Antrag der CDU-Fraktion: "Befreiung vom Bebauungsplan BU 16.3 - Antrag auf Genehmigung der Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Petrisberg"
26.06.2014
Stadtrat Trier Vorlage 178/2014
Trier, 24. März 2014
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bezugnehmend auf Tagesordnungspunkt 3.3. der nächsten Stadtratssitzung, stellen wir folgenden Antrag:
Befreiung vom Bebauungsplan BU 16.3 – Antrag auf Genehmigung der Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem Petrisberg
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung wird angewiesen die im Bebauungsplan 16.3. „Petrisberg-Ost“ festgelegten Einschränkungen hinsichtlich der Ansiedlung eines Drogeriemarktes über eine entsprechende Befreiung aufzuheben.
Begründung:
Der Bebauungsplan, 16.3. „Petrisberg-Ost“, Vorlage: 545/2011, wurde vom Stadtrat bei seiner Sitzung am 31.01.2012 beschlossen. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass Verkaufsflächen, für Einzelhandelsnutzung ausgewiesen werden. Konkret war ausgeführt, dass ein „Wasgau-Frischmarkt“ angesiedelt werden kann. Ziel der Planung war es im Bereich des Petrisberges die Nahversorgung nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen der Beratungen zum „Einzelhandelskonzept“ wurde verdeutlicht, dass im Bereich des Petrisberges ein „Stadteilzentrum“ neu auf- und ausgebaut werden kann und ausgebaut werden sollte.
Im Bereich des Petrisbgerges hat sich gerade in letzter Zeit eine Situation entwickelt, die bei der Erstellung des Bebauungsplanes noch nicht erkennbar war. Zunehmend wird deutlich, dass der Bereich des Einkaufszentrums Tarforst völlig überlastet ist. Vermehrt fahren Kunden bereits heute in die Stadt, weil das Einkaufen in Tarforst unerträglich geworden ist. Es wird vermeidbarer und unnötiger Verkehr erzeugt, der in besonderer Weise „Alt-Kürenz“ belastet.
Der Ortsbeirat Kürenz hat bei seiner Sitzung am 04.02.2014 und bei der Sitzung am 19.03.2014 das Thema ausführlich behandelt. Die anliegenden Auszüge aus den Niederschriftn sind ausdrücklich Bestandteil unseres Antrages. Die Detailausführungen müssen nicht wiederholt werden. Die grundsätzliche Annahme, dass ein Drogeriemarkt für einen Bereich von ca. 20.000 Einwohnern ausreichend ist, wird durchaus gesehen. Dabei müssen die besonderen Umstände, wie sie auf dem Petrisbgerg bestehen aber mit berücksichtigt werden.
Es ist nicht zu befürchten, dass andere Entwicklungen im Bereich des Güterbahnhofes nachhaltig und negativ beeinflusst werden. Dort gibt es eine völlig andere Zielgruppe, nämlich die Bewohner des Mittelmoselbereiches und des Ruwertals.