Petrisberg Krone Belvédère - Erweiterung" - Satzungsbeschluss
08.07.2005
Stadtrat Trier Vorlage 232/2005
Der Bereich der Konversionsmaßnahme „Petrisberg“ wurde zunächst durch Beschluss des Stadtrates vom 19.06.2000 förmlich als städtebaulicher Entwicklungsbereich gemäß § 165 Baugesetzbuch festgelegt. Nach Übertragung der weiteren Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme an die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg mbH (Beschluss des Stadtrates vom 30.04.2002) wurde die Entwicklungssatzung mit Beschluss vom 30.01.2003 aufgehoben. Die Sicherstellung der Umsetzung der städtebaulichen Ziele ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit der EGP geregelt.
Im Hinblick auf den für den Gebäudebestand an der Krone Belvédère weiterhin gegebenen Sanierungsbedarf wurde dieser Bereich mit Beschluss des Stadtrates vom 18.12.2003 (Drucksache 428/2003) förmlich als städtebauliche Sanierungsmaßnahme gem. § 142 BauGB festgelegt. Die Details der Modernisierung werden durch Modernisierungsverträge für jedes einzelne Gebäude geregelt.
Die Konzeption der Bestandsmodernisierung für die ehemals militärisch genutzten Gebäude wurde nun dahingehend fortgeschrieben, dass auch das Verwaltungsgebäude der Landesgartenschau als Bestandteil des Wissenschaftsparks erhalten werden soll. Beabsichtigt ist eine Umnutzung und Erweiterung des Gebäudes für den Dienstleistungsbereich. Die ursprünglich in der städtebaulichen Rahmenplanung definierte Absicht zur Entwicklung eines Wohngebietes an diesem Standort entfällt.