgestaltung dieser Waldrandsituation auch mit dem Zweck einer ökologischen Aufwertung. Daneben sind auch die Anlagen der Oberflächenwasserbewirtschaftung südlich der Promenade mit in den Geltungsbereich der Planung einbezogen.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Bebauungsplan BU 21 Petrisberg West - Satzungsbeschluss

07.12.2007

Stadtrat Trier Vorlage 474/2007

Bebauungsplans BU 21 “Petrisberg West“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 22.03.2007. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde nach Beschlussfassung im Stadtrat am 06.09.2007 (Vorlage 324/2007) in der Zeit vom 26.09.2007 bis zum 26.10.2007 durchgeführt. Parallel zu diesen Verfahrensschritten erfolgte jeweils die Behördenbeteiligung gem. § 4 BauGB. Das Plangebiet umfasst den westlichen Bereich des ehemaligen STALAG-Geländes vom Rand des Baugebietes BU 20-2
bis zur Erdskulptur mit einer Größe von ca. 7,8 ha.
Das in diesem Bereich geplante allgemeine Wohngebiet hat eine Größe von ca. 31.000 m2. Vorgesehen sind vorwiegend freistehende Eigenheime im Duktus der Bebauungspläne BU 20-1 und 20-2 mit zwei Vollgeschossen auf Grundstücksgrößen von ca. 500 bis 1.000 m2. Die Wohngebäude werden von der Straße „Auf dem Petrisberg“ über verkehrsberuhigte Stichstraßen erschlossen. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus im Übergang zwischen der Haupterschließungsstraße und dem nördlich angrenzenden Wald fünf so genannte Wohnhöfe mit Gruppen freistehender Wohngebäude um einen gemeinsamen Hof. Die ehemalige Kfz-Wartungshalle im westlichen Planbereich soll zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden.
In die Planung mit einbezogen sind auch die Erdskulptur im Westen sowie ein Teil des nördlich angrenzenden Waldes; beide Teile sollen als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt werden, wobei die Festsetzung für den Wald der bestehenden Festsetzung in dem hier noch gültigen Bebauungsplan BO 6Ä entspricht. Ein Planungsziel ist die behutsame Umgestaltung dieser Waldrandsituation auch mit dem Zweck einer ökologischen Aufwertung; Einzelheiten hierzu werden zwischen der Stadt Trier und der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH vertraglich geregelt. Ein weiterer Bestandteil der Planung sind die Anlagen der Oberflächenwasserbewirtschaftung südlich
der Promenade.

Bebauungsplan BU 21

18.12.2007

BU 21 Petrisberg West

Der Bebauungsplan BU 21 »Petrisberg West« ist Teil der Gesamtkonzeption Petrisberg und bildet zusammen mit den anderen mittlerweile rechtskräftigen und überwiegend schon realisierten Bebauungsplänen (BU 16, BU 17, BU 18 und BU 19, BU 20-1 und BU 20-2) einen Teil der Konversionsmaßnahme.

Bilder

Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
Übersichtsplan der Bebauungspläne

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 1.Änderung - Satzungsbeschluss

14.11.2008

Stadtrat Trier Vorlage 382/2008

Die 1. Änderung des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg-Ost“ umfasst den Teilbereich G2 des Ursprungsbebauungsplans BU 16 (ehemaliger Parkplatz der Landesgartenschau). Die geplante Änderung bezieht sich primär auf die Art der baulichen Nutzung, die von „Gewerbegebiet“ in „Mischgebiet“ modifiziert werden soll.
Die Änderung ist erforderlich, da die nach dem bestehenden – vom Stadtrat am 25.11.2004 als Satzung beschlossenen - Bebauungsplan vorgesehenen Grundstücke für produktionsorientierte Hallenbauten und Großflächen von der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH nicht als nachfragekonform angesehen werden. Vorgesehen ist demgegenüber nun eine weitgehend kleinteilige Parzellierung für Dienstleistungsbetriebe, Freiberufler, Büronutzungen und Wohnungsbau. Das in der Überarbeitung des Bebauungsplans vorgesehene Angebot soll sich insbesondere an junge, klein- und mittelständisch geprägte sowie hoch qualifizierte Dienstleistungsunternehmen richten, wobei gerade in der Kombination von Arbeiten und Wohnen ein Nachfrageschwerpunkt gesehen wird. Diese geänderten Zielsetzungen für das Plangebiet wurden bereits im Rahmen der 59. Änderung des Flächennutzungsplans (Beschluss des Stadtrates vom 03.05.2007, Drucksache 159/2007) planerisch durch Darstellung einer „gemischten Baufläche“ vorbereitet.
Dem städtebaulichen Konzept des Bebauungsplans BU 16Ä liegt das Ergebnis eines im Jahr 2006 durchgeführten städtebaulichen Realisierungswettbewerbs zu Grunde, aus dem das Frankfurter Büro MEURER als erster Preisträger hervorging. Entlang der Robert-Schuman-Allee sind in Anlehnung an die gegenüber liegende Bebauung (Wohngebiet W1) maximal dreigeschossige Solitärbaukörper vorgesehen. Der Innenbereich des Baugebietes besteht aus maximal zweigeschossigen Gebäuden in Haus-Hof-Typologie. Entlang des landwirtschaftlichen Weges im Osten sind max. zweigeschossige freistehende Baukörper geplant. Den Eingang bzw. Abschluss des Gebietes zum Sattelpark bildet ein dreigeschossiger Sonderbaukörper.

