Mit »Stadtratsvorlage« verschlagwortete Ereignisse

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Städtebaulicher Vertrag zur Entwicklung des Petrisberges mit der EGP

30.04.2002

Stadtrat Trier Vorlage 116/2002

Der Stadtrat der Stadt Trier hat zur Entwicklung und zivilen Nutzung der ehemals militärisch genutzten Flächen auf dem Petrisberg im Juni 2000 (Drucksache Nr.255/2000) eine Entwicklungssatzung beschlossen, die mit Datum der Bekanntmachung vom 13.12.2000 rechtskräftig geworden ist. Der Satzungsbereich umfasst neben den ehemaligen Militärflächen noch Flächen des Landes Rheinland-Pfalz, Grundstücke der Stadt Trier sowie einzelne Privatgrundstücke im unmittelbaren Randbereich der Krone Belvedere.
Wesentliches Entwicklungsziel für diese jahrzehntelang der Bevölkerung von Trier nicht zugänglichen Flächen ist eine Nutzungsstruktur innerhalb der nächsten 10 Jahren aufzubauen, die eine qualitativ und städtebaulich hochwertige Mischung zwischen  Wohnen, Arbeiten und Freizeitinfrastruktur ermöglicht. Weitergehende Ziele sind im städtebaulichen Grundvertrag festgelegt (Anlage 1) Entwicklungskern des Gebietes wird die Realisierung des Wissenschaftsparks Krone sein, der in Bestandsgebäuden wie auch in Neubauten auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer reagieren kann. Drei der 10 Bestandsgebäude sind bis Mitte des Jahres 2002 durch die Stadt saniert, die restlichen werden durch die EGP je nach Nachfrage modernisiert.
Die 4 Wohngebiete sind für attraktive Einfamilienhausbebauung sowie in Einzelbereichen für qualitativ hochwertigen Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Umrahmt wird das Gesamtgelände mit einer großzügig gestalteten, sensibel in den vorhandenen Landschaftsraum integrierten Freianlagenplanung, die in den nächsten 2 Jahren durch die Landesgartenschau Trier 2004 GmbH hergestellt wird und im Jahr 2004 für die Durchführung der LGS Trier genutzt wird. Nach notwendigen Rückbaumaßnahmen wird das Gelände im Jahr 2005 der Entwicklungsgesellschaft zurückgegeben. Die konkret benannten Flächen, die Art und Qualität der Nutzungen in diesen Flächen sowie die Finanzierung werden in einem gesonderten Vertrag zwischen der EGP sowie der Durchführungsgesellschaft Landesgartenschau Trier 2004 geregelt.

(Fortsetzung siehe Dokument)

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Beauftragung von Projektmanagementleistungen

29.05.2002

Stadtrat Trier Vorlage 179/2002

Vorlage 179/2002
Begründung:

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 31.10.2001 (Dr. Nr. 394/2001) wurde die Firma Drees und Sommer GmbH beauftragt, bis zum 31.12 .2001 die Leistungsphasen 2 und 3.1 im Bereich Entwicklungs- und Projektmanagement für die Entwicklungsmaßnahme Petrisberg zu erbrin­gen. Ziel war dabei, die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg -EGP- bis zum 01.01.2002 zu gründen und die Weiterbeauftragung der Firma durch die EGP übernehmen zu lassen. Diese ursprüngliche Zielsetzung konnte nicht erreicht werden. Die Gründung der Gesell­schaft ist nun zum 01.07.2002 vorgesehen . Die terminlichen und organisatorischen Rah­menbedingungen erforderten aber schon seit Anfang 2002 die Koordinierung der beteiligten Planer und Behörden sowie Steuerung von Planungsbesprechungen durch ein übergeordne­tes Projektmanagement. Das Projektmanagement ist erforderlich, um den gesetzten Zeit­ rahmen zur Planung und Ausschreibung und zum Bauleitplanverfahren wie vorgesehen bis Mitte des Jahres 2002 sicherzustellen.

