Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung Petrisberg-Ost - Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
19.03.2015
Stadtrat Trier Votlage 055/2015
Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat stellt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Bebauungsplan BU 16 3. Änderung und Erweiterung eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB ein und entscheidet wie in der Anlage 1 vorgeschlagen.
2. Der Stadtrat stimmt dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung „Petrisberg-Ost“ zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
3. Der Stadtrat beschließt die Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans BU 16 3. Änderung und Erweiterung gem. § 16 Baugesetzbuch als Satzung.
(Begründung siehe Dokument)