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Bebauungsplan BU 16 "Petrisberg-Ost" - Durchführung eines ergänzenden Planverfahrens zur Heilung der für unwirksam erklärten Satzung ge. § 214 BauGB - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

01.10.2004

Stadtrat Trier Vorlage 341/2004

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Aufgrund der Unwirksamkeitserklärung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wird für den Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ ein ergänzendes Planverfahren (Heilung) gemäß § 214 Baugesetzbuch eingeleitet.
2. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ vom 17.06.2003 wird aufgehoben.
3. Der Stadtrat stimmt den Änderungen der Begründung und des Umweltberichts zum Bebauungsplan BU 16 zu.
4. Der Stadtrat stimmt dem Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“ zu.
5. Der Entwurf des Bebauungsplans BU 16 „Petrisberg“ ist einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschrift gemäß § 3 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch in der durch Gesetz vom 13.09.2001 geänderten Fassung erneut öffentlich auszulegen. Bestandteil der Auslegung ist auch der Entwurf des Verkehrslärmschutzkonzeptes „Alt-Kürenz“.
6. Die Auslegungsdauer wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB in der o. a. Fassung auf zwei Wochen verkürzt. Es wird darüber hinaus gem. § 3 Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Planinhalten vorgebracht werden können.

Bebauungsplan BU 19 "Landschaftspark Petrisberg" - Satzungsbeschluss

17.11.2004

Stadtrat Trier Vorlage 415/2004

Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ umfasst vorrangig den als Daueranlage konzipierten Kernbereich der Landesgartenschau mit den Nutzungen Sport und Freizeit im Bereich des Sattelparks, den Übergangsbereich zum Kreuzweg und die Neudefinition eines Teils der Sickingenstraße als Panoramaweg. In diese Nutzungen integriert sind Flächen für die Oberflächenentwässerung der der künftigen Baugebiete auf dem Petrisberg.
Der Plan ist vom Stadtrat in seiner Sitzung am 22.05.2003 als Satzung beschlossen und am 15.07.2003 öffentlich bekannt gemacht worden. Im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wurde der Bebauungsplan BU 16 „Petrisberg-Ost“ dann aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.08.2004 wegen unzureichender Konfliktbewältigung in Bezug auf die schalltechnischen Fernwirkungen für unwirksam erklärt.
Der Stadtrat hat im Anschluss in seiner Sitzung am 14.10.2004 die Einleitung eines Heilungsverfahrens und die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen (Drucksache Nr. 342/2004). Der erste Satzungsbeschluss vom 22.05.2003 wurde aufgehoben.
Die erneute öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 27.10.2004 bis zum 10.11.2004 durchgeführt. Die im Vorverfahren beteiligten Behörden wurden über die Auslegung benachrichtigt. Innerhalb der Offenlegung sind eine Reihe von Stellungnahmen von Bürgern eingegangen; sie sind mit Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag in Anlage 2 dieser Vorlage dokumentiert.
Aus der Abwägung dieser Anregungen resultiert kein Bedarf zur Änderung der Planung. Lediglich aus der Abstimmung mit den städtischen Fachdienststellen ergibt sich die Notwendigkeit für weitere geringfügige Modifikationen des Bebauungsplans in Bezug auf die Zweckbestimmung von festgesetzten Wegen und öffentlichen Grünflächen. Diese Planänderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung; auch werde die Belange von Bürgern und Behörden hierdurch nicht berührt. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ kann somit gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht werden.
Hinsichtlich der Abwägung der im vorherigen Planverfahren eingegangenen Anregungen ist die Sach- und Rechtslage unverändert, so dass die bisherigen Beschlüsse vom 22.05.2003 weiterhin Gültigkeit haben.

