Baulandumlegung "Petrisberg"
17.06.2003
Stadtrat Trier Vorlage 127/2003
Die Bebauungsplanentwürfe BU 16 „Petrisberg-Ost“, BU 17 „Konversion Petrisberg Belvedere-Nord“, BU 18 „Belvedere-Süd“, BU 19 „Landschaftspark Petrisberg“, BU 20/21/22 „Petrisberg Mitte“ und BOL 24 „Brettenbachtal“ sehen für das Konversionsgebiet mit seinem bisher teilweise militärisch, landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten und brachliegenden Gebiet neben Wohnnutzungen in Teilbereichen Gewerbenutzungen (Wissenschaftspark) sowie in weiteren Bereichen Park- und Grünanlagen für die Landesgartenschau Rheinland-Pfalz 2004 und weitere Sondernutzungen vor.
Die Grundstücke sind nach Lage, Form und Größe für die vorgesehene bauliche und sonstige Nutzung nicht zweckmäßig gestaltet. Darüber hinaus sind die vorhandenen Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken entsprechend den Festsetzungen der Bebauungsplanentwürfe neu zu ordnen. Zur Erschließung und Neugestaltung der Bebauungsplanentwürfe ist ein Umlegungsverfahren nach §§ 45-79 BauGB durchzuführen.
Eine Umlegung kann auch vor der Rechtskraft eines Bebauungsplans eingeleitet werden; der Bebauungsplan muss bis zur Aufstellung des Umlegungsplan Rechtskraft erlangt haben.