(Details siehe Dokument)

Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg

25.06.2002

Stadtrat Trier Vorlage 188/2002

Nach dem abzuschließenden Gesellschaftsvertrag für die Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg Trier stellt die Stadt 6 Aufsichtsratsmitglieder. Dies ist das Ergebnis ausführlicher Abstimmungen zwischen den Gesellschaftern.
Nachdem der Stadtrat beschlossen hatte, dass als Organ der Gesellschaft ein Aufsichtsrat einzusetzen sei, sollte auch der weiteren Forderung entsprochen werden, dass alle Fraktionen im Aufsichtsrat vertreten sind. Des weiteren ist laut Gesellschaftsvertrag der Baudezernent Vorsitzender des Aufsichtsrates sowie die Wirtschaftsdezernentin dessen Vertreter, so dass diese ebenfalls in den Aufsichtsrat zu entsenden sind. Es sind weitere vier Mitglieder des Stadtrates zu benennen.

Bebauungsplan BU 16 »Petrisberg-Ost« - Beschluss über die öffentliche Auslegung

25.06.2002

Stadtrat Trier Vorlage 231/2002

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 19.06.2000 (Drucksache Nr. 259/2000) den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans BU 16 »Petrisberg-Ost« gefasst. Das Programm zur Bauleitplanung für die Konversion im Bereich Petrisberg wurde zwischenzeitlich konkretisiert und sieht die in Anlage 1 vorgenommene neue Abgrenzung für diesen Bebauungsplan vor.
Die Planung umfasst die von der Kohlenstraße ausgehende neue Haupterschließungsstraße mit begleitender Trasse für ein Sonderverkehrsmittel und die Teilbereiche G2, G3, G5 des Wissenschaftsparks. Der Bereich G6 im Übergangsbereich zum französischen Wohngebiet Burgunderstraße ist als Mischgebiet konzipiert.

Anbindung Petrisberg-Wissenschaftspark (Haupterschließungsstraße und Kreisverkehr Kohlenstraße) - Baubeschluss

25.06.2002

Stadtrat Trier Vorlage 245/2002

Die Realisierung und Finanzierung des ersten Bauabschnitts der Maßnahme soll entgegen dem bisher vorliegenden Entwurf eines städtebaulichen Vertrages (vgl. Vorlage-Nr. 116/2002) über die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) erfolgen.
Der zweite Bauabschnitt wird als städtische Baumaßnahme durch das Tiefbauamt realisiert.
Ziel der Entwicklungsmaßnahme Petrisberg ist die Herrichtung, Entwicklung und Vermarktung von Flächen verschiedener Nutzungen in Form einer Public-Private-Partnership zwischen der Stadt Trier und weiteren privaten Gesellschaftern. Die Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH sollte ursprünglich bis zum 01.01.2002 erfolgt sein. Durch zeitliche Verzögerungen in den Verhandlungen ist abzusehen, dass mit einer Gründung frühestens Mitte des Jahres zu rechnen ist. Aufgrund des sehr engen Zeitrahmens zur Herrichtung der Flächen für die Landesgartenschau im Jahr 2004 (ca. 20 Monate Bauzeit) ergeben sich notwendige vorbereitende und ergänzende Baumaßnahmen auf dem Gelände Petrisberg, die durch die Stadt im Vorfeld der Gesellschaftsgründung beauftragt und begonnen werden müssen. Nur so kann das Ziel Landesgartenschau gehalten werden.

Entwicklungsmaßnahme Petrisberg - Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg - Ergänzende Beschlussfassung zum Gesellschaftsvertrag

02.07.2002

Stadtrat Trier Vorlage 187/2002

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 30. April 2002 die Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg beschlossen. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass als Organ der Gesellschaft neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung auch ein Aufsichtsrat einzurichten ist. Um diesen Beschluss nun zu vollziehen, sind die Eckpunkte des Gesellschaftsvertrages fortzuschreiben.