Bebauungsplan BU 20 "Petrisberg-Mitte" - Beschluss über die öffentliche Auslegung

11.02.2005

Stadtrat Trier Vorlage 019/2005

Bereits am 29.03.2001 fasste der Rat der Stadt Trier den Beschluss zur Aufstellung mehrerer Bebauungspläne auf dem Petrisberg, unter anderem auch für den BU 20 „Petrisberg Mitte“ (Drucksache 072/2001). Das zu diesem Zeitpunkt vorgesehene Plangebiet des Bebauungsplans BU 20 “Petrisberg Mitte” umfasste die Fläche des sogenannten Lagers Petrisberg vom Kreuzweg bis zum Gebäude des Deutschen Wetterdienstes, innerhalb derer neben einer baulichen Nutzung auch Maßnahmen der Freiraumentwicklung im Sinne eines Landschaftsparks stattfinden sollten.
Im Rahmen der weiteren Planungen hat sich die Plankonzeption für diesen Bereich verfestigt. Es soll hier eine weitere wohnbauliche Entwicklung v.a. im freistehenden Einfamilienhausbau entstehen. Der im Rahmen der Landesgartenschau gestaltete Grünzug im Bereich des Wasserturmes bildet eine städtebaulich attraktive Zäsur des Plangebietes. Die Bebauung soll jedoch abschnittweise erfolgen, so dass der ursprüngliche Geltungsbereich des BU 20 auf eine Fläche von ca. 350 m Länge südwestlich des Kreuzweges reduziert werden soll. Die südöstliche Grenze bildet die zur Promenade umgebaute Sickingenstraße, im Nordwesten wird das Gebiet vom Wald eingerahmt. Für den südwestlich angrenzenden Teil bis hin zur gebauten Buswendeanlage im Bereich des Deutschen Wetterdienstes soll zu gegebenem Zeitpunkt in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren (BU 21) Planrecht geschaffen werden. Für den reduzierten Geltungsbereich des BU 20 liegt mittlerweile ein städtebaulicher Entwurf vor, der am 14.12.2004 im Rahmen einer Bürger-information im Gebäude 013 des Wissenschaftsparks auf dem Petrisberg vorgestellt wurde. Nach dem bereits in der Realisierung befindlichen Gebiet BU 18 „Belvedere-Süd“ soll mit dem neuen Baugebiet BU 20 „Petrisberg Mitte“ das zweite große Wohnungsbauprojekt mit etwa 70 Einfamilienhausgrundstücken auf dem Petrisberg gestartet werden. Mit der Planung soll ein hochwertiges und landschaftsbezogenes Wohnen entwickelt werden. Die Grundstücksgrößen liegen überwiegend bei ca. 700 m2. Entlang der Hangkante zum Brettenbachtal sind aber auch bis zu 1.800 m2 große Grundstücke mit attraktiven Blickbeziehungen geplant.
Es wurden verschiedene Wohnquartiere definiert, deren Bezeichnungen „Wohnen im Fliedergarten“, „Wohnen im Birkenhain“ oder „Wohnen am Wasserturm“ die besonderen ortsprägenden Elemente verdeutlichen.
Das Projekt beinhaltet neben den „klassischen“ Einfamilienhausgrundstücken auch besondere Wohnformen. So sollen beispielsweise am Wasserturm auf kleineren Grundstücken so genannte Patiohäuser in Kettenbauweise entstehen. Die Häuser werden an einer gemeinsamen Nachbargrenze winkelförmig aneinander gebaut und haben jeweils einen größeren privaten Innenhof als Garten, der zum Wasserturm hin orientiert ist.
Die Haupterschließung des neuen Wohngebietes erfolgt über eine parallel zur Promenade verlaufende Straße, von der aus sich ein untergeordnetes Erschließungssystem in die einzelnen Wohnbereiche in Form von Stichstraßen und teilweise Ringstraßen verzweigt. Außer der Haupterschließungsachse sollen alle Straßen verkehrsberuhigt ausgebaut werden. Über die Haupterschließungsstraße wird künftig auch die direkte Verbindung zur Talstadt aufrecht erhalten.
Der Entwurf des BU 20 „Petrisberg Mitte“ soll nun gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der vor dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich hierzu wird den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Bebauungsplan BU 20-1 "Petrisberg Mitte östlicher Teilbereich" - Satzungsbeschluss

08.07.2005

Stadtrat Trier Vorlage 220/2005

Gegenstand des Bebauungsplans BU 20-1 „Petrisberg Mitte östlicher Teilbereich“ ist die Realisierung des Wohngebietsabschnitts W 3 der Entwicklungsmaßnahme „Petrisberg“. In dem Teilbereich zwischen der Kreuzwegachse und dem Wasserturm sollen vorwiegend frei stehende Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen ca. 550 und 1.800 m2 entstehen. Die Planung sieht außerdem im Westen des Gebietes so genannte Patiohäuser in Kettenbauweise vor (Grundstücksgrößen zwischen 320 und 350 m2). Gegenstand der Planung ist des Weiteren die Grünachse am Wasserturm sowie die Übergangszone zum Wald, in die auch Anlagen der Regenwasserversickerung und -retention integriert werden sollen.
Der Entwurf des Bebauungsplans BU 20 „Petrisberg Mitte“ lag in der Zeit vom 23.03.2005 bis einschließlich 25.04.2005 öffentlich aus. Zeitnah hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Gegenstand dieses Verfahrens war auch der Bauabschnitt südwestlich des Wasserturms. Aufgrund des noch nicht abschließend geklärten städtebaulichen Konzeptes der beiden Wohncluster „Wohnen über den Wipfeln“ und „Dorf in der Stadt“ soll dieser Bereich nun aber aus dem Satzungsbeschluss ausgeklammert und innerhalb eines gesonderten Planverfahrens abgewickelt werden.

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Übersichtskarte: räumlicher Geltungsbereich

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme

21.07.2005

Petrisberg Krone Belvedere Erweiterung

Der Stadtrat hat am 21.07.2005 gemäß den § 142 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.05.2005 (BGBI I S. 1226) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordung Rheinland-Pfalz die folgende Satzung beschlossen.

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Bebauungsplan BU 20-2 "Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich" - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

29.11.2005

Stadtrat Trier Vorlage 390/2005

Der Bebauungsplan BU 20-2 umfasst den westlichen Teil des in der Rahmenplanung für den Petrisberg als Wohngebiet W 3 bezeichneten Bereichs zwischen Wasserturm und Kreuzweg. Dieser Teilbereich war größtenteils bereits Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens BU 20, für das nach Beschlussfassung durch den Stadtrat am 24.02.2005 in der Zeit vom 23.03.2005 bis 25.04.2005 eine erste öffentliche Auslegung durchgeführt wurde. Das Verfahren BU 20-2 wurde im Anschluss hieran wegen verschiedener noch klärungsbedürftiger Gesichtspunkte von dem östlich angrenzenden Bebauungsplanbereich (BU 20-1) abgekoppelt.
Gegenüber dem ursprünglichen Planungskonzept, das bereits Bestandteil der ersten Offenlegung war, ist im Bebauungsplan BU 20-2 „Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich“ primär der südliche Bereich zwischen Haupterschließung und Promenade neu gestaltet worden. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg verfolgt hier mit dem Projekt „Wohnen am Lindenplatz“ das Konzept eines um einen kleinen öffentlichen Platz gruppierten Wohnens in Form von Patiohäusern auf vorwiegend kleineren Grundstücken zwischen 280 und 400 m². Die anderen im Baugebiet BU 20-2 angebotenen Grundstücke sind vorwiegend für freistehende Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1000 m2 konzipiert.
In den Bebauungsplan BU 20-2 sind gegenüber der ersten Planfassung weitere Grünflächen südlich der Promenade mit einbezogen. Sie dienen der Bewirtschaftung des in den weiteren Baugebieten westlich des Wasserturms anfallenden Oberflächenwassers sowie dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Zusätzlich mit einbezogen ist die Weiterführung des Oberflächenwassers in den Bereich Brettenbach in Form der Festsetzung von Überleitungsrechten. Der in diesen Bereichen gültige Bebauungsplan BU 19 soll mit der vorliegenden Planung teilweise aufgehoben werden.

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Stadt Trier
BU 20-2 Geltungsberich - erneute öffentliche Auslegung

Bebauungsplan BU 17 "Petrisberg Belvédère-Nord" -Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

22.02.2006

Stadtrat Trier Vorlage 045/2006

Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des geplanten Wissenschaftsparkes im Bereich der Krone Petrisberg. Zudem beinhaltet der Entwurf des BU 17 eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet im Übergangsbereich zwischen dem Wissenschaftspark und den weiteren geplanten neuen Wohngebieten entlang der ehemaligen Stalag-Straße. Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der 1. Offenlegung im März/April 2003 in der Zeit vom 11.08.2004 bis einschließlich 17.09.2004 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die eingegangenen Anregungen sind in Anlage 2 dieser Vorlage mit Stellungnahme der Verwaltung dokumentiert. Aus der Abwägung dieser Anregungen resultieren lediglich geringfügige Änderungen des Bebauungsplans.
Allerdings haben sich zwischenzeitlich die Planungen für den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes verfestigt, die durch weitere Detaillierung der bisherigen Festsetzungen konkretisiert und festgeschrieben werden sollen. Dabei wurde im Nachgang zum Stand der 2. öffentlichen Auslegung auch die Erschließung neu geordnet und die Wohnbaufläche geringfügig auf die vormalige öffentliche Grünfläche erweitert. Des weiteren soll der Bereich des ehemaligen Bürogebäudes der Landesgartenschau einschließlich der nordöstlich angrenzenden Restflächen zwischen den so genannten „Partnerschaftsgärten“ und der Kronenstraße in den Geltungsbereich des BU 17 einbezogen werden. Hier soll in Ergänzung zum Kernbereich des Wissenschaftsparks ein Büro- und Dienstleistungsgebäude zugelassen werden.
Der somit erweiterte Geltungsbereich des BU 17 überlagert den Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ hier in Teilbereichen. Der BU19 ist in diesem Bereich aufzuheben. Vorgenannte Änderungen führten insgesamt zu einem höheren Oberflächenabfluss des Gebietes, welcher durch eine kompensatorische Absenkung der Rückhalteschwelle (versiegelbare Grundstücksflächen ohne Rückhaltepflicht) für private Niederschlagswasser-Retentionsanlagen in den Teilbereichen GEe 3 und GEe 5 wieder korrigiert wurde.
Die genannten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung. Aus diesem Grund ist der modifizierte Bebauungsplanentwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB ein drittes Mal öffentlich auszulegen, die Dauer der Auslegung soll jedoch auf zwei Wochen verkürzt werden.

Bebauungsplan BU 20-2 Petrisberg Mitte - westlicher Teilbereich - Satzungsbeschluss

27.03.2006

Stadtrat Trier Vorlage 080/2006

Gegenstand des Bebauungsplans BU 20-2 „Petrisberg Mitte westlicher Teilbereich“ ist die Realisierung des Wohngebietsabschnitts W 4 (östlicher Teilbereich) der Entwicklungsmaßnahme „Petrisberg“. Westlich der Grünfläche am Wasserturm soll hier in landschaftlich exponierter Lage weiteres hochwertiges Wohnen in Form von Einfamilienhäusern auf Grundstücken zwischen 290 und 1.000 Quadratmetern entstehen.
Im südwestlichen Teilbereich des neuen Wohngebiets ist eine Sonderform architektonischer und stadträumlicher Gestaltung geplant. Hier sollen auf kleineren Grundstücken (290 bis 400 qm) so genannte Patiohäuser in Kettenbauweise entstehen, die sich um einen gemeinschaftlich nutzbaren, öffentlichen Platz gruppieren. Der südliche Randbereich des Gebietes sowie die Fläche nördlich der Sammelstraße sind demgegenüber vorrangig für freistehende Einfamilienhäuser vorgesehen. In den Geltungsbereich des 20-2 mit einbezogen werden außerdem die Grünflächen
südlich der Promenade, die dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen. Ein weiterer Teilbereich im Süden wird mit Überleitungsrechten zur Weiterführung des Oberflächenwassers ins Brettenbachtal belegt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 20-2 „Petrisberg-Mitte westlicher Teilbereich“ wurde nach einer ersten öffentlichen Auslegung im Februar/März 2005 in der Zeit vom 07.12. bis einschließlich 21.12.2005 erneut öffentlich ausgelegt. Zeitnah hierzu wurden die Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.

Bebauungsplan BU 20.1

06.04.2006

BU 20.1 Petrisberg-Mitte westlicher Teilbereich

Der Aufstellungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan wurde vom Trierer Stadtrat in seiner Sitzung am 29.03.2001 gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14.12.2004.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 20-2 „Petrisberg-Mitte westlicher Teilbereich“ wurde nach einer ersten öffentlichen Auslegung im Februar / März 2005 in der Zeit vom 07.12. bis einschließlich 21.12.2005 erneut öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte zeitnah zu den öffentlichen Auslegungen.

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Übersichtsplan der Bebauungspläne
Stadtrat
Übersichtsplan der Bebauungspläne

Bebauungsplan BU 17 "Konversion Petrisberg Belvédère-Nord" - Satzungsbeschluss

30.06.2006

Stadtrat Trier Vorlage 195/2006

Gegenstand des Bebauungsplanes BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“ ist das Kernstück des Wissenschaftsparks im Bereich der Krone Belvédère mit der Festsetzung als eingeschränktes Gewerbegebiet. Zudem beinhaltet der Plan das Wohngebiet W2 im Bereich zwischen dem Wissenschaftspark und dem Kreuzweg.
Der Entwurf des Bebauungsplanes BU 17 „Belvedere-Nord“ wurde nach der 1. Offenlegung im März / April 2003 und einer 2. Offenlegung im August / September 2005 in der Zeit vom 15.03.2006 bis 29.03.2006 ein drittes Mal öffentlich ausgelegt. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Aus der Abwägung der eingegangenen Anregungen haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Diese betreffen die nun vorgesehene Einschränkung auf flachgeneigte Dächer im Gewerbegebiet GEe 3 sowie Änderungen von öffentlichen Verkehrsflächen mit der Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ in die Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“. Des weiteren soll auf den zwischen den Kronengebäuden Nr. 009 und 011 bis zum WIP-Center verlaufenden, durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesicherten, zukünftigen Trassenverlauf für die geplante ÖPNV-Querachse zugunsten einer alternativen Trassenlage im Nordosten des Plangebietes verzichtet werden. Da eine Detailplanung zu dieser
ÖPNV-Trasse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, erfolgt die Flächensicherung allgemein durch Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche in Form einer Parallelfahrbahn zu der dort geplanten Erschließungsstraße. Gegebenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Flächenanpassung im Rahmen eines Änderungsverfahren des unmittelbar angrenzenden BU 16 „Petrisberg-Ost“ erfolgen.
In Verbindung mit dem Wegfall des Wegerechts für die Nord-Süd-Trasse des Sonderverkehrsmittels soll die Fläche des Platzes am WIP-Center zugunsten einer Erweiterung der östlich angrenzenden Gewerbegebietsfläche (GEe 4) reduziert werden. Um diesen östlichen Bereich der „Plaza“ städtebaulich als geschlossene Platzwand auszubilden, wird auf die Baugrenze zugunsten einer Baulinie verzichtet.
Die dargestellten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Eine Betroffenheit ist lediglich auf Seiten der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH gegeben; diese hat den Planänderungen zugestimmt. Der Bebauungsplan BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere Nord“ kann dementsprechend einschließlich der in den Plan aufgenommenen örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Der Bebauungsplan BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“ wird in dem vom BU 17 überlagerten Teilbereich aufgehoben.

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