Projektentwicklung Mischgebiet G2 und Sonderprojekt Wohnen

23.03.2009

Nachdem unter TOP 3.1 bereits über die Mischnutzungen in G2 berichtet wurde, wird im Folgenden das Konzept für generationsübergreifendes Wohnen der FöBau des Reichsgrafen von Kesselstadt erläutert. In diesem Konzept, welches im südöstlichen Bereich von G2 entstehen soll sind Punkthäuser und Wohnhöfe angedacht.
Die drei Punkthäuser sollen direkt an der Robert-Schuman-Allee entstehen und nehmen die unterschiedlichen Wegebeziehungen im Quartier und in Bezug auf das großräumigere Umfeld auf (fußläufig, barrierefrei, Individualverkehr). Damit schaffen sie eine attraktive Ecksituation im Bereich der Einfahrt in das Quartier. Die Häuser sind über Freiflächen verbunden und parallel zur Allee ausgerichtet. Das Punkthaus Nr. 3 und die dazugehörige Freifläche werden in Vergleich zum mittleren Haus hervorgehoben. Hierdurch bringen zwei Erdgeschoß-Ebenen eine gewisse Staffelung und Spannung in den Gesamtkomplex. Über eine einläufige lange Rampe zur Robert-Schuman-Allee wird eine barrierefreie Erschließung des Gesamtkomplexes ermöglicht.
Die Erdgeschosse werden durch gewerbliche Nutzung lebendig gestaltet. Hier sind Nutzungen wie Apotheke, Büro, Frisör, Kinderkrippe, Fahrschul-Filiale, Lernhilfe usw. vorstellbar. Im 1. Obergeschoß ist eine Nutzung in Form von Arztpraxen, Physiotherapie, Fußpflege, Kosmetik oder auch teilweise Wohnen vorgesehen. Im 2. Obergeschoß ist eine ausschließliche Wohnnutzung angedacht.
Die Wohnhöfe zum »Wohnen in der Gemeinschaft« liegen im inneren Bereich des Gebietes. Dabei werden relativ kleine Wohneinheiten über einen gemeinsamen Innenhof erschlossen. Die Erschließung der einzelnen Wohneinheiten im Obergeschoß erfolgt über einen überdeckten Laubengang. Innenhof und Laubengang sind Gemeinschafts-, Begegnungs- sowie Kommunikations-bereiche und als halböffentliche Bereiche über zwei Zugänge erreichbar. Von potenziellen Bewohnern fordert das Konzept ein gewisses Interesse an einem »Wohnen in der Gemeinschaft« bietet aber auch private Rückzugsmöglichkeiten, z.B. über die Terrassen. Auch ein Gemeinschaftsraum ist angedacht bzw. vorgeschlagen. Als Betreiber könnte ein gemeinnütziger Verein fungieren, welcher das Gemeinschaftskonzept trägt.

Präsentationen

EGP-Quartalsbericht vom 23. März 2009

Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" 2.Änderung - Beschluss über die öffentliche Auslegung

27.03.2009

Stadtrat Trier Vorlage 091/2009

Der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 25.11.2004 als Satzung beschlossen. Er umfasst die Haupterschließungsstraße für den Petrisberg und die im städtebaulichen Rahmenplan vom April 2002 festgelegten Teilbereiche G 2 bis G 6 des Wissenschaftsparks. Im Rahmen der Vermarktung der Flächen durch die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH besteht für eine Teilfläche südöstlich des Wohngebietes an der Burgunder Straße die Absicht zum Bau eines Studentenwohnheims. Aufgrund des
nach wie vor hohen Bedarfs an studentischem Wohnraum und der unmittelbaren Nähe zur Universität wird dieses Vorhaben für den in Frage kommenden Bereich als geeignet angesehen. Die geplante Wohnnutzung ist auch mit der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Gebietskategorie Mischgebiet und aller gemäß Festsetzung allgemein dort zulässigen Einrichtungen und Anlagen vereinbar.

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