(Fortsetzung siehe Dokument)

49. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Petrisberg - Feststellungsbeschluss

02.07.2002

Stadtrat Trier Vorlage 230/2002

Gegenstand der 49. Flächennutzungsplanänderung ist primär die Konversion der ehemaligen militärischen Liegenschaften im Bereich des Petrisbergs auf der Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung. Das Verfahren wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 04.04.2000 (Drucksache Nr. 124/2000) eingeleitet.
Der Änderungsbereich umfasst neben den aus der städtebaulichen Rahmenplanung entwickelten Nutzungsschwerpunkten Wissenschaftspark , Universität, Wohngebiete und Freiraumentwicklung auch angrenzende Bereiche, die im Zusammenhang mit der Neuordnung der Konversionsflächen stehen. Dies betrifft insbesondere den Bereich des Brettenbachtals mit den hier geplanten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und die Flächen im Übergangsbereich zwischen Campus-Nord und Campus-Süd der Universität. Die öffentliche Auslegung der Planänderung wurde nach Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 21.10.2001 in der Sitzung des Stadtrates am 21. Februar 2002 beschlossen (Drucksache Nr. 020/2002). Die Offenlegung erfolgte mit paralleler Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 13.03.2002 bis 15.04.2002. Die landesplanerische Anpassung wurde bereits im Vorverfahren zur Festlegung des Bereichs als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt.

Entwicklungsmaßnahme Petrisberg -Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg- 2. Ergänzende Beschlussfassung zum Gesellschaftsvertrag

24.09.2002

Stadtrat Trier Vorlage 349/2002

Mit Fortführung der Gespräche zur Gründung der Entwicklungsgesellschaft mbH Petrisberg hat zwischenzeitlich die gbt mitgeteilt, dass sie nicht als Gesellschafter beitreten wird.

Für die gbt war eine 20 %-ige Beteiligung vorgesehen. Nach dem Ausscheiden hat sich in den weiteren Gesprächen ergeben, dass die GIU bereit ist ihren Anteil von 20 auf 25 % zu erhöhen und dass die Firma Drees & Sommer, die das bisherige Projektmanagement wahrgenommen hat, bereit ist, sich mit 10 % an der Gesellschaft zu beteiligen. Die dann noch fehlenden 5% entsprechen der Erhöhung des städtischen Anteils. Unverändert geblieben sind die Anteile Sparkasse Trier und Stadtwerke.

Verkauf der Konversionsliegenschaft Petrisberg - 1. Fortschreibung des Kaufpreises / 2. Anpassung des Stundungsbetrages / 3. Ermächtigung der Verwaltung

29.10.2002

Stadtrat Trier Vorlage 397/2002

Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:

1. Infolge der zeitlichen Verschiebung der Gründung der Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP) und unter Berücksichtigung der Baukosten für die von der Stadt in Vorleistung veranlassten Baumaßnahmen ist die Konversionsliegenschaft Petrisberg zum Kaufpreis von ca. 30 Mio € mit Besitzübergang zum 1.12.2002 an die EGP zu veräußern.

2. Die vom Stadtrat am 24.9.2002, Drucksae::he-Nr.319/2002, beschlossene Vorlage über die Stundung der Kaufpreisforderung gegenüber der EGP wird auf den ver­änderten Kaufpreis von ca. 30 Mio € angepasst. Der Kaufpreis ist in Raten­zahlungen zu den nachstehenden Fälligkeiten zu entrichten:
01.07.2003      750.000 €
01.07.2004      750.000 €
01.07.2005      750.000 €
01.07.2006      750.000 €
01.07.2007      750.000 €
01.07.2008   1.050.000 €
01.07.2009   8.400.000 €
01.07.2010 16.800.000 €

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Kaufpreis und den Stundungsbetrag bis zum Kaufvertragsabschluß bei einer etwaigen Verschiebung des Besitzüberganges über den 1.12.2002 hinaus sowie aufgrund der weiteren Kostenentwicklung zu konkretisieren.

(Fortsetzung siehe Dokument